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/Darüber hinaus wird eine detaillierte geologische Untersu- I f chung sowie eine eventuelle Sanierung des Gebietes nicht für /erforderlich gehalten.
I- Der Stadtrat stimmte der durch Beschluß vom 24.08.1995 |j eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« 1 mit folgendem Inhalt zu:
’ a) Das Flurstück 81/1, Flur 45, Im Schützengrund, wird als Fläche für kulturelle Zwecke dienende Gebäude ausgewie- f sen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Plan- } Zeichenverordnung gekennzeichnet.
b) Die überbaubare Fläche wird eingeschränkt und die bisher festgelegten Baugrenzen werden entsprechend abgeändert.
c) Die notwendigen Stellplätze sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit Rasengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen.
d) Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung. Weiterhin beschloß der Stadtrat einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« für das Grundstück Flur 45, Flurstück 81/1 als Satzung gemäß §§ 10 BauGB und 24 GemO.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung«
Der Stadtrat hatte 1987 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen - Erweiterung« aufzustellen. Anlaß für diese Entscheidung war, daß im vorhandenen Industriegebiet »Alter Galgen« durch die Ansiedlung verschiedener Betriebe nur noch geringe Bauflächen zur Verfügung standen.
Für eine Erweiterung der Industriebaufläche spricht u. a. die Tatsache, daß die Stadt Montabaur als Mittelzentrum mit der Schwerpunktfunktion »Gewerbe« ausgewiesen wurde, so daß die Planung gewerblicher Bauflächen auch den Zielen der Landesplanung und Raumordnung entspricht.
Hinzu kommt, daß dieses Plangebiet in immittelbarer Nähe der Autobahn A 3 sowie verschiedener Bundes- und Landesstraßen gelegen und dadurch sehr gut an den überörtlichen 1 Straßenverkehr angebunden ist.
Letztlich ist auch zu berücksichtigen, daß der geplante ICE- Bahnhof Montabaur für eine weitere Steigerung der Attraktivität der gewerblichen und industriellen nutzbaren Flächen sorgen wird.
Daraus resultierten auch die in der Vergangenheit notwendig gewordenen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes, da sich durch die vorgesehene Errichtung des ICE-Bahnhofes Montabaur und dessen Einbindung in die örtlichen und überörtlichen Verkehrsnetze auch die verkehrsmäßige Erschließung des Plangebietes neu darstellte. Durch die geplante Abbindung der K 82 - Städter Straße - und deren Rückstufung zur Gemeindestraße, kann diese zukünftig als innere Erschließung für das zukünftige Industriegebiet genutzt werden. Um diese Möglichkeit noch weiter auszunutzen, wurde in einer weiteren Überarbeitung des Planentwurfes vorgesehen, die bisher eingearbeitete Erschließungsstraße im nördlichen Bereich nicht mehr bis an die K 82 heranzuführen, sondern bereits im ersten Drittel auslaufen zu lassen. Dadurch wird in westlicher Richtung die Möglichkeit für die Ausweisung größerer zusammenhängender Bauflächen geschaffen, während in südlicher und nördlicher Richtung auch Möglichkeiten für die Unterbringung kleinerer Betriebe erreicht werden, die beispielsweise, im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme ICE- Bahnhof ausgesiedelt werden müssen.
Für dieses neue Verkehrskonzept spricht auch, daß die Parzelle 5174 komplett als überbaubare Fläche aus dem Planentwurf herausgenommen werden mußte, da sich hierunter eine Altablagerung befindet und sich aus dem Ergebnis der geologischen Untersuchungen ergab, daß eine Überbauung dieses Bereiches nicht möglich ist.
Das gleiche gilt auch für die im südlichen Teil gelegenen Parzellen 5134 und 5135, die ebenfalls wegen nachgewiesener Altlasten nicht mehr zu einer Überbauung herangezogen werden können. Auch hier wurde die überbaubare Fläche entsprechend eingeschränkt und die Straßenführung geändert, um für den mittleren Teil des Plangebietes eine bessere verkehrsmäßige Anbindung und weitere Möglichkeiten zur späteren Gestaltung der Bauplätze zu schaffen.
Hinzu kommt, daß eine weitere Ausdehnung der gewerblich und industriell nützbaren Flächen nur in westlicher Richtung erfolgen kann. Diese Perspektiven machten es notwendig, schon bei der jetzigen Planung dafür Sorge zu tragen, daß auch dieser Bereich an die vorhandenen Straßen angeschlossen werden kann, was durch die vorgesehene Einmündung auf die K 82 erreicht wird.
Diese notwendig werdenden Änderungen des Planehtwurfes bedingen auch eine Änderung des landespflegerischen Planungsbeitrages, der bereits in der Sitzung des Stadtrates vom
Nr. 5/96
08.02.1994 grundsätzlich gebilligt wurde. Inhalt der Änderungen soll es sein, daß die angesprochene Parzelle 5174, auf der sich die Altlast befindet, insgesamt als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und für Ajusgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird. Dadurch wird erreicht, daß zum einen die vorhandene Altlast einer zweckmäßigen Nutzung zugeführt und die aus landespflegerischer Sicht notwendige Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft nahezu vollständig im Plangebiet selbst möglich wird.
Da die Änderung eine erneute Offenlage bedingen, sollen die im Rahmen der Offenlage vom 29.05. bis 29,06.1995 eingegangenen Bedenken und Anregungen, es handelte sich hierbei lediglich um ein Schreiben des Straßen- und Verkehrsamtes Diez, nach der erneuten Offenlage beraten und abgewägt werden.
Der Stadtrat beschloß einstimmig, dem Entwurf des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung« einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem geänderten landespflegerischen Planungsbeitrag in der Form zu, wie er
- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat bzw. vorgestellt und
- durch die Kreisplanungsstelle erarbeitet wurde zuzustimmen.
Der Stadtrat beschloß ebenfalls einstimmig, den geänderten Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischen Planungsbeitrag erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten und die Planänderung darzustellen.
Änderung des Bebauungsplans »Baumberg« im Stadtteil Montabaur-Eschelbach
Der Stadtrat hatte am 20.12.1979 den Bebauungsplan »Baumberg« im Stadtteil Eschelbach als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan sieht Festsetzungen bezüglich der Geschossig- keit, der Grundflächenzahl und der Dachform vor. Weiterhin legte der Stadtrat fest, daß lediglich Einzelhäuser zulässig sein sollen. Der Stadtrat kam seinerzeit mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der gegebenen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken für Einfamilien-Wohnhäuser im Stadtteil Eschelbach nach. Nicht festgelegt wurde seinerzeit durch den Stadtrat die zulässige Anzahl der Wohneinheiten. Mittlerweile zeigt sich, daß der Baulanddruck in der Stadt Montabaur sowie in den Stadtteilen zunimmt und insbesondere Bauträger versuchen, Grundstücksflächen maximal auszunutzen.
Der Stadtteil Eschelbach und insbesondere das Plangebiet ist geprägt durch Einfamilien-ZZweifamilien-Wohnhäuser mit weniger Wohneinheiten, zum Teil mit Einliegerwohnung bzw. Wohnungen im Dachgeschoß. Mehrfamilien-Wohnhäuser sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Ziel der Bauleitplanung sollte es daher sein, diese Struktur auch in Zukunft beizubehalten und demgemäß Festsetzungen zu treffen, die dieses Ziel sicherstellen. Daher ist die Erforderlichkeit gegeben, die Wohneinheiten in Wohngebäuden zu begrenzen. Im betreffenden Plangebiet sind noch einige Baulücken vorhanden, so daß die Planänderung sich vordringlich auf diese bezieht.
Die Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB soll in vorliegenden städtebaulichen Situationen die Möglichkeit öffnen, die Zahl der Wohnungen in Gebäuden zu begrenzen.
Die städtebauliche Notwendigkeit für eine solche Festsetzung ergibt sich aus der vorliegenden Gebietscharakteristik. Würde eine solche Begrenzung nicht vorgenommen, könnte dieses zu einer erheblichen Umstrukturierung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes führen.
Üm dieser Unverträglichkeit entgegenzuwirken, wurde vom Stadtrat die Anzahl der noch möglichen und zulässigen Wohneinheiten auf maximal 6 pro Gebäude festgeschrieben. Mit diesen Vorgaben wurde auch die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 23.10. bis 23.11.1995 durchgeführt. Der Stadtrat beschloß bei 24 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, daß von Seiten der Träger öffentlicher Belange keinerlei Bedenken und Anregungen gegen die beabsichtigte Bebauungsplanänderung vorgebracht wurden.
Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurden nur von den Bewohnern des Gebietes »Baumberg« vorgetragen.
Hierbei wird insbesondere die nach dem Bebauungsplan zulässige Nutzung mit einem 12-Fämilien-Wohnhaus und die davon ausgehenden Beeinträchtigungen in Bezug auf Lärm, Autoverkehr, Baumaße des Gebäudes, Höhenlage usw. auf die Nachbarschaft kritisiert. Darüber hinaus weisen die Anlieger

