Einzelbild herunterladen

Montabaur

11

Nr. 5/96

1. den Jahresabschluß für den Betriebszweig Wasserversor­gung zum 31.12.1994 festzustellen,

2. den ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 20.389,71 DM auf die neue Rechnung vorzutragen

3. und.dem Bürgermeister und den Beigeordneten gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke Monta­baur-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1994

Die Prüfung der Verbandsgemeindewerke »Betriebszweig Ab­wasserbeseitigung« durch die Mittelrheinische Treuhand 'GmbH fand in der Zeit vom 21.08. bis 17.10.1995 statt. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH kam nach vorgenommener Prüfung zu folgendem abschließenden Ergebnis:

1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 74.027.549,11 DM ab und weist in Über­einstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust 1994 von 92.627,54 DM aus.

2. Die Buchführung, der Jahresabschluß und der Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften sowie der Be­triebssatzung, den Satzungen und den ortsrechtlichen Be­stimmungen:

a) die Buchführung ist in dem von uns überprüften Um­fang beweiskräftig,

b) der vorgelegte Lagebericht steht mit dem Jahresab­schluß im Einklang, seine sonstigen Angaben vermit­teln keine falsche Vorstellung von der Lage der Einrichtung.

3. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Werkes sind geord­net:

a) in 1994 hat sich das Vermögen um 5.133 TDM auf 74.028 TDM erhöht,

b) das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen stieg um 4.389 TDM auf 39.963 TDM,

c) die Eigenkapitalausstattung beträgt 46,0 % des Ge­samtvermögens und ist zufriedenstellend,

d) das Anlagevermögen ist zu 98,9 % durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert,

e) der Betrieb konnte im Berichtsjahr jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen,

f) die Ertragslage hat sich insbesondere durch höhere wiederkehrende Beiträge (323 TDM), durch Mehrerlöse aus der Abwasserabgabe (292 TDM) sowie durch die Erhöhung der Benutzungsgebühren um DM 0,05 je m 3 bei gestiegener Schmutzwassermenge (+ 29.482 m 3 ) insgesamt um 850 TDM verbessert; bei gleichzeitig höheren Aufwendungen ist die Ertragslage jedoch nicht ausreichend, um alle Aufwendungen zu decken,

g) einem Entgeltsbedarf je Einwohner von DM 168,42 steht ein Entgeltsaufkommen von DM 166,34 je Ein­wohner in 1994 gegenüber. Das Ergebnis entspricht damit den Anforderungen des § 94 GemO.

4. Die Prüfung der Geschäftsführung (Werkleitung) und der wirtschaftlichen Verhältnisse hat überwiegend keinen An­laß zu Beanstandungen gegeben.

5. Nach Abschluß unserer Prüfung empfehlen wir:

a) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.1994 durch den Verbandsgemeinderat,

b) den Jahresverlust 1994 in Höhe von 92.627,54 DM aus Mitteln der allgemeinen Rücklage abzudecken.

Durch den Verbandsgemeinderat ergingen einstimmig nach­folgend aufgeführte Beschlüsse:

1. Nach Prüfung der Verbandsgemeindewerke - Jahresab T Schluß für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung zum 31.12.1994 - durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in Koblenz und auf­grund des Bestätigungsvermerkes im Prüfungsbericht wird der Jahresabschluß zum 31.12.1994 festgestellt.

2. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 92.627,54 DM wird durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

3. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird gern. § 114 GemO Entlastung erteilt.

Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung der Verbandsgemeihde Montabaur für das Jahr 1994 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeord­neten

Auf die bereits vorher erfolgte Darstellung seitens Ratsmit­glied Dr. Wolfgang Neutz (CDU) über den Bericht des Rech­nungprüfungsausschusses bezüglich der Prüfung der Jahres­rechnung 1994 wurde Bezug genommen.

Durch den Verbandsgemeinderat wurde mit 29 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen:

a) die Jahresrechnung für das Jahr 1994,

b) die Genehmigung nach § 100 GemO zu erteilen, soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang noch nicht genehmigt worden sind und

c) dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde Montabaur für das Jahr 1994 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Nachwahl von Ausschuß- und Beiratsmitgliedem für den Umweltbeirat

Herbert A. Eberth (B90/Grüne) hatte mit Schreiben vom 15.11.1995 sein Mandat als Mitglied des Umweltbeirates nie­dergelegt. Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 5 GemO hat die politische Gruppe, auf deren Vorschlag hin das ausgeschiedene Mitglied gewählt worden ist, das Vorschlagsrecht. Die Fraktion Bünd­nis 90/Grüne hatte als Nachfolger für Herrn Eberth Kurt Knöllinger, Baumbacher Straße 48, 56410 Montabaur-Elgen­dorf, vorgeschlagen.

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates beschlossen ein­stimmig, die Wahl in offener Abstimmung, also durch Hand­zeichen und in einem Abstimmungsvorgang durchzuführen. Als Nachfolger für Herbert A. Eberth wurde Kurt Knöllinger (B90/Grüne) zum Mitglied des Umweltbeirates gewählt.

Nachwahl von Ausschußmitgliedem für den Rechnungs­prüfungsausschuß und Nachwahl eines Stellvertreters für den Haupt- und Finanzausschuß

Thomas Becker (CDU) hatte mit Schreiben vom 09.12.1995 sein Ratsmandat und gleichfalls seine Mandate als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses und stellvertretendes Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses niedergelegt. Die CDÜ-Fraktion hatte als Nachfolgerin für Herrn Becker Heide­marie Weber, Albertstraße 28, 56410 Montabaur, vorgeschla­gen.

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates beschlossen ein­stimmig, die Wahl in offener Abstimmung, also durch Hand­zeichen und in einem Abstimmungsvorgang durchzuführen. Als Nachfolgerin für Thomas Becker wurde Heidemarie Weber (CDU) zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses und stellvertretendes Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.

Weiterentwicklung der kommunalen Kulturarbeit in der Verbandsgemeinde Montabaur auf dem Weg ins Jahr2000- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.12.1995

Ratsmitglied Uli Schmidt (SPD) verdeutlichte, daß Kultur eine hohe Anziehungskraft nicht nur für die eigene Bevölkerung, sondern auch für Wirtschaft und Fremdenverkehr hat. Nach seinem Dafürhalten müssen für eine weitere Stärkung der Wirtschaftsleistungen und des Arbeitsplatzangebotes auch die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Im Bereich Kultur schlug die SPD-Fraktion folgende 2 Schritte vor:

1. Die Verbandsgemeinde besetzt die wegen Kündigung frei­gewordene Sachbearbeiterstelle für kulturelle Angelegen­heiten mit einer Fachkraft (Kulturreferent/in). Eine Aus­weitung des Stellenplanes der Verbandsgemeinde solle hierdurch nicht erfolgen. Die Verbandsgemeinde stellt das Personal für die Durchführung der städtischen Kulturver­anstaltungen, weshalb eine Beteiligung bei der Programm- erstellung erwünscht sei.

Jährlich einmal lädt die Verbandsgemeinde zu einer kom­munalen Kulturkonferenz alle Ortsgemeinden, die Stadt, VHS, kulturtreibende Vereine und Kulturinitiativen ein.

2. Die Verbandsgemeinde Montabaur strebt mittelfristig die Errichtung eines »Kulturbüro unterer Westerwald« an. Durch eine Zusammenarbeit mit benachbarten Verbands­gemeinden und deren Kulturträgern wird das regionale Kulturangebot noch effektiver gestaltet.

Ratsmitglied Dr. Wolfgang Neutz (CDU) schloß sich den Aus­führungen der Verwaltung an, wonach ohne eine Aufga­benübertragung von der Stadt und den Ortsgemeinden an die Verbandsgemeinde eine Mitbestimmung des Verbandsge­meinderates oder eines Fachausschusses im Bereich Kultur eindeutig unzulässig wäre. Weiterhin wies er daraufhin, daß eine Kulturreferentin wesentlich höher einzugruppieren sei als es die bisherige Ausweisung der Stelle erlaube. Von daher ist ihm die Aussage der SPD-Fraktion, eine Stellenumwand­lung in der von der SPD-Fraktion, die Maßnahme solle ohne Ausweitung des Stellenplanes oder ohne zusätzliche Personal­kosten erfolgen, unverständlich. Der SPD-Antrag würde im Falle seiner Annahme erhebliche zusätzliche Personalkosten verursachen, die über die Verbandsgemeindeumlage zu finan­zieren wären. Die Verbandsgemeinde solle sich auf ihre Zu­ständigkeiten begrenzen und nicht versuchen, Zuständigkei-