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Nr. 5/9t

Montabaur

Aus der Sitzung

des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 18. Januar 1996

Verabschiedung und Verpflichtung von Ratsmitgliedem

Verabschiedet wurde das Ratsmitglied Thomas Becker (CDU), der umzugsbedingt sein Mandat niedergelegt hatte. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bedankte sich im Namen des Verbandsgemeinderates für die bisherige 11jährige Mitarbeit von Herrn Becker in mehreren Gremien der Verbandsgemein­de.

Im Anschluß hieran wurde als Nachfolgerin von Herrn Becker Heidemarie Weber (CDU) als neues Mitglied des Verbandge­meinderates Montabaur verpflichtet.

Bericht aus den Verbandsgemeindewerken

Der erste Beigeordnete Reusch-teilte mit, daß

a) in der Werksausschußsitzung am 30.01.1996 der Auftrag für die Maßnahme »Verbindungssammler Heiligenroth - Montabaur« vergeben werden soll,

b) der Bau, der Verbindungsleitung von der Montabaurer Höhe nach Niederelbert fertiggestellt ist und

c) ebenfalls in der Werksausschußsitzung am 30.01.1996 die Vergabe für den Auftrag zur Weiterführung der Versor­gungsleitung von Niederelbert nach Untershausen erfol­gen soll.

Richtlinie über die Förderung von Solarzellen - Antrag der SPD-Fraktion vom 01.10.1995

Die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat hatte mit Schrei­ben vom 01.10.1995 beantragt, anhand der Förderrichtlinien der Verbandsgemeinde Bad Marienberg über die Förderung von Solarzellen durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu diskutieren. Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg hatte 1995 einen Ansatz von 20.000,- DM im Haushalt veranschlagt. Bis Ende Oktober 1995 waren dort für 9 Projekte ca. 17.000,- DM verausgabt worden.

Aufgrund des SPD-Antrages wurde von der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, daß eine Förderung von Sonnenköllekto- ren ab 3 m 2 zunächst durch den Bund erfolgt. Auch das Land Rheinland-Pfalz habe Richtlinien über die Förderung regene­rativer Energiequellen erlassen,'nehme aber wegen fehlender Haushaltsmittel seit 1994 keine Zuschußanträge mehr an. Derzeit erfolge eine Überarbeitung der Richtlinien des Landes. Auch zeigte die Verwaltung Bedenken hinsichtlich der recht­lichen Zulässigkeit einer Förderung des Einbaus von Sonnen­kollektoren in Privatobjekte durch die Verbandsgemeinde auf. Ratsmitglied Uli Schmidt (SPD) verwies auf die bisherige erfolgreiche Förderung innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Weiterhin gab er zu bedenken, daß der Verbands­gemeinde Montabaur als größte Verbandsgemeinde im We­sterwaldkreis eine Art »Vorreiter-Rolle« zukäme. Nach seiner Ansicht handelt es sich bei der Solarenergie um die Energie­form der Zukunft. Im Namen der SPD-Fraktion beantragte er 20.000 DM im Haushalt 1996 für die Förderung von Solarener­gie einzustellen und eine Erarbeitung von Förderrichtlinien durch den Umweltbeirat.

Bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit schlug er vor, das Ver­fahren gemäß § 67 Abs. 3. GemO einzuleiten. Danach kann die Verbandsgemeinde weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen, soweit deren gemeinsame Erfül­lung im dringenden öffentlichen Interesse liegt. Die Übernah­me setzt weiterhin voraus, daß die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt. Auf Nachfrage von Ratsmit­glied Paul-Heinz Schweizer (FWG) berichtete Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, daß dieses Thema Gegenstand der letzten Ortsbürgermeisterdienstversammlung gewesen ist. Die erfor­derliche Zustimmung kann nach seiner Einschätzung nicht erwartet werden.

Ratsmitglied Wolfgang Müller (CDU) verwies darauf, daß ge­rade die Solarenergie in unserem Breitengrad die umstritten­ste ist und die Verbandsgemeinde für die Förderung - ohne die Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 3 GemO - keine Zuständigkeit habe. Die Ablehnung des SPD-Antrages bedeute keineswegs, daß die CDU gegen die Nutzung regene­rativer Energieträger und Energiemaßnahmen sei. Man be­grüße die Förderung durch den Bund und Land und jede Privatinitiative auf diesem Gebiet. Im Gegensatz zur SPD- Fraktion sehe man jedoch keine Notwendigkeit für eine ergän­zende finanzielle Förderung durch die Verbandsgemeinde. Im übrigen stelle sich die Frage, warum nur der Einbau von Solarzellen, nicht aber andere energiesparende und somit um­

weltschonende Investitionen (zum Beispiel der Einbau neuer Heizungsanlagen) gefördert werden sollte.

Der Verbandsgemeinderat lehnte den Antrag der SPD-Frakti- on auf

a) eine Bereitstellung von 20.000 DM im Haushalt 1996 der Verbandsgemeinde zur Förderung von Solarenergie und

b) eine Erarbeitung von Förderrichtlinien durch den Umwelt­beirat des Verbandsgemeinderates

mit 18 Nein-Stimmen, 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ab.

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfling der Jahresrechnung 1994

Geprüft wurde die Jahresrechnung 1994 der Verbandsgemein­de sowie die Jahresrechnung des Wirtschaftsjahres 1994 der Verbandsgemeindewerke - Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Zu Beginn berichtete Ratsmitglied Dr. Wolfgang Neutz (CDU) als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung. Er gab bekannt, daß der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne eingehalten wurden, die Jahresrech­nung sowie die Buchführung und die Jahresabschlüsse ord­nungsgemäß erstellt wurden, die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch begründet und belegt waren und daß die Verwaltung bestrebt war, die Finanzgeschäfte ordentlich und wirtschaftlich zu führen.

Namens des Rechnungsprüfungsausschusses empfahl er dem Verbandsgemeinderat, die Jahresrechnung 1994 festzustellen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke Monta­baur - Betriebszweig Wasserversorgung - und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1994

Die Prüfung der Verbandsgemeindewerke - Betriebszweig Wasserversorgung - durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH fand in der Zeit vom 04.09. bis 13.10.1995 statt. Nach Abschluß der Prüfung kam die Mittelrheinische Treuhand zu folgendem abschließenden Ergebnis:

1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 31.569.640,37 DM ab und weist in Über­einstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr' 1994 einen Jahresgewinn von 20.389,71 DM aus.

2. Die Buchführung, der Jahresabschluß und der Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften sowie der Be­triebssatzung, den Satzungen und den ortsrechtlichen Be­stimmungen: -

a) Die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig.

b) Der vorgelegte Lagebericht steht mit dem Jahresab­schluß im Einklang, seine sonstigen Angaben vermit­teln keine falsche Vorstellung von der Lage der Einrichtung.

3. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Werkes sind geord­net:

a) In 1994 hat sich das Vermögen um 589 TDM auf 31.570 TDM erhöht,

b) das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen ist um 708 TDM auf 15.695 TDM gesunken.

c) die Eigenkapitalausstattung beträgt 49,3 % des Ge­samtvermögens und kann als zufriedenstellend be­zeichnet werden,

d) das Anlagevermögen war in voller Höhe durch Eigen­kapital und langfristiges Fremdkapital finanziert,

e) der Betrieb konnte im Berichtsjahr jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen,

f) die Ertragslage hat sich insbesondere durch den höhe­ren Wasserverkauf (+ 42.433 m 3 = 74 TDM) und durch einen Mehrertrag bei den Grundpreisen (+ 18 TDM) verbessert,

g) eine von uns erstellte Berechnung weist einen Entgelts­bedarf von 2,51 DM je m 3 und ein Entgeltsaufkommen von 2,53 DM je m 3 aus. Das Ergebnis entspricht den Anforderungen des § 94 GemO, da das Entgeltsaufkom­men den Entgeltsbedarf I deckt und alle Aufwendun­gen, die zu Ausgaben führen, durch Einnahmen finanziert sind.

4. Nach Abschluß der Prüfung empfehlen wir:

a) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.1994 durch den Verbandsgemeinderat,

b) den Jahresgewinn 1994 in Höhe von 20.389,71 DM auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig mit 29 Ja- Stimmen