Montabaur
10
Nr. 2/96
bandsgemeinde Wirges im Bereich der Ortsgemeinden Ebern- hahn und Wirges und endet in der Gemarkung Eigendorf südlich der BAB Ä 3 nach Unterquerung der Dembacher Straße (L 312) im Gemarkungsteil »Unter dem Kühstück«. Mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesondere auch die Seitenablagerungen an der BAB A 3, von denen für die Ortslagen Dernbach und Eigendorf Schutzwirkung von den Lärmeinwirkungen der BAB A 3 ausgeht.
Die Trassenlage der Neubaustrecke im Planfeststellungsabschnitt 64 wird bestimmt durch die enge Bündelung der Neubaustrecke mit der BAB A 3. In der Gemarkung Eigendorf verläuft die Trasse nach Unterquerung der BAB A 3 zunächst' bis östlich der L 312 in Tunnellage und sodann in einem Einschnitt mit einer Tiefe von 14 m. Diese Einschnittslage erfolgt auch fortführend in östlicher Richtung in den Planfeststellungsabschnitt 71. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde durchgeführt vom 09.10. bis 08.11.1995. Die Unterlagen wurden der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung in Eigendorf am 23.10.1995 vorgestellt.
Die Stellungnahmen von Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur werden im wesentlichen geprägt von Anregungen und Forderungen zu einem weitergehenden Lärmschutz von den LärmeinWirkungen der BAB A 3. Zwar stehen diese Forderungen nur bedingt im Zusammenhang mit der Neubaustrecke; DB AG im Verbund mit Bund und Land sollten jedoch die Gelegenheit nutzen, im Zusammenhang mit dem Bau der Neubaustrecke für die Ortslage Eigendorf einen weitergehenden und durchgängigen Lärmschutz zu schaffen.
Der Vorsitzende erläuterte kurz, daß die heute vorliegende Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 64 bereits in den entsprechenden Ausschüssen vorberaten wurde und eine Empfehlung an den Rat erging, der Stellungnahme zuzustimmen.
Der Verbandsgemeinderat hat die Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 64 mit den hierin enthaltenen, im einzelnen begründeten Einwendungen, Anregungen und Hinweisen einstimmig beschlossen.
Stell ungnahm e der Verbandsgemeinde zu den Planfeststellungsunterlagen des Planfeststellungsabschnittes 73 der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main
Die Bezjrksregierung Koblenz hat am 08.09.1995 das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFÄ) 73 eingeleitet und die betroffenen Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen. Innerhalb des PFA 73 sind von der Trassenführung die Gemarkungen Heilberscheid, Nentershausen und Görgeshausen betroffen. Der PFA 73 beginnt in der Gemarkung Heilberscheid am Südportal des Eichheide-Tunnels, durchquert das Waldgebiet Eichen-Diekenscheid, unterführt im Lange-Issel-Tunnel die BAB A 3 und führt dann auf der Nordseite der BAB A 3 parallel zu ihr bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Hessen. Der PFA 73 wird im besonderen geprägt von
- der Talbrücke »Wiesengrund« mit einer Länge von 365 m und einer Höhe bis zu 37 m
- der Durchquerung des Bergrückens Eichen-Diekenscheid mit einer Einschnittstiefe bis zu 14 m und einer Ein- • schnittsbreite bis zu 70 m
- dem Lange-Issel-Tunnel mit einer Gesamtlänge von 1.015 m.
Die Trasse der Neubaustrecke stellt einen erheblichen Eingriff in das Natur- und Landschaftsgefüge dar. Die in dieser Stellungnahme geforderten Verbesserungen und von der Verbandsgemeinde entwickelten Alternativkonzepte sollen dazu beitragen, die imumgänglichen Beeinträchtigungen auf das absolute Mindestmaß zu beschränken.
Der Vorsitzende wies daraufhin, daß auch diese Stellungnahme bereits in den Ausschüssen vorberaten wurde.
Ratsmitglied Bernd Reifenscheidt (SPD) forderte eine Änderung der Stellungnahme unter Punkt 2.2.2 »Eichen-Diekenscheid« dahingehend, daß im 4. Absatz der Sätze 1 und 2 mit dem Wortlaut »Aufgrund eines solchen schwerwiegenden, nicht kompensierbaren Eingriffes in Natur und Landschaft ist eine teilweise Untertunnelung oder zumindest eine teilweise Überdeckelung des Waldgebietes Eichen-Diekenscheid unverzichtbar. Der ökologisch konfliktträchtigste Raum befindet sich von Bau-km 99,5 bis 100,00« gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt werden: »Aufgrund eines solchen schwerwiegenden, nicht kompensierbaren Eingriffs in Natur und Landschaft ist eine Untertunnelung des Waldgebietes Eichen- Diekenscheid ab Bau-km 99,5 bis 99,9 bei einer gleichzeitigen Absenkung der Trasse um 7 Meter imverzichtbar.«
Ratsmitglied Wolfgang Müller (CDU) verwies auf die im Vorfeld abgehandelte Diskussion des Verbandsgemeinderates bezüglich der Varianten »Nord- oder Südtrasse«. Seinerzeit habe man die Südtrasse im Interesse der durch die Nordtrasse erheblich benachteiligten Ortsgemeinden gefordert. Die Deutsche Bahn AG habe diese Forderung und die damit verbundenen Mehrkosten akzeptiert, weil seinerzeit Gegenstand der Absprachen der Verzicht auf die Untertunnelung des Bereiches Eichen-Diekenschied gewesen sei. Man müsse in dieser Frage glaubwürdig bleiben.
Der von Ratsmitglied Reifenscheidt (SPD) eingebrachte Antrag, die Stellungnahme der Verbandsgemeinde zu Punkt 2.2.2 so zu ändern, daß für den Bereich »Eichen-Diekenschied« eine Untertunnelung gefordert wird, wurde mehrheitlich (16 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) abgelehnt. Im Anschluß hieran beschlossen die Mitglieder des Verbandsgemeinderates die Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 73 mit den hierin enthaltenen, in einzelnen begründeten Einwendungen, Anregungen und Hinweisen bei 4 Neinstimmen und 2 Enthaltungen.
Stellungnahme der Verbandsgemeinde zu den Planfeststellungsunterlagen des Planfeststellungsabschnittes 71 der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main
Die Bezirksregierung Koblenz hat am 04.10.1995 das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 71 eingeleitet. Der PFA 71 beginnt an der Planfeststellungsgrenze zum PFA 64 östlich der L 312 in der Gemarkung Eigendorf und endet an der Planfeststellungsgrenze zum Abschnitt 72 südlich der BAB-Abfahrt aus Richtung Köln.
Der PFA 71 wird wesentlich geprägt vom Neubaustreckenbahnhof Montabaur, wobei die Bahnstrecke Staffel - Siershahn mit dem Neubaustreckenbahnhof verknüpft und der vorhandene Bahnhof Montabaur aufgelassen wird. Daneben wird der PFA 71 auch geprägt von
- der Eisenbahnüberführung über die L 313 (Montabaur- Eschelbach) und den Aubach und der mit dieser Baumaßnahme verbundenen Tieferlegung der L 313 und der Verlegung von Ferngasleitungen,
- der Ausweisung von Kompensationsflächen außerhalb des Gebietes des PFA 71,
- der Verlegung des Waldbaches,
- der Verlegung des Sportplatzes Eschelbach.
Die vorliegende Stellungnahme umfaßt insbesondere eine Ablehnung der derzeitigen Planungen bezüglich des ICE-Bahn- hofes Montabaur. Zwar wurde inzwischen auf dem Verhandlungswege unter Beteiligung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr ein neues Planungs-, Gestaltungs- und Raumkonzept für den ICE-Bahnhof Montabaur durch die DB AG entwickelt, das jedoch von der DB AG zum jetzigen Zeitpunkt wegen der fehlenden Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, dem Bundesverkehrsministerium und der DB AG noch nicht in das Verfahren eingebracht wird. Aus diesem Grund ist die jetzige Konzeption als sog. »Sparlösung« mit Nachdruck abzulehnen.
Inhalt der Planfeststellungsunterlagen zum PFA 71 ist u.a. auch eine Kompensationsplanung, die in dieser Form nicht befürwortet werden kann. Inzwischen wurde auf dem Verhandlungswege zusammen mit der Stadt Montabaur und den Ortsgemeinden Girod und Ruppach-Goldhausen erreicht, daß die Verbandsgemeinde ein Kompensationskonzept entwickelt und dieses Konzept in das Verfahren einbringt, damit so auf die z.B. in den Gemarkungen Heiligenroth und Heilberscheid vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verzichtet werden kann.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, daß eine Vorberatung der Stellungnahme in den Ausschüssen nicht möglich war.
Ratsmitglied Widner (SPD) befürwortete die nach seiner Meinung recht energisch formulierte Stellungnahme der Verwaltung, bemängelte aber, er hätte sich diese Haltung in anderen Bereichen eher gewünscht.
Ratsmitglied Eisenhuth (B 90/Grüne) betonte, daß er nach wie vor gegen die ICE-Trassenführung ist, da die Eingriffe in die Landschaft nach seinem Dafürhalten zu massiv sind. Er erhofft sich allerdings eine Förderung des ÖPNVs durch die Trasse.
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates beschlossen die Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 71 mit den hierin enthaltenen, im einzelnen begründeten Einwendungen, Anregungen und Hinweisen bei 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.

