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Montabaur

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Nr. 2/96

bandsgemeinde Wirges im Bereich der Ortsgemeinden Ebern- hahn und Wirges und endet in der Gemarkung Eigendorf südlich der BAB Ä 3 nach Unterquerung der Dembacher Straße (L 312) im Gemarkungsteil »Unter dem Kühstück«. Mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesondere auch die Seitenablagerungen an der BAB A 3, von denen für die Ortslagen Dernbach und Eigendorf Schutzwirkung von den Lärmeinwirkungen der BAB A 3 ausgeht.

Die Trassenlage der Neubaustrecke im Planfeststellungsab­schnitt 64 wird bestimmt durch die enge Bündelung der Neu­baustrecke mit der BAB A 3. In der Gemarkung Eigendorf verläuft die Trasse nach Unterquerung der BAB A 3 zunächst' bis östlich der L 312 in Tunnellage und sodann in einem Einschnitt mit einer Tiefe von 14 m. Diese Einschnittslage erfolgt auch fortführend in östlicher Richtung in den Planfest­stellungsabschnitt 71. Die öffentliche Auslegung der Planun­terlagen wurde durchgeführt vom 09.10. bis 08.11.1995. Die Unterlagen wurden der Öffentlichkeit in einer Informations­veranstaltung in Eigendorf am 23.10.1995 vorgestellt.

Die Stellungnahmen von Verbandsgemeinde und Stadt Mon­tabaur werden im wesentlichen geprägt von Anregungen und Forderungen zu einem weitergehenden Lärmschutz von den LärmeinWirkungen der BAB A 3. Zwar stehen diese Forderun­gen nur bedingt im Zusammenhang mit der Neubaustrecke; DB AG im Verbund mit Bund und Land sollten jedoch die Gelegenheit nutzen, im Zusammenhang mit dem Bau der Neubaustrecke für die Ortslage Eigendorf einen weitergehen­den und durchgängigen Lärmschutz zu schaffen.

Der Vorsitzende erläuterte kurz, daß die heute vorliegende Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 64 bereits in den entsprechenden Ausschüssen vorberaten wurde und eine Empfehlung an den Rat erging, der Stellungnahme zuzustim­men.

Der Verbandsgemeinderat hat die Stellungnahme zum Plan­feststellungsabschnitt 64 mit den hierin enthaltenen, im ein­zelnen begründeten Einwendungen, Anregungen und Hinwei­sen einstimmig beschlossen.

Stell ungnahm e der Verbandsgemeinde zu den Planfeststel­lungsunterlagen des Planfeststellungsabschnittes 73 der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main

Die Bezjrksregierung Koblenz hat am 08.09.1995 das Planfest­stellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFÄ) 73 eingeleitet und die betroffenen Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen. Innerhalb des PFA 73 sind von der Trassenführung die Gemar­kungen Heilberscheid, Nentershausen und Görgeshausen be­troffen. Der PFA 73 beginnt in der Gemarkung Heilberscheid am Südportal des Eichheide-Tunnels, durchquert das Waldge­biet Eichen-Diekenscheid, unterführt im Lange-Issel-Tunnel die BAB A 3 und führt dann auf der Nordseite der BAB A 3 parallel zu ihr bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Hessen. Der PFA 73 wird im besonderen geprägt von

- der Talbrücke »Wiesengrund« mit einer Länge von 365 m und einer Höhe bis zu 37 m

- der Durchquerung des Bergrückens Eichen-Diekenscheid mit einer Einschnittstiefe bis zu 14 m und einer Ein- schnittsbreite bis zu 70 m

- dem Lange-Issel-Tunnel mit einer Gesamtlänge von 1.015 m.

Die Trasse der Neubaustrecke stellt einen erheblichen Eingriff in das Natur- und Landschaftsgefüge dar. Die in dieser Stel­lungnahme geforderten Verbesserungen und von der Ver­bandsgemeinde entwickelten Alternativkonzepte sollen dazu beitragen, die imumgänglichen Beeinträchtigungen auf das absolute Mindestmaß zu beschränken.

Der Vorsitzende wies daraufhin, daß auch diese Stellungnah­me bereits in den Ausschüssen vorberaten wurde.

Ratsmitglied Bernd Reifenscheidt (SPD) forderte eine Ände­rung der Stellungnahme unter Punkt 2.2.2 »Eichen-Dieken­scheid« dahingehend, daß im 4. Absatz der Sätze 1 und 2 mit dem Wortlaut »Aufgrund eines solchen schwerwiegenden, nicht kompensierbaren Eingriffes in Natur und Landschaft ist eine teilweise Untertunnelung oder zumindest eine teilweise Überdeckelung des Waldgebietes Eichen-Diekenscheid unver­zichtbar. Der ökologisch konfliktträchtigste Raum befindet sich von Bau-km 99,5 bis 100,00« gestrichen und durch folgen­den Wortlaut ersetzt werden: »Aufgrund eines solchen schwer­wiegenden, nicht kompensierbaren Eingriffs in Natur und Landschaft ist eine Untertunnelung des Waldgebietes Eichen- Diekenscheid ab Bau-km 99,5 bis 99,9 bei einer gleichzeitigen Absenkung der Trasse um 7 Meter imverzichtbar.«

Ratsmitglied Wolfgang Müller (CDU) verwies auf die im Vor­feld abgehandelte Diskussion des Verbandsgemeinderates be­züglich der Varianten »Nord- oder Südtrasse«. Seinerzeit habe man die Südtrasse im Interesse der durch die Nordtrasse erheblich benachteiligten Ortsgemeinden gefordert. Die Deut­sche Bahn AG habe diese Forderung und die damit verbunde­nen Mehrkosten akzeptiert, weil seinerzeit Gegenstand der Absprachen der Verzicht auf die Untertunnelung des Berei­ches Eichen-Diekenschied gewesen sei. Man müsse in dieser Frage glaubwürdig bleiben.

Der von Ratsmitglied Reifenscheidt (SPD) eingebrachte An­trag, die Stellungnahme der Verbandsgemeinde zu Punkt 2.2.2 so zu ändern, daß für den Bereich »Eichen-Diekenschied« eine Untertunnelung gefordert wird, wurde mehrheitlich (16 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) abgelehnt. Im Anschluß hieran beschlossen die Mitglieder des Verbands­gemeinderates die Stellungnahme zum Planfeststellungsab­schnitt 73 mit den hierin enthaltenen, in einzelnen begründe­ten Einwendungen, Anregungen und Hinweisen bei 4 Nein­stimmen und 2 Enthaltungen.

Stellungnahme der Verbandsgemeinde zu den Planfeststel­lungsunterlagen des Planfeststellungsabschnittes 71 der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main

Die Bezirksregierung Koblenz hat am 04.10.1995 das Planfest­stellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 71 eingeleitet. Der PFA 71 beginnt an der Planfeststellungs­grenze zum PFA 64 östlich der L 312 in der Gemarkung Eigendorf und endet an der Planfeststellungsgrenze zum Ab­schnitt 72 südlich der BAB-Abfahrt aus Richtung Köln.

Der PFA 71 wird wesentlich geprägt vom Neubaustrecken­bahnhof Montabaur, wobei die Bahnstrecke Staffel - Siershahn mit dem Neubaustreckenbahnhof verknüpft und der vorhandene Bahnhof Montabaur aufgelassen wird. Daneben wird der PFA 71 auch geprägt von

- der Eisenbahnüberführung über die L 313 (Montabaur- Eschelbach) und den Aubach und der mit dieser Bau­maßnahme verbundenen Tieferlegung der L 313 und der Verlegung von Ferngasleitungen,

- der Ausweisung von Kompensationsflächen außerhalb des Gebietes des PFA 71,

- der Verlegung des Waldbaches,

- der Verlegung des Sportplatzes Eschelbach.

Die vorliegende Stellungnahme umfaßt insbesondere eine Ab­lehnung der derzeitigen Planungen bezüglich des ICE-Bahn- hofes Montabaur. Zwar wurde inzwischen auf dem Verhand­lungswege unter Beteiligung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr ein neues Planungs-, Gestaltungs- und Raum­konzept für den ICE-Bahnhof Montabaur durch die DB AG entwickelt, das jedoch von der DB AG zum jetzigen Zeitpunkt wegen der fehlenden Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, dem Bundesverkehrsministerium und der DB AG noch nicht in das Verfahren eingebracht wird. Aus diesem Grund ist die jetzige Konzeption als sog. »Sparlö­sung« mit Nachdruck abzulehnen.

Inhalt der Planfeststellungsunterlagen zum PFA 71 ist u.a. auch eine Kompensationsplanung, die in dieser Form nicht befürwortet werden kann. Inzwischen wurde auf dem Ver­handlungswege zusammen mit der Stadt Montabaur und den Ortsgemeinden Girod und Ruppach-Goldhausen erreicht, daß die Verbandsgemeinde ein Kompensationskonzept entwickelt und dieses Konzept in das Verfahren einbringt, damit so auf die z.B. in den Gemarkungen Heiligenroth und Heilberscheid vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verzichtet werden kann.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, daß eine Vorberatung der Stellungnahme in den Ausschüssen nicht möglich war.

Ratsmitglied Widner (SPD) befürwortete die nach seiner Mei­nung recht energisch formulierte Stellungnahme der Verwal­tung, bemängelte aber, er hätte sich diese Haltung in anderen Bereichen eher gewünscht.

Ratsmitglied Eisenhuth (B 90/Grüne) betonte, daß er nach wie vor gegen die ICE-Trassenführung ist, da die Eingriffe in die Landschaft nach seinem Dafürhalten zu massiv sind. Er er­hofft sich allerdings eine Förderung des ÖPNVs durch die Trasse.

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates beschlossen die Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 71 mit den hierin enthaltenen, im einzelnen begründeten Einwendungen, Anregungen und Hinweisen bei 1 Nein-Stimme und 2 Enthal­tungen.