Montabaur
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Nr. 2/96
wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.
56410 Montabaur, 08.01.1996
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister als Wahlleiter
Friedhofsgebührensatzung
der Stadt Montabaur vom 05.01.1996
Der Rat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 05.10.1995 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVB1. S. 653) sowie der §§ 16,18 Abs. 3, 32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG vom 5. Mai 1986 (GVB1. S. 103, BS 610-10) und des § 39 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 22.07.1983 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffenlich bekanntgemacht wird:
§1
Gebührenpflicht
(1) Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Montabaur und ihrer Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
(2) Zur Zahlung der Gebühren ist insbesondere verpflichtet:
1. wer den Friedhof, seine Einrichtungen' oder damit verbundene Leistungen in Anspruch nimmt oder ihre Benutzung beantragt,
2. wer nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Kosten der Bestattung und der damit verbundenen Leistung zu tragen hat.
(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(4) Die Gebühren werden fällig mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides.
§2
Höhe der Gebühren L Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1. in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.... 480,— DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach,
Ettersdorf und Horressen.260,- DM
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der
Friedensstraße.1.200,- DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen.650,- DM
1.2 in Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
— auf dem Friedhof an der
Friedensstraße.1.200,- DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen.650,- DM
1.3 Umen-Beisetzungen
1.3.1 In Urnen-Reihen- oder Wahlgrabstätten.180 — DM
1.3.2 In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen
bereits Erdbestattete ruhen.90,- DM
1.3.3 Um Urnendenkmale auf dem Friedhof
an der Friedensstraße.180,- DM
1.4 Beisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
I. 4-.1 Leichen oder Körperteile, für die nach
polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden
Grabstätten beigesetzt werden...90,- DM
2. Urnenbeisetzungen in Urnenmauern oder Urnen-
denkmalen
2.1 Beisetzungen in Urnenmauern (Urnennischen)
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.... 45,- DM Beisetzungen in Grabdenkmalen (Urnendenkmale)
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.... 45,- DM
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1 .
Ausbettung von Leichen
1.1
nach einer Ruhezeit von weniger als
5 Jahren.
.. 1.550,- DM
1.2
nach einer Ruhezeit zwischen
5 und 15 Jahren...
.. 1.450,- DM
1.3
nach einer Ruhezeit zwischen
15 und 30 Jahren......
.. 1.350,- DM
1.4
nach einer Ruhezeit von mehr
als 30 Jahren.
.. 1.200,- DM
1.5
ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
.600,- DM
1.6 Zuschlag zur gärtnerischen Neugestaltung und Pflege des bisherigen Grabes bei Umbettungen in eine andere Grabstätte auf demselben Friedhof.1.000,- DM
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.90,- DM
3. Entnahme von Urnen aus Umenmauera oder Ur
nendenkmalen
3.1 Entnahme einer Urne.45,—DM
- die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn der Steinmetz die Verschlußplatte entfernt
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
HL Nutzungs gebühren
1. Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten.200,- DM
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.500,- DM
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte.150,- DM
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten
Grabstätten für jede Urne.50,- DM
1.5 Umen-Reihengrabstätten in Urnenmauern Erwerb einer Umennische
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.500,- DM
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1. für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede
weitere Wahlgrabstätte. 1.000,- DM
2.2. als Urnen-Erdgrabstätte in
Umen-Grabfeldern.250,- DM
2.3. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten für Erdbestattungen,
für jede Urne.100,- DM
2.4. als Urnen-Erdgrabstätte um Urnendenkmale
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 250,- DM
(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstätten)
2.5. Urnen-Wahlgrabstätten in Umenmauera Erwerb einer Umennische
- auf dem Friedhof an der
Friedensstraße.1.000,- DM
2.6. Urnen-Wahlgrabstätten in Urnendenkmalen
2.6.1 für jeden Grabstellenplatz, der bei der Errichtung eines Umendenkmals bereitgehalten wird
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.200,- DM
(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstellenplätze)
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
IV. Sonstige Gebühren
1. Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der
Ruhe- oder Nutzungszeit auf Antrag des Unterhaltungsverpflichteten bzw. des Nutzungsberechtigten
1.1 Entfernung der Grabmale und Einfassungen, die vor
dem 31.07.1980 genehmigt wurden
1.1.1 bei Reihengrabstätten und
Einzelwahlgrabstätten.175,— DM
1.1.2 bei Doppelwahlgrabstätten.350,- DM
1.1.3 bei mehr als zwei Wahlgrabstätten
- für jede weitere Wahlgrabstätte.175,- DM
2. Beisetzungen in Umenmauern
2.1. Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Urnennischen
2.1.1 Urnenmauer 1 auf dem Friedhof an der Friedensstraße
— Verschlußplatte für eine Doppelnische.95,- DM
- Verschlußplatte für eine Einzelnische.60,- DM
2.1.2 Urnenmauer 2 auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- Verschlußplatte für eine Einzelnische.100,- DM
3. Einsegnungshalle
3.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen in
Aufbewahrungsräumen.200,- DM
3.2. Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
3.2.1 bis zu drei Tagen.100,-DM
3.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag..30,- DM
3.3 Benutzung des Obduktionsraumes
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 300,- DM

