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Montabaur

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Nr. 2/96

wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntge­macht.

56410 Montabaur, 08.01.1996

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister als Wahlleiter

Friedhofsgebührensatzung

der Stadt Montabaur vom 05.01.1996

Der Rat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 05.10.1995 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVB1. S. 653) sowie der §§ 16,18 Abs. 3, 32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgaben­gesetzes (KAG vom 5. Mai 1986 (GVB1. S. 103, BS 610-10) und des § 39 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswe­sen vom 22.07.1983 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffenlich bekanntgemacht wird:

§1

Gebührenpflicht

(1) Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Montabaur und ihrer Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

(2) Zur Zahlung der Gebühren ist insbesondere verpflichtet:

1. wer den Friedhof, seine Einrichtungen' oder damit verbun­dene Leistungen in Anspruch nimmt oder ihre Benutzung beantragt,

2. wer nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vor­schriften die Kosten der Bestattung und der damit verbun­denen Leistung zu tragen hat.

(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

(4) Die Gebühren werden fällig mit der Bekanntgabe des Ge­bührenbescheides.

§2

Höhe der Gebühren L Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1. in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.... 480, DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach,

Ettersdorf und Horressen.260,- DM

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

- auf dem Friedhof an der

Friedensstraße.1.200,- DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen.650,- DM

1.2 in Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

auf dem Friedhof an der

Friedensstraße.1.200,- DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen.650,- DM

1.3 Umen-Beisetzungen

1.3.1 In Urnen-Reihen- oder Wahlgrabstätten.180 DM

1.3.2 In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen

bereits Erdbestattete ruhen.90,- DM

1.3.3 Um Urnendenkmale auf dem Friedhof

an der Friedensstraße.180,- DM

1.4 Beisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

I. 4-.1 Leichen oder Körperteile, für die nach

polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstands­rechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden

Grabstätten beigesetzt werden...90,- DM

2. Urnenbeisetzungen in Urnenmauern oder Urnen-

denkmalen

2.1 Beisetzungen in Urnenmauern (Urnennischen)

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.... 45,- DM Beisetzungen in Grabdenkmalen (Urnendenkmale)

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.... 45,- DM

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1 .

Ausbettung von Leichen

1.1

nach einer Ruhezeit von weniger als

5 Jahren.

.. 1.550,- DM

1.2

nach einer Ruhezeit zwischen

5 und 15 Jahren...

.. 1.450,- DM

1.3

nach einer Ruhezeit zwischen

15 und 30 Jahren......

.. 1.350,- DM

1.4

nach einer Ruhezeit von mehr

als 30 Jahren.

.. 1.200,- DM

1.5

ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

.600,- DM

1.6 Zuschlag zur gärtnerischen Neugestaltung und Pflege des bisherigen Grabes bei Umbettungen in eine andere Grabstätte auf demselben Friedhof.1.000,- DM

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.90,- DM

3. Entnahme von Urnen aus Umenmauera oder Ur­

nendenkmalen

3.1 Entnahme einer Urne.45,DM

- die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn der Stein­metz die Verschlußplatte entfernt

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

HL Nutzungs gebühren

1. Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten.200,- DM

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.500,- DM

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte.150,- DM

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten

Grabstätten für jede Urne.50,- DM

1.5 Umen-Reihengrabstätten in Urnenmauern Erwerb einer Umennische

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.500,- DM

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

2.1. für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede

weitere Wahlgrabstätte. 1.000,- DM

2.2. als Urnen-Erdgrabstätte in

Umen-Grabfeldern.250,- DM

2.3. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten für Erdbestattungen,

für jede Urne.100,- DM

2.4. als Urnen-Erdgrabstätte um Urnendenkmale

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 250,- DM

(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstätten)

2.5. Urnen-Wahlgrabstätten in Umenmauera Erwerb einer Umennische

- auf dem Friedhof an der

Friedensstraße.1.000,- DM

2.6. Urnen-Wahlgrabstätten in Urnendenkmalen

2.6.1 für jeden Grabstellenplatz, der bei der Errichtung eines Umendenkmals bereitgehalten wird

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße.200,- DM

(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstellenplätze)

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Be­stattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteili­gen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.

IV. Sonstige Gebühren

1. Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der

Ruhe- oder Nutzungszeit auf Antrag des Unterhal­tungsverpflichteten bzw. des Nutzungsberechtigten

1.1 Entfernung der Grabmale und Einfassungen, die vor

dem 31.07.1980 genehmigt wurden

1.1.1 bei Reihengrabstätten und

Einzelwahlgrabstätten.175, DM

1.1.2 bei Doppelwahlgrabstätten.350,- DM

1.1.3 bei mehr als zwei Wahlgrabstätten

- für jede weitere Wahlgrabstätte.175,- DM

2. Beisetzungen in Umenmauern

2.1. Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Urnennischen

2.1.1 Urnenmauer 1 auf dem Friedhof an der Friedensstraße

Verschlußplatte für eine Doppelnische.95,- DM

- Verschlußplatte für eine Einzelnische.60,- DM

2.1.2 Urnenmauer 2 auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- Verschlußplatte für eine Einzelnische.100,- DM

3. Einsegnungshalle

3.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen in

Aufbewahrungsräumen.200,- DM

3.2. Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Ein­segnungshalle

3.2.1 bis zu drei Tagen.100,-DM

3.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag..30,- DM

3.3 Benutzung des Obduktionsraumes

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 300,- DM