Montabaur
Nr. 1/96
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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gttmerndeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56410 Montabaur, 20. Dezember 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Neubau des Gemeindehauses öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Los 1: Fliesenarbeiten Los 2: Deckenbauarbeiten Los 3: Schreinerarbeiten Los 4: Malerarbeiten
Los 5: Außenputzarbeiten Los 6: Schlosserarbeiten
Schutz- Abgabe vorauss. gebühr Arbeitsbeginn
25,- DM 10.00 Uhr Mörz 1996 25,- DM 10.10 Uhr April 1996 25,- DM 10.20 Uhr Juni 1996 25,-DM 10.30 Uhr Mai 1996 20,- DM 10.40 Uhr März 1996 20,- DM 10.50 Uhr Februar 1996 Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 08.01.1996 beim Architekturbüro Wild & Klumpp, Werbhausgasse 1, 56410 Montabaur, Telefon 02602/ 92100, anzufordern.
Los 1: Fliesenarbeiten Los 2: Deckenbauarbeiten Los 3: Schreinerarbeiten Los 4: Malerarbeiten Los 5: Außenputzarbeiten Los 6: Schlosserarbeiten
Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Architekten Nr. 91006 (BLZ 570 910 00) bei der Volksbank Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 26. Januar 1996. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 239, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Die Ausführungspläne sind im Büro der Architekten einzusehen.
Montabaur, 27. Dezember 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Rudolf-Diesel- Straße und Graf-von-Zeppelin-Straße öffentlich aus.
Leistungsumfang:
150 m 3 Erdaushub
1.100 m Bitumenschneiden
1.100 m Bordsteine setzen
1.400 m Rinnenplatten setzen
8 Stück Regeneinläufe einschl. Anschlußleitung
1.500 m 2 Bitumentragschicht einbauen
8.500 m 2 Bitumenbinderschicht einbauen
8.500 m 2 Bitumendecke einbauen
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 17.01.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 9. Februar 1996, 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 239, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 22.12.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von sowie donnerstags von
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags von
16.00 bis 18.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Saisonplan im Hallenbad Montabaur
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Ab Montag, den 8. Januar 1996, gilt folgender Badezeitenplan
Montag
Dienstag
Mittwoch
(Warmbadetag)
vormittags 14.00 bis 19.00 Uhr
19.00 bis 20.15 Uhr
07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr
14.30 bis 21.00 Uhr 07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr
13.00 bis 19.30 Uhr
19.30 bis 21.00 Uhr
für Reinigungsarbeiten geschlossen Schwimmkurs (ab 08.01.96 bis einschl. 18.03.1996)
Vereinsbad
(Behindertensportgruppe) Bundeswehr nur Schulbadebetrieb allgemeiner Badebetrieb Bundeswehr allgemeiner Badebetrieb mit Schulbadebetrieb allgemeine Badebetrieb Frauenbad

