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Montabaur

Nr. 1/96

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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gttmerndeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56410 Montabaur, 20. Dezember 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Neubau des Gemein­dehauses öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Los 1: Fliesenarbeiten Los 2: Deckenbauarbeiten Los 3: Schreinerarbeiten Los 4: Malerarbeiten

Los 5: Außenputzarbeiten Los 6: Schlosserarbeiten

Schutz- Abgabe vorauss. gebühr Arbeitsbeginn

25,- DM 10.00 Uhr Mörz 1996 25,- DM 10.10 Uhr April 1996 25,- DM 10.20 Uhr Juni 1996 25,-DM 10.30 Uhr Mai 1996 20,- DM 10.40 Uhr März 1996 20,- DM 10.50 Uhr Februar 1996 Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 08.01.1996 beim Architekturbüro Wild & Klumpp, Werbhausgasse 1, 56410 Montabaur, Telefon 02602/ 92100, anzufordern.

Los 1: Fliesenarbeiten Los 2: Deckenbauarbeiten Los 3: Schreinerarbeiten Los 4: Malerarbeiten Los 5: Außenputzarbeiten Los 6: Schlosserarbeiten

Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungs­zweckes auf das Konto der Architekten Nr. 91006 (BLZ 570 910 00) bei der Volksbank Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 26. Januar 1996. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeit­punkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 239, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Die Ausführungspläne sind im Büro der Architekten ein­zusehen.

Montabaur, 27. Dezember 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Rudolf-Diesel- Straße und Graf-von-Zeppelin-Straße öffentlich aus.

Leistungsumfang:

150 m 3 Erdaushub

1.100 m Bitumenschneiden

1.100 m Bordsteine setzen

1.400 m Rinnenplatten setzen

8 Stück Regeneinläufe einschl. Anschlußleitung

1.500 m 2 Bitumentragschicht einbauen

8.500 m 2 Bitumenbinderschicht einbauen

8.500 m 2 Bitumendecke einbauen

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 17.01.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 9. Februar 1996, 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer ent­sprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 239, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 22.12.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von sowie donnerstags von

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags von

16.00 bis 18.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

Saisonplan im Hallenbad Montabaur

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IST SChOCN

Ab Montag, den 8. Januar 1996, gilt folgender Badezeitenplan

Montag

Dienstag

Mittwoch

(Warmbadetag)

vormittags 14.00 bis 19.00 Uhr

19.00 bis 20.15 Uhr

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr

14.30 bis 21.00 Uhr 07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr

13.00 bis 19.30 Uhr

19.30 bis 21.00 Uhr

für Reinigungsarbeiten geschlossen Schwimmkurs (ab 08.01.96 bis einschl. 18.03.1996)

Vereinsbad

(Behindertensportgruppe) Bundeswehr nur Schulbadebetrieb allgemeiner Badebetrieb Bundeswehr allgemeiner Badebetrieb mit Schulbadebetrieb allgemeine Badebetrieb Frauenbad