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Montabaur

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Nr. 50/95

wortete den Antrag, um somit im Hinblick auf die Rotwildsi­tuation auf der Montabaurer Höhe mit den damit verbundenen Schälschäden einen Beitrag zur Erfüllung der Abschußquoten zu leisten.

Auf Antrag der CDU-Fraktion soll § 6 (»Jagderlaubnisschei­ne«) jedoch den nachfolgenden Wortlaut erhalten: »Es dürfen vorbehaltlich der Zustimmung des Verpächters im Einzelfall höchstens 2 unentgeltliche Jagderlaubnisscheine erteilt wer­den; hierbei zählt der für einen angestellten Jagdaufseher erteilte Jagderlaubnisschein nicht mit.«

Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat ein­stimmig, dem zuvor beschriebenen Beschlußvorschlag zuzu­stimmen.

Weihnachtsmarkt - Abbau der Weihnachtshäuschen

Auf Antrag von Ausschußmitglied Schweizer (FWG) wurde dieser Tagesordnungspunkt zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen. Er schilderte den Wunsch einiger Betreiber von Weihnachtshäuschen, diese über Weihnachten stehen zu las­sen, um am 23.12.1995 nicht nach 18.00 Uhr oder am 24.12.1995 bis 12.00 Uhr die Weihnachtshäuschen abbauen zu müssen und beantragte, die Zeit bis 27.12.1995 zu verlängern.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellte klar, daß diese Rege­lung auf einem Beschluß der Werbegemeinschaft »Montabaur aktuell« basiere. Ein Vertreter der Verwaltung habe lediglich an der Vorstandssitzung teilgenommen.

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß bei einer Enthal­tung, die Werbegemeinschaft »Montabaur aktuell« und die Weihnachtshäuschenbesitzer zu informieren, daß die Weih­nachtsbuden über Weihnachten stehen bleiben können und spätestens am 27.12.1995 abgebaut werden sollen.

Schließung der Schultumhallen der Verbandsgemeinde Montabaur

In der Zeit von Samstag, 23.12.1995, bis einschließlich Sonn­tag, 07.01.1996, werden folgende Schulturnhallen der Ver­bandsgemeinde Montabaur wegen Grundreinigungsarbeiten geschlossen:

- Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

- Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen

- Schultumhalle an der Augstschule Neuhäusel

- Schulturnhalle an der Grundschule Horbach

- Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nen­tershausen

- Schulturnhalle an der Grundschule Niederelbert

- Schultumhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Schulamt

Verbandsgemeindeverwaltung geschlossen

Am Freitag, dem 15.12.1995, ab 10.30 Uhr, ist die Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur wegen einer Personalver­sammlung geschlossen.

Sprechstunde des Ausländerbeirates

Die nächste Sprechstunde des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 21. Dezember 1995, 16.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 214 (Trau- und Bespre­chungszimmer, 2. Stock Neubau), statt.

Meldepflicht der Hundehalter

Es wird immer wieder festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihrer Meldepflicht über die Anschaffung eines Hundes nach- kommen.

Nachstehend wird aber erneut daraufhingewiesen, daß jeder, der innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, diesen innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. bei der Verbändsgemeinde- verwaltung anzumelden hat. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.

Wir weisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in Betracht kommt. Soweit Steuerermäßigungen oder Steuerbe­freiungen beantragt werden, sind die erforderlichen Unterla­gen bei der Anmeldung vorzulegen.

Für die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer bitten wir den untenstehenden Vordruck zu benutzen und diesen dem Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu­zusenden.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrig­keit, die nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hundesteuer-Anmeldung

Name

Ort

Straße

Ich melde hiermit einen Hund zur Hundesteuer an. Der

Hund wurde am.erworben.

Montabaur, den.

Unterschrift...

Richtigstellung

In der letzten Ausgabe distanzierte sich die Verbandsgemein­de Montabaur von einer Firma namens »Pro Werbung GmbH, Wöllstein«, die Anzeigen für eine Heimatbroschüre verkauft. Hierbei handelt es sich nicht um die ortsansässige »Pro Werbeagentur« in der Alleestraße 15 in Montabaur. Diese Firma gibt keine Broschüre oder dergleichen heraus.

Forstrevier Montabaur

bis

Anläßlich des 10. Schustermarktes in Montabaur stellte sich auch in diesem Jahr das Forstrevier Montabaur mit einem Stand für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

Für 1,- DM konnte jeder an einem Holzscheibensägen mit vorgegebener Gewichtsangabe teilnehmen und bei Erreichen der 200 g Scheibe eine Gartenbank gewinnen.

Der Reinerlös dieser Aktion wurde wie auch in den Vorjahren einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung gestellt.

So übergab der Revierleiter Manfred Reifenberger mit seinen Forstwirten in diesem Jahr 785,- DM an den Leiter der Werk­stätte für Behinderte in Montabaur, Dieter Hammerschmidt.