Montabaur
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Nr. 50/95
wortete den Antrag, um somit im Hinblick auf die Rotwildsituation auf der Montabaurer Höhe mit den damit verbundenen Schälschäden einen Beitrag zur Erfüllung der Abschußquoten zu leisten.
Auf Antrag der CDU-Fraktion soll § 6 (»Jagderlaubnisscheine«) jedoch den nachfolgenden Wortlaut erhalten: »Es dürfen vorbehaltlich der Zustimmung des Verpächters im Einzelfall höchstens 2 unentgeltliche Jagderlaubnisscheine erteilt werden; hierbei zählt der für einen angestellten Jagdaufseher erteilte Jagderlaubnisschein nicht mit.«
Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat einstimmig, dem zuvor beschriebenen Beschlußvorschlag zuzustimmen.
Weihnachtsmarkt - Abbau der Weihnachtshäuschen
Auf Antrag von Ausschußmitglied Schweizer (FWG) wurde dieser Tagesordnungspunkt zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen. Er schilderte den Wunsch einiger Betreiber von Weihnachtshäuschen, diese über Weihnachten stehen zu lassen, um am 23.12.1995 nicht nach 18.00 Uhr oder am 24.12.1995 bis 12.00 Uhr die Weihnachtshäuschen abbauen zu müssen und beantragte, die Zeit bis 27.12.1995 zu verlängern.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellte klar, daß diese Regelung auf einem Beschluß der Werbegemeinschaft »Montabaur aktuell« basiere. Ein Vertreter der Verwaltung habe lediglich an der Vorstandssitzung teilgenommen.
Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß bei einer Enthaltung, die Werbegemeinschaft »Montabaur aktuell« und die Weihnachtshäuschenbesitzer zu informieren, daß die Weihnachtsbuden über Weihnachten stehen bleiben können und spätestens am 27.12.1995 abgebaut werden sollen.
Schließung der Schultumhallen der Verbandsgemeinde Montabaur
In der Zeit von Samstag, 23.12.1995, bis einschließlich Sonntag, 07.01.1996, werden folgende Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur wegen Grundreinigungsarbeiten geschlossen:
- Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur
- Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen
- Schultumhalle an der Augstschule Neuhäusel
- Schulturnhalle an der Grundschule Horbach
- Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen
- Schulturnhalle an der Grundschule Niederelbert
- Schultumhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Schulamt
Verbandsgemeindeverwaltung geschlossen
Am Freitag, dem 15.12.1995, ab 10.30 Uhr, ist die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wegen einer Personalversammlung geschlossen.
Sprechstunde des Ausländerbeirates
Die nächste Sprechstunde des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 21. Dezember 1995, 16.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 214 (Trau- und Besprechungszimmer, 2. Stock Neubau), statt.
Meldepflicht der Hundehalter
Es wird immer wieder festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihrer Meldepflicht über die Anschaffung eines Hundes nach- kommen.
Nachstehend wird aber erneut daraufhingewiesen, daß jeder, der innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, diesen innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. bei der Verbändsgemeinde- verwaltung anzumelden hat. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Wir weisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in Betracht kommt. Soweit Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen beantragt werden, sind die erforderlichen Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen.
Für die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer bitten wir den untenstehenden Vordruck zu benutzen und diesen dem Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zuzusenden.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hundesteuer-Anmeldung
Name
Ort
Straße
Ich melde hiermit einen Hund zur Hundesteuer an. Der
Hund wurde am.erworben.
Montabaur, den.
Unterschrift...
Richtigstellung
In der letzten Ausgabe distanzierte sich die Verbandsgemeinde Montabaur von einer Firma namens »Pro Werbung GmbH, Wöllstein«, die Anzeigen für eine Heimatbroschüre verkauft. Hierbei handelt es sich nicht um die ortsansässige »Pro Werbeagentur« in der Alleestraße 15 in Montabaur. Diese Firma gibt keine Broschüre oder dergleichen heraus.
Forstrevier Montabaur
bis
Anläßlich des 10. Schustermarktes in Montabaur stellte sich auch in diesem Jahr das Forstrevier Montabaur mit einem Stand für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.
Für 1,- DM konnte jeder an einem Holzscheibensägen mit vorgegebener Gewichtsangabe teilnehmen und bei Erreichen der 200 g Scheibe eine Gartenbank gewinnen.
Der Reinerlös dieser Aktion wurde wie auch in den Vorjahren einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung gestellt.
So übergab der Revierleiter Manfred Reifenberger mit seinen Forstwirten in diesem Jahr 785,- DM an den Leiter der Werkstätte für Behinderte in Montabaur, Dieter Hammerschmidt.

