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Montabaur

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Nr. 50/95

stücke noch nicht im Eigentum der Stadt standen. Nachdem nun die Grundstücksverhandlungen vor dem Abschluß stehen, empfahl die Verwaltung den erneuten Abschluß eines Options­vertrages mit dem Unternehmensberater auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Ratsmitglied Bächer (SPD) stellte den Antrag, die Be­schlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt auszusetzen und in der nächsten Stadtratsitzung zu behandeln. Seine Frak­tion favorisiere die Alternativplanung des Architekten.

Für die FWG-Fraktion erklärte Ratsmitglied Schweizer, die Angelegenheit nicht lange hinauszuschieben, um möglichst bald ein Kaufhaus mit Magnetwirkung für die Innenstadt zu gewinnen. Ähnlich argumentierte Ratsmitglied Lorenz (BfM). Für die Entwicklung der Innenstadt sei es dringend notwendig ein attraktives Kaufhaus zu gewinnen.

Für die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« führte Ratsmit­glied Manns aus, daß die in der jüngsten Ausschußsitzung vorgestellten Pläne des Architekten den Vorstellungen seiner Fraktion sehr nahe kommen. Das Konzept müsse sicher in einigen Punkten (Tiefgarage, Geschäfte im 1. Obergeschoß) überarbeitet werden. Seine Fraktion werde den Antrag der SPD unterstützen.

I. Beigeordneter Dr. Hütte plädierte für eine heutige Entschei­dung. Über die Angelegenheit sei im Ausschuß kontrovers diskutiert worden. Das Konzept »Krebs« sollte verfolgt werden, denn die Stadt brauche einen »Magnet«. Diesen Ausführungen schloß sich Ratsmitglied Schweizer (FWG) an.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken unterbreitete den Vorschlag, heute die Beschlußfassung zum Optionsvertrag vorzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Ergebnisse der noch zu führenden Gespräche mit dem weiteren Investor abzuwar­ten, bevor der Vertrag unterzeichnet werde. Ratsmitglied Heb­gen (CDU) sab keine Eile und plädierte für den SPD-Antrag. Zum Ende der Diskussion stellte Bürgermeister Dr. Possel- Dölken klar, daß die Bebauung der Fläche mit kleinen Ge­schäften und Wohnungen das Ende für die Verwirklichung des Sanierungszieles sei.

Er ließ über den Vertagungsantrag der SPD-Fraktion abstim­men; der Antrag fand mit 19 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen die Mehrheit des Stadtrates.

Ausbau des kombinierten Rad- und Fußweges im Gelbachtal

Ratsmitglied Haberstock (CDU) plädierte für den Ausbau ei­nes Rad- und Wanderweges, um mit wenig Eigenmitteln eine Verbindung zwischen den Stadtteilen und der Kernstadt zu erreichen. Sie verwies auf einige Engpässe auf der Strecke und war der Meinung, daß durch den Ausbau Radfahrern und Wanderern mehr Platz zur Verfügung gestellt werden könne. Sie stellte den Antrag, den Ausbau von Ettersdorf aus nach Bladernheim in Tallage (2. Abschnitt) zu beginnen und dazu eine Ausschreibung durchzuführen.

Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärte, daß es in der SPD-Frak­tion zwei unterschiedliche Meinungen gebe. Er selbst und die Mehrheit seiner Fraktion werde gegen den Ausbau stimmen. Es soll viel Geld für einen Radweg ausgegeben werden, der nur für einen Teil der Radfahrer (Rennradfahrer würden weiterhin auf der Straße fahren) ausgebaut werden solle. Zum anderen sei der Weg zwischen Montabaur und Wirzenborn ein beliebter Spazierweg, den vor allem ältere Bürger tagtäglich nutzen. Er plädierte für einen Ausbau eines Radweges entlang der Straße. Auch Ratsmitglied Schweizer (FWG) betonte, daß der Teil zwischen Montabaur und Bladernheim ein reiner Spazierweg sei und von älteren Menschen und Familien mit Kindern stark frequentiert werde.

Ratsmitglied Drenkelfort (SPD) bezeichnete den Weg bis Wir­zenborn als »Traditionsweg«, der nicht geopfert werden sollte und stimmte gegen den Ausbau dieses Teilstückes.

Für die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« erklärte Ratsmit­glied Manns, daß seinen Vorrednern nichts mehr hinzuzufü­gen sei.

Auf Anfrage von Ratsmitglied Höhn (FWG) führte Bürgermei­ster Dr. Possel-Dölken aus, daß der 1. Abschnitt von Monta­baur nach Bladernheim 177.000, DM und die Maßnahme insgesamt (auch den 2. Abschnitt von Bladernheim nach Et­tersdorf beinhaltend) 350.000,- DM kosten werde.

III. Beigeordneter Maur führte aus, er könne es nicht verste­hen, daß man hier nach Gründen gegen einen Ausbau suche. Er als Anlieger plädierte für den Ausbau, damit Familien mit ihren Kindern abseits der Straße fahren könnten. Er bezeich­nete es als unverantwortlich, diesen Weg nicht auszubaüen und unterstützte grundsätzlich die Ausführungen von Rats­mitglied Haberstock.

Ratsmitglied Diehl (CDU) griff nochmals die Aussagen von Ratsmitglied Haberstock auf und schlug vor, dort wo noch gar

nichts vorhanden sei, nämlich zwischen Ettersdorf und Bla­dernheim am Fuße des Berges, mit dem Ausbau zu beginnen. Nach kontroverser Diskussion stellte Bürgermeister Dr. Pos­sel-Dölken die Frage, ob die Stadt Fördermittel zum Ausbau des kombinierten Rad- und Wanderweges in Anspruch neh­men möchte. Mit 16 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung traf der Stadtrat die Grundsatzentscheidung, den Rad- und Wanderweg nach Maßgabe des Bewilligungsbeschei­des auszubauen.

Der Antrag von Ratsmitglied Haberstock (CDU), zunächst das Teilstück zwischen Ettersdorf und Bladernheim in der Tallage auszuschreiben und als kombinierten Rad- und Wanderweg auszubauen, fand bei 24 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die Mehrheit des Stadtrates.

Bereitstellungvon Haushaltsmitteln für die Fortbildung von Ratsmitgliedem

Der Stadtrat beschloß bei 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, den Fraktionen des Stadtrates für die Teilnah­me von Ratsmitgliedern an kommunalpolitischen Fortbil­dungsveranstaltungen jährlich einen Grundbetrag von 350,- DM pro Fraktion und darüber hinaus pro Ratsmitglied einen Betrag von 40, DM zur Verfügung zu stellen. Die Festlegung, welche Ratsmitglieder an welchen Fortbildungsveranstaltun­gen teilnehmen, wird innerhalb des o.g. finanziellen Rahmens den Fraktionsvorsitzenden übertragen.

Für die CDU-Fraktion erklärte Ratsmitglied Hebgen, daß man davon keinen Gebrauch machen werde. Mitglieder seiner Fraktion, die Fortbildungsveranstaltungen besuchen möch­ten, tragen die Kosten selbst oder werden von der Fraktion finanziell unterstützt.

Einwohnerfragestunde

Es waren keine Zuhörer mehr anwesend.

Aus der Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur am 7. Dezember 1995

Gewährung von Zuschüssen - Antrag des katholischen Pfarramtes »St. Peter in Ketten«, Montabaur, auf Neuan­schaffung von Betten und Bettzeug für die Ganzzeitgruppe im Kindergarten »St. Martin«

Im Kindergarten »St. Martin« ist seit dem 01.01.1992 eine Ganzzeitgruppe mit 25 Plätzen eingerichtet. Die für den Mit­tagsschlaf benötigten Kinderbetten einschließlich Bettzeug wurden in 1976 angeschafft und sind mittlerweile überaltert und durch die dauernde Nutzung verschlissen. Eine Neuan­schaffung von 25 Kinderbetten inklusive Bettzeug ist aus den zuvor geschilderten Gründen erforderlich. Die katholische Kir­chengemeinde »St. Peter in Ketten« hat die Übernahme der Kosten durch die Stadt Montabaur beantragt, weil sie dafür keine Mittel zur Verfügung stehen hat.

Bei der Ermittlung der Kosten für die Neubeschaffung wurden dieAusschreibungsergebnisse aus der Einrichtung des in der Trägerschaft der Stadt Montabaur stehenden Kindergartens »Himmelfeld« zugrundegelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich danach auf ca. 12.500,- DM.

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig auf Antrag der CDU-Fraktion, der katholischen Kirchengemeinde »St. Peter in Ketten« nach § 6 des Trägerschaftsvertrages einen Anteil von 50 % (ca. 6.300,- DM nach o. a. Kostenermittlung) als Zuschuß zu gewähren.

Auftragsvergaben

a) Einbau einer Heizung im Gebäude Kantstraße 20

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß bei 8 Ja-Stim- men und 2 Enthaltungen, den Auftrag zur Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten zum Einbau einer Heizung im Gebäude Kantstraße 20 an die billigstbietende, in Monta­baur ortsansässige Firma zum Preis von 22.770,98 DM zu erteilen.

b) Abbruch von Gebäuden an der Biergasse und der Hospitalstraße

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß die Vergabe der Abbrucharbeiten Hospitalstraße Ecke Biergasse an die billigstbietende, in Koblenz ortsansässige Firma zum Preis von 51.980,- DM.

Änderung des Jagdpachtvertrages »Eigenj agdbezirk Mon­tabaur H«; Erhöhung der Jagdberechtigungsscheine

Der Jagdpächter des »Eigenjagdbezirkes Montabaur II« hat beantragt, die in § 6 Ziffer 1 des Jägdpachtvertrages festgeleg­ten Jagderlaubnisse auf Erteilung eines unentgeltlichen Jag­derlaubnisscheines auf drei zu erhöhen. Die Verwaltung befiir-