Montabaur
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Nr. 50/95
Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« in Montabaur-Horressen
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verlas ein Telefax des Investors, der darin den Stadtrat bat, keine abschließende Entscheidung zu treffen, da er aufgrund der aktuell geführten Diskussion über ein neues Konzept nachdenke. Das Altemativ- konzept wolle er in der nächsten Stadtratsitzung vorstellen.
Der Vorsitzende befürwortete die Zurückstellung. Er nahm Bezug auf zahlreiche Artikel in der Presse und stellte klar, daß Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« die Festlegung eines Rahmens für eine beabsichtigte Bebauung im Rahmen der Nutzungsänderung für ein Grundstück war. Alternative dazu wäre ein Bauantrag nach § 34 BauGB gewesen, zu der eine Bürgerbeteiligung nicht möglich gewesen wäre. Er respektiere die Meinungsfreiheit der betroffenen Bürger, halte es aber für maßlos übertrieben, wenn von »Klein-Manhattan« und »Frankfurter Verhältnissen« gesprochen werde. Was er aber nicht mehr respektiere und hinnehmen könne, sei ein Leserbrief, worin öffentlich eine strafbare Handlung unterstellt werde. Er werde den Verfasser anschreiben und auffordern, die Dinge richtig zu stellen.
Die Klarstellung des Vorsitzenden fand unter Beifall die Zustimmung des Stadtrates.
CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« signalisierten die Zustimmung zur Zurückstellung der Entscheidung.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) führte aus, seine Fraktion sei von Anfang an gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes gewesen. Er stellte den Antrag, den Bebauungsplan nicht weiter zu verfolgen und den Investor aufzufordern, eine Planung nach § 34 BauGB einzureichen.
Nach kontroverser Diskussion beschloß der Stadtrat bei 26 Ja-Stimmen upd zwei Enthaltungen, die Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu vertagen. Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße«
Um die städtebauliche Entwicklung in 2. Reihe zu gewährleisten, war es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen, um ein möglichst optimales Einpassen der zukünftigen baulichen Anlagen in die bereits vorhandene Nachbarbebauung zu erreichen. Dafür spricht, daß die im Planbereich liegenden Grundstücke relativ groß sind und sich improblematisch in jeweils zwei Bauplätze aufteilen lassen. Außerdem kann auf allen Grundstücken eine ausreichend breite Zufahrt entlang der vorhandenen Bebauung eingerichtet werden, um eine Anbindung an die Fritz-Bluhm-Straße zu erreichen.
In den Textfestsetzungen wurde darauf geachtet, daß sich die möglichen Gebäude in die Situation am Promenadenweg ein- fügen und im Vergleich zu der vorhandenen Bebauung nicht übermäßig massiv in Erscheinung treten. Daraufhin wurden die Grundflächen- sowie die Geschoßflächenzahl relativ niedrig angesetzt und auch die Traufhöhe auf 5,00 m und die Geschossigkeit auf ein Vollgeschoß mit möglichem Dachausbau festgelegt.
Auf Antrag von Ratsmitglied Bächer (SPD) wird in den Beschlußvorschlag der Satz »Darüber hinaus soll zur Regulierung evtl, späterer Schäden eine Beweissicherung durch den Bauherrn vorgenommen werden.« aufgenommen. Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragte, die Artenliste der Gehölzpflanzung nicht als Textfestsetzung, sondern als Empfehlung in die Textfestsetzungen mit aufzunehmen. Dieser Antrag fand mit 21 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die Mehrheit des Stadtrates.
Der Stadtrat stimmte bei 26 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz- Bluhm-Straße« einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Planungsbeitrag in der vorgelegten Form zu, beschloß die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.
Stellungnahme der Stadt Montabaur zur Planfeststellung für den Bau der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main; Planfeststellungsabschnitt 64
Die Bezirksregierung Koblenz hat am 08.09.1995 das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 64 eingeleitet. Dieser Planfeststellungsabschnitt beginnt in der Verbandsgemeinde Wirges im Bereich der Ortsgemeinden Ebem- hahn und Wirges und endet in der Gemarkung Eigendorf südlich der BAB A 3 nach Unterquerung der Dernbacher Straße (L 312) im Gemarkungsteil »Unter dem Kühstück«. Mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesondere auch die Seitenablagerungen an der BAB A 3, von denen für die Ortslagen Dernbach und Eigendorf Schutzwirkung von den Lärmeinwirkungen der BAB A 3 ausgeht:
- nördlich der A 3 in den Gemarkungen Dernbach und Eigendorf bis zur Dernbacher Straße und
- südlich der A 3, beginnend östlich der K 149 (Dernbach - Ransbach-Baumbach) und endend an der Dernbacher Straße im Gemarkungsbereich »Unter dem Kühstück«.
Die Trassenlage der Neubaustrecke im Planfeststellungsabschnitt 64 wird bestimmt durch die enge Bündelung der Neubaustrecke mit der BAB A 3. In der Gemarkung Eigendorf verläuft die Trasse nach Unterquerung der BAB A 3 zunächst bis östlich der L 312 in Tunnellage (»Dernbacher Tunnel«) und sodann.in einem Einschnitt mit einer Tiefe von 14,00 m. Diese Einschnittslage erfolgt auch fortführend in östlicher Richtung in den Planfeststellungsabschnitt 71, wobei der Einschnitt von 14,00 m bis etwa in Höhe des landwirtschaftlichen Betriebes Kalusa verbleibt.
Wesentliche Faktoren der Neubaustrecke in der Gemarkung Eigendorf sind daneben auch
- die Ablagerung von Überschußmassen entlang der A 3, wodurch die Ortslagen Dernbach und Eigendorf besser von den Lärmeinwirkungen der BAB A 3 abgeschirmt werden;
- Stützwand, die aufgrund der engen Bündelung der Neubaustrecke mit der A 3 auf der der Autobahn zugewandteri Seite der Neubaustrecke erforderlich ist;
- Betongleitwand zum Schutz der Neubaustrecke gegen abkommende Fahrzeuge von der A 3 (Länge = 230 m, Höhe = 1,15 m).
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde durchge- führt von 09.10. bis 08.11.1995. Die Planunterlagen wurden der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung in Eigendorf am 23.10.1995 vorgestellt. Die öffentliche Veranstaltung und die heutige Stellungnahme der Stadt werden im wesentlichen geprägt von Anregungen und Forderungen zu einem weitergehenden Lärmschutz von den Lärmeinwirkungen der BAB A 3. Die Stellungnahme wurde zusammen mit der vom Stadtrat eingesetzten »Arbeitsgruppe Schnellbahn« erarbeitet.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) beantragte die Weiterführung des Tunnels bis zur L 313 (bis zur Eschelbacher Straße) und die ganzjährige Begrünung der Erdwälle auch mit Nadelhölzern. Der Antrag zur Weiterführung des Tunnels wurde bei 2 Ja- Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag, die Erdwälle ganzjährig mit Laub- und Nadelgehölzen zum Schutz vor Lärm und Schmutz zu bepflanzen, wurde bei 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.
Anschließend stimmte der Stadtrat mit 26 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen der vorgelegten Stellungnahme zu.
Jahresabschluß 1994- Stadtentwicklung Montabaur GmbH
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk und Partner, Koblenz, hat den Jahresabschluß 1994 auftragsgemäß geprüft und den Prüfungsbericht vorgelegt.
Der Stadtrat stimmte mit 26 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen dem Jahresabschluß 1994 der Stadtentwicklung Montabaur GrqbH in der vorgelegten Form zu. Das Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31.12.1994, abschließend mit einem Bilanzverlust von 790.464,37 DM sowie einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 690.464,37 DM und einer Bilanzsumme von 8.605.260,36 DM wurde fertiggestellt. Der im Geschäftsjahr 1994 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 778.229,78 DM wird zusammen mit dem Verlustvortrag von 12.234,59 DM auf die neue Rechnung vorgetragen. Zur Erläuterung wurde ausgeführt, daß die Abschreibung des Gebäudes in 1994 (797,8 TDM), die letztendlich zur buchmäßigen Überschuldung geführt hat, in den Jahren bis 1999 in die Berechnung der Miete mit einfließen, so daß aufgrund der Vertragslaufzeit und -Vereinbarungen das Eigenkapital am Bilanzstichtag zwar als nicht ausreichend betrachtet werden kann bzw. als verloren gilt, im Rahmen der Vertragsabwicklung aber wieder ausgeglichen wird. Der bilanzmäßige Buch- und Vermögensverlust ist somit nur temporär.
Unter Vorsitz von III. Beigeordnetem Maur beschloß der Stadtrat mit 24 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, den Geschäftsführern, Dr. Paul Possel-Dölken und Dr. Paul Hütte, Entlastung zu erteilen.
Aufnahme von Krediten durch die Firma BauGrund, 53119 Bonn, als Treuhänder für das Entwicklungsgebiet »ICE- Bahnhof Montabaur«
Gemäß Entwicklungsträgervertrag über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur« zwischen der Stadt Montabaur und der Deutschen Bau- und Grundstücks AG, Bonn, stellt die BauGrund in Abstimmung mit der Stadt eine Kosten- und Finanzierungsübersicht auf, die im Einvernehmen mit der Stadt fortgeschrie-

