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Montabaur

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Nr. 47/95

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lasten­frei auf die neben Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnis­se sind nicht erforderlich.

Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstückstei­le und Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstück­steile und Grundstücke.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz) .

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem

Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15,

56410 Montabaur,

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist. Montabaur, den 20.11.1995 (S.)

gez. Reichling, Vorsitzender

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von sowie donnerstags von

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montags- bis donnerstagsnachmittags von...14.00 b

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Aus der Sitzung

des Haupt- und F inanz ausschusses und des Umweltausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 9. November 1995 L Gemeinsame Sitzung von Haupt- und Finanzausschuß und Umweltausschuß

Ankauf eines Papierbecherautomaten für den Sauerbrun­nen Antrag, der FWG-Fraktion vom 01.07.1995

Ausschußmitglied Schweizer erläuterte den von seiner Frakti­on gestellten Antrag und erklärte, daß man durch das Aufstel­len eines Papierbecherautomaten den Besuchern der Stadt Montabaur die Möglichkeit geben möchte, das Wasser des Sauerbrunnens trinken zu können. Außerdem bat er um An­bringung eines größeren Schildes »Trinkwasser«.

Für die SPD-Fraktion erklärte Ausschußmitglied Bächer, daß wenn Papierbecher angeboten werden sollten, die Stadt diese als Werbeträger nutzen sollte.

Ausschußmitglied Dr. Jacoby machte für die CDU-Fraktion deutlich, daß Papierbecher zu erhöhtem Abfallaufkommen führten und schlug vor, »Weinprobiergläschen«, die gegen ei­nen höheren Geldpreis abgegeben werden sollten, anzubieten. Diese sollten so ansprechend sein, daß die Besucher diese auch mitnehmen. Die Ausführung des größeren Schildes »Trinkwas­ser« sollte in Keramik vorgenommen werden. Ausschußmitglied Manns (Bündnis 90/Die Grünen) signali­sierte die Zustimmung zu einem größeren Schild. Der Vorhal­tung von Papierbechern widersprach er und sah darin die Gefahr der Verunreinigung der Stadt.

Zum Abschluß der Diskussion hielt Bürgermeister Dr. Possel- Dölken fest, daß die Verwaltung beauftragt werden solle, ver­schiedene Möglichkeiten des Trinkbecherangebotes zu unter­suchen und Kostenangebote vorzulegen.

Der Umweltausschuß stimmte mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein­stimme und 1 Enthaltung und der Haupt- und Finanzaus­schuß mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen für den formu­lierten Beschlußvorschlag.

Ausbreitung des Riesen-Bärenklau oder Herkulesstaude (Haracleum mantegazzianum) in der Gemarkung Horres­sen, Antrag der CDU-Fraktion vom 02.10.1995

Ausschußmitglied Dr. Jacoby führte aus, daß sich die auffälli­ge Scheinstaude Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude) in der Gemarkung Horressen von einer Parzelle in der Nähe der Waldschule aus innerhalb weniger Jahre entlang des Bachlau­fes flächig und an dem alten Steinbruch bis in Höhe des Horresser Berges horstweise ausgebreitet habe. Mit der Aus­breitung seien gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung, insbesondere für Kinder, sowie erhebliche Nachteile für den Naturhaushalt in der nach § 24 LPflG geschützten Bachaue mit dem angrenzenden Feuchtbiotop verbunden.

Der Umweltausschuß und der Haupt- und Finanzausschuß beschlossen jeweils einstimmig (10 Ja-Stimmen), im Haus­haltsplan 1996 Mittel zur Beseitigung des Riesen-Bärenklau bereitzustellen. Die Arbeiten sollten von den städtischen Forstwirten bei geeigneter Witterung in Schutzanzügen aus- gefiihrt werden. Beim Naturpark Nassau sollen Zuschüsse zur Durchführung der Arbeiten beantragt werden.

Ausschußmitglied Böckling (CDU) regte an, im Wochenblatt der Verbandsgemeinde durch Berichte über die Pflanze und deren gesundheitliche Gefahren aufzuklären.

H. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Einrichtung eines Girokontos für die Fa. BauGrund, 53119 Bonn, als Treuhänder im Entwicklungsgehiet »ICE-Bahnhof Montabaur«

Um ihre treuhänderische Tätigkeit aufzunehmen, muß die Firma BauGrund ein Girokonto eröffnen. Alle ortsansässigen und zwei weitere Banken wurden aufgefordert, Angebote ab­zugeben.

Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte einstimmig (10 Ja- Stimmen) der Eröffnung des Girokontos für die Firma Bau­Grund, 53119 Bonn, als Treuhänder im Entwicklungsgebiet »ICE Bahnhof Montabaur« bei der Nassauischen Sparkasse in Montabaur zu.

Aufnahme von Krediten durch die Fa. BauGrund, 53119 Bonn, als Treuhänder für das Entwicklungsgebiet »ICE- Bahnhof Montabaur«

Gemäß Entwicklungsträgervertrag über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur« zwischen der Stadt Montabaur und der Deut­schen Bau- und Grundstücks AG, Bonn, stellt die BauGrund in Abstimmung mit der Stadt eine Kosten- und Finanzierungs­übersicht auf, die im Einvernehmen mit der Stadt fortgeschrie- ben wird. Soweit die Stadt eigene Mittel zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme nicht zur Verfügung stellt, beschafft die BauGrund Bankkredite. Nach vorheriger Zustimmung der Stadt schließt die BauGrund die Kreditverträge im eigenen Namen ab. Die Gesamtkreditsumme und der Kreditrahmen werden einvernehmlich nach Maßgabe der Kosten- und Finan­zierungsübersicht festgeschrieben und fortgeschrieben. Die Stadt Montabaur kann die Gesamtkreditsumme begrenzen.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat bei 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, der Firma BauGrund, 53119 Bonn, als Treuhänder im Entwicklungsgebiet »ICE-Bahnhof Montabaur« - vorbehaltlich der kommunalaufsichtlichen Ge­nehmigung - Vollmacht zu erteilen, im Bedarfsfälle Kredite bis zur Höhe von 5,5 Mio. DM aufzunehmen.

Stadtentwicklung Montabaur GmbH, Jahresabschluß 1994

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk und Part­ner, Koblenz, hat den Jahresabschluß 1994 auftragsgemäß geprüft und den Prüfungsbericht vorgelegt.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat ein­stimmig, dem Jahresabschluß 1994 der Stadtentwicklung Montabaur GmbH in der vorgelegten Form zuzustimmen. Das Ergebnis des Jahresabschlusses zum31.12.1994, abschließend mit einem Bilanzverlust von 790.464,37 DM sowie einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 690.464,37 DM und einer Bilanzsumme von 8.605.260,36 DM wurde festgestellt. Der im Geschäftsjahr 1994 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 778.229,78 DM wird zusammen mit dem Verlustvortrag von 12.234,59 DM auf die neue Rech­nung vorgetragen.