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Montabaur

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Nr. 46/95

Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bau­amt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 223 (Rathaus-Erweiterungsbau), 56410 Mon­tabaur, abzugeben.

Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Holler, Niederelbert, Oberelbert und Welschneudorf sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um die Einhaltung des angegebenen Meldetermines, da später eingehende Meldun­gen für 1995 nicht mehr berücksichtigt werden können. Montabaur, 09.11.1995

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Bauamt -

Satzung

zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Montabaur vom 10.11.1995

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 und des § 92 Abs. 2 der Gemeindeverordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) die folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Montabaur vom 21.12.1992 be­schlossen:

§1

Die Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Monta­baur vom 21.12.1992 wird wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 1 erhält folgende Neufassung

»Der Bürgermeister bestellt einen technischen und einen kauf­männischen Werkleiter.«

§2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.10.1995 in Kraft. 56410 Montabaur, 10.11.1995 (S.)

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal- rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56410 Montabaur, 10.11.1995

Dr, Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 24. Oktober 1995 Öffentliche Sitzung

Stellungnahme der Verbandsgemeinde zum Planfeststel­lungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 72 der Bahn-Neubaustrecke Köln - Rhein/Main

Die Bezirksregierung Koblenz hat am 09.08.1995 das Planfest­stellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 72 ein­geleitet und die betroffenen Ortsgemeinden und die Verbands­gemeinde aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen.

Von diesem Planfeststellungsabschnitt sind die Gemarkungen Montabaur, Heiligenroth, Großholbach, Girod; Nombom und

Heilberscheid betroffen. Der Planfeststellungsabschnitt 72 be­ginnt in der Gemarkung Montabaur westlich der BAB-Abfahrt aus Richtung Köln und endet im Gemarkungsteil »Wolferts« in der Gemarkung Heilberscheid. Er umfaßt eine Länge von 6.364 m und ist geprägt von

a) vier Tunnelbauwerkem

Himmelberg-Tunnel.Länge = 2.395 m

Wahnscheid-Tunnel.Länge = 735 m

Dickheck-Tunnel...Länge = 570 m

Eichheide-Tunnel.Länge = 1.750 m

und

b) drei dazwischenliegenden Brückenbauwerken:

Ahrbachbrücke

Holbachbrücke

Eisenbachtalbrücke

Die Trasse verläuft zunächst im Himmelberg-Tunnel - mit einer Länge von 2.395 Metern eines der längsten Tunnelbau­werke der gesamten Neubaustrecke - und unterquert dabei die Autobahnanschlußstelle Montabaur, die Bündesstraße B 255, die Limburger Straße und die Landesstraße L 318. An­schließend führt die Strecke über die Ahrbachbrücke in den Wahnscheid-Tunnel, überquert den Holbach und erreicht den Dickheck-Tunnel. Daran schließt sich die Eisenbachtalbrücke an, bevor die Trasse am Ende des Planfeststellungsabschnittes im Eichheide-Tunnel die Kreisstraße K163 (von Nentershau­sen nach Heilberscheid) unterfährt. Unmittelbar hinter dem Südportal des Eichheide-Tunnels endet der Planfeststellungs­abschnitt 72.

Alle Tunnel verfügen über Rettungsplätze, wobei an den un­mittelbar benachbarten Tunnelportalen von Wahnscheid- und Dickheck-Tunnel sowie Dickheck- und Eichheide-Tunnel je­weils ein gemeinsamer Rettungsplatz vorgesehen ist.

Die Ahrbachbrücke überführt mit einer lichten Öffnung von 12,5 Metern den Ahrbach und den Wanderweg am Wahn­scheidhang. Die lichte Öffnung der Holbachbrücke beträgt 4,5 Meter; die Brücke quert denHolbach sowie einen Wanderweg. Ein größeres Brückenbauwerk stellt die Eisenbachtalbrücke dar, die mit einer Länge von 136 Metern und einer Höhe von maximal 27 Metern als Freifeldbrücke geplant ist.

Ahrbach-, Holbach- und Eisenbachtal befinden sich innerhalb der Kemzone des Naturparks Nassau, dessen Schutzzweck die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und die Wahrneh­mung von Erholungsfunktionen sind. Die Bachtäler sind bis­her nicht durch raumgreifende Bauwerke oder technische Ein­richtungen überformt, so daß trotz der weitgehenden Trassen­führung in Tunnellage dennoch der Neubau der ICE-Strecke erhebliche Auswirkungen mit sich bringt.

Im Rahmen der landespflegerischen Begleitplanung wurden die durch den Bau der Neubaustrecke entstehenden Eingriffe in die Natur und Landschaft erfaßt, beschriehen und bewertet sowie entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus­gewiesen, die zur Herstellung möglichst gleichwertiger ökolo­gischer Funktionen geeignet sind. Die Stellungnahme der Ver­bandsgemeinde beinhaltet daher teilweise Älternativen mit dem Ziel, die unumgänglichen Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um damit Verbesserungen im Natur- und Landschaftsschutz zu erreichen.

Im Planfeststellungsabschnitt 72 sind wegen der meist orts- femen Lage und des hohen Tunnelanteils nur wenige aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Dies sind absorbieren­de Beläge sowie eine zwei Meter hohe Schallschutzwand zu Beginn des Abschnitts als Fortsetzung einer Maßnahme aus dem Abschnitt 71.

Wegen der vier Tunnelbauwerke fallen in diesem Planfeststel­lungsabschnitt etwa 900.000 Kubikmeter Aushubmassen an. Über kurze Wege werden diese zu trassennahen Ablagerungs­flächen seitlich der Autobahn A 3 transportiert, zu Erdwällen aufgeschüttet und schirmen dort die angrenzenden Ortschaf­ten gegen den Autohahnlärm ab. Solche Schutzwälle entste­hen im Bereich der Ortsgemeinden Heiligenroth, Groß- und Kleinholbach sowie Nentershausen und Görgeshausen im Nachbarabschnitt 73. Zur Verminderung der Lärmimmissio­nen fordert die Verbandsgemeinde eine Beschränkung der Abfuhrzeiten für den Transport der Erdmassen aus den Tuh- nellagen zu den Erdlagerstätten. Entsprechend dieser Forde­rung sind die für den gesamten Zu- und Abfahrtsbetrieb Ab­fuhrzeiten in der Nacht zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zu vermeiden. Für die direkt betroffene Wohnbebauung im Wohngebiet »Himmelfeld« der Stadt Mon­tabaur ist darüber hinaus die werktätige Ruhezeit auf 20.00 bis 07.00 Uhr auszudehnen.