Montabaur
Nr. 42/95
errichten. Die vorhandene Wanderschutzhütte darf wegen der Bezuschussung durch den Naturpark Nassau nicht in eine geschlossene Grillhütte umgebaut werden. Demnach müßte am gleichen Standort eine zweite Hütte errichtet werden. Betrachtet man die Auslastung der Grillhütten in den umliegenden Gemeinden, die über einen entsprechenden Standard verfügen, besteht nach Auffassung des Gemeinderats Bedarf für eine Grillhütte in unserer Gemeinde. Der Versammlungsraum mit Küche in der Kurfürstenhalle deckt diesen Bedarf nur zu einem geringen Teil und dient vor allem anderen Ansprüchen, Ein Feiern im Versammlungsraum ist mit dem in einer Grillhütte nicht vergleichbar.
Wenn man saniert oder neu baut, so sollte man dabei selbstverständlich auch einen modernen Standard anstreben. Dies läßt sich heute nur noch dadurch erreichen, daß man eine geschlossene Grillhütte mit Toilettenanlagen errichtet. Mindesthygieneanforderungen sollte man heute gerecht werden!
Da sich in diesem Zusammenhang die Frage der Erschließung stellt, sprechen die Fakten eindeutig für den Standort am Sportplatz. Dort gibt es in unmittelbarer Nähe Anschlußmöglichkeiten für Wasser- und Stromleitungen. Ohne großen finanziellen Mehraufwand ist daher diese Erschließung möglich, während für eine entsprechende Ver- und Entsorgung einer Grillhütte am alten Standort enorme Kosten entstünden. Im übrigen ist beabsichtigt, ggf. in Kürze eine Generalsanierung des Sportplatzes durchzuführen, so daß die Ausbauarbeiten in einem Zuge mit erledigt werden können. Durch die Errichtung eines entsprechenden Lärmschutzwalles können mögliche Belastungen für das Dorf erheblich reduziert werden; die Verwendung der Erdaushubmassen des Neubaugebietes wirkt sich kostenreduzierend aus. Der vorhandene Parkplatz am Sportplatz steht auch den Benutzern der Grillhütte zur Verfügung. Durch die Lage der Grillhütte unmittelbar am Sportplatz ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, z. B. für Dorffeste, Vereinsveranstaltungen, Sportfeste, Köhlerfest.
Aufgrund der guten Finanzsituation der Ortsgemeinde ist eine Finanzierung hinreichend gesichert.«
56412 Welschneudorf, 17.10.1995
Heiden, Ortsbürgermeister und Abstimmungsleiter
An der Abstimmung kann nur teilnehmen, wer in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. Wer in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen ist, kann nur im Abstimmungsraum sein Stimmrecht ausüben, sofern er nicht einen Abstimmungsschein hat. Wer einen Abstimmungsschein hat, kann nur brieflich an der Abstimmung teilnehmen.
Ein Stimmberechtigter, der in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen, wenn er sich am Abstimmungstag während der Abstimmungshandlung aus wichtigem Grund außerhalb des Stimmbezirks aufhält oder wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhält jeder im Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte ein entsprechendes Antragsformular.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch schriftliche Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen erhält auf Antrag auch, wer nicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen ist, wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat. Die Briefabstimmungsunterlagen werden dem Stimmberechtigten persönlich ausgehändigt. Sie können ihm ausnahmsweise amtlich überbracht oder durch die Post übersandt werden, wenn er aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen oder aus einem ähnlichen Grund nicht in der Lage ist, die Briefabstimmungsunterlagen selbst abzuholen. Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen können bis Freitag vor dem Abstimmungstag — 18.00 Uhr — in den Fällen des § 17 Abs. 2 KWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nochbis zum Abstimmungstag- 12.00 Uhr-bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beantragt werden. Mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält der Stimmberechtigte ein Merkblatt für die Briefabstimmung.
56412 Welschneudorf, 17.10.1995
Heiden, Ortsbürgermeister und Abstimmungsleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Auslegung des Stimmberechtigtenverzeichnisses für den Bürgerentscheid über den Standort der Grillhütte am 19. November 1995
l.
Am 19. November 1995 findet in der Ortsgemeinde Welschneudorf ein Bürgerentscheid über den Standort der Grillhütte statt. Das Stimmberechtigtenverzeichnis liegt in der Zeit vom 30. Oktober 1995 bis 4. November 1995 zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 120, Einwohnermeldeamt, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag, 30.10.1995.08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag, 31.10.1995.08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch, 01.11.1995.Allerheiligen
Donnerstag, 02.11.1995.08.00 bis 12.00 Uhr
und.16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, 03.11.1995 .08.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, 04.11.1995.10.00 bis 12.00 Uhr
n.
Wer im Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am Dienstag, 24. Oktober 1995, eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muß spätestens bis Samstag, 4. November 1995, Einwendungen erheben.
m.
Wer das Stimmberechtigtenverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich erhoben oder durch Erklärung zur Niederschrift gegeben werden.
“GELBACHHOHEN”
Heimatkundlicher Arbeitskreis Buchfinkenland/Gelbachhöhen
Der Arbeitskreis lädt zu einer historischen Wanderung durch das Seelbachtal bei Hübingen ein. Hierbei soll die längst vergangene wirtschaftliche Bedeutung des Tales für die hiesige Bevölkerung anhand verschiedener Standorte erläutert werden. Wir treffen uns am Samstag, 21. Oktober, um 14.00 Uhr, an der Buchfinkenlandhalle. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Jörg Harle, Telefon: 06439/7189.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 02.10.1995 der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 1994 I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
397.363,28
331.572,24
728.935,52
./. Abgang alter. Kasseneinnahmereste
913,63
0,00
913,63
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
396.449,65
331.572,24
728.021,89
Soll-Ausgaben
396.449,65
342.248,80
738.698,45
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
2.570,83
2.570,83

