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Montabaur
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Nr. 42/95
Tagesordnung
gebündelt dort abgesetzt werden, ein losfes Abkippen von Ästen ist nicht erlaubt. Ich bitte dringend um Beachtung, damit die Schredderarbeiten nicht unnötig erschwert werden. Der Mulch wird von der Ortsgemeinde in den Gemeindeanlagen verwendet.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Fastnacht 1996 - Aktiventreffen
Am Montag, dem 23.10., treffen sich die Aktiven der Fastnachtskampagne 1996 um 18.00 Uhr in der Stelzenbachhalle. Es soll nochmals über die Termine für die bunten Abende und über die Wahl eines Organisationsteams gesprochen werden.
Sportverein Oberelbert
Familienabend
Wir laden hiermit nochmals alle Mitglieder des Sportvereins Oberelbert und deren Angehörige zu unserem diesjährigen Familienabend in die Stelzenbachhalle ein.
Beginn ist 20.00 Uhr am Samstag, dem 28.10.1995. Bei Sport und Spiel soll es ein kurzweiliger Abend werden. Für Essen und Trinken ist wie immer gesorgt. Um hier jedoch entsprechend planen zu können, bitten wir um Anmeldungen bis Sonntag, den 22.10.1995, bei Erwin Tometschek, Telefon 572, oder bei anderen Vorstandsmitgliedern.
Sportverein Oberelbert
Fußball
SG Elbert, JSG Elbert/W/H, Alte Herren Samstag, 21.10.1995
JSG Elbert/W/H D II Jugend - Steinefrenz, in Oberelbert,
13.30 Uhr
JSG Elbert/W/H D I Jugend - Wirges, in Niederelbert, 14.15 Uhr
JSG Elbert/W/H B Jugend - Eisbachtal II, in Nentershausen,
15.30 Uhr
Sonntag, 22.10.1995
JSG Elbert/W/H A Jugend - JSG Roßbach, in Welschneudorf,
10.30 Uhr
SG Elbert/Stahlh. II - SV Staudt II, in Staudt, 12.30 Uhr SG Elbert I - SG Saynbachtal/M., in Niederelbert, 14.30 Uhr
Mittwoch, 25.10.1995
JSG Elbert/W/H FII Jugend - Horressen I, in Horressen, 17.00 Uhr
JSG Elbert/W/H F I Jugend — Horressen II, in Niederelbert, 17.00 Uhr
Freitag, 27.10.1995
JSG Elbert/W/H FII Jugend — Eisbachtal II, in Horbach, 17.30 Uhr
SV Oberelbert
Abteilung Tischtennis
Hobby-Runde Westerwald - Rhein Lahn, Dienstag,
24.10.1995, SV Oberelbert — SV Nievern II, 20.00 Uhr, in Nievern.
Jugendorganisation
Jugendvollversanunlimg
Hiermit laden wir alle jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre sowie alle Jugendübungsleiter und Jugendtrainer des SV Oberelbert zur diesjährigen Jugendvollversammlung am Samstag,
28.10.1995, um 13.00 Uhr, ins Sportlerheim Oberelbert ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung, 2. Bericht des Vereinsjugendleiters, 3. Aussprache, 4. Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit, 5. Wahl des Vereinsjugendleiters und seines Stellvertreters, 6. Wahl der Vereinsjugendsprecher, 7. Verschiedenes
Welschneudorf
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am
Mittwoch, dem 25. Oktober 1995, um 19.30 Uhr,
im Rathaus statt.
Öffentliche Sitzung
1. Dorfwappen Vorstellung der Entwürfe
2. Verschiedenes
3. Einwohnerfragestunde 56412 Welschneudorf, 17.10.1995
Heiden, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung über die Durchführung eines Bürgerentscheides in der Ortsgemeinde Welschneudorf gemäß § 17 a Abs. 6 GemO i. V. m. § 67 Abs. 2 KWG und § 85 Abs. 2 KWO I.
Am Sonntag, 19. November 1995, findet in der Ortsgemeinde Welschneudorf ein Bürgerentscheid statt.
n.
Gegenstand des Bürgerentscheides ist der Standort der Grillhütte.
IH.
Das Bürgerbegehren wurde am 31. Mai 1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingereicht. Der Gemeinderat Welschneudorf hat am 5. Oktober 1995 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und am gleichen Tag den 19. November 1995 als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid festgelegt.
IV.
Die im Bürgerentscheid mit »Ja« oder »Nein« zu beantwortende Frage lautet:
»Soll auf die in der Gemeinderatssitzung vom 05.04.1995 beschlossene Errichtung einer geschlossenen Grillhütte in der Nähe des Sportplatzes (Richtung Backhauswiese) verzichtet und statt dessen die vorhandene Grillhütte am Großen Dielkopf saniert werden!«
V.
Die Antragsteller sind gegen die Errichtung einer geschlossenen Grillhütte in der Nähe des Sportplatzes und begründen dies wie folgt:
»Wir sind der Auffassung, daß die Kosten für die Errichtung einer geschlossenen Grillhütte, wie in der Gemeinderatssitzung vom 05.04.1995 beschlossen, den Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt 55.000 DM um ein Mehrfaches übersteigen werde. Diese Ausgaben dürften in Anbetracht der Tatsache, daß für Feierlichkeiten in geschlossenen Räumen bereits ein Versammlungsraum mit Küche in der Kurfürstenhalle sowie ein voll intaktes Sportlerheim inklusive sanitäre Einrichtungen in unmittelbarer Nähe vorhanden ist, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde gegenüber nicht zu rechtfertigen ist.
Darüber hinaus ist der Standort als solcher für eine Grillhütte aus verschiedenen Gründen äußerst schlecht gewählt:
Zum einen handelt es sich bei vorgenanntem Standort um mehr oder weniger freies Gelände, welches aufgrund der starken Windeinwirkungen für offenes Feuer jeder Art ungeeignet ist. Die geplante Errichtung eines »Schutzwalles« wird zwar weitere finanzielle Mittel verschlingen, aber an der Situation selbst kaum etwas ändern können.
Zum anderen ist zu erwarten, daß es, ebenfalls durch vorgenannte Windeinwirkungen, nicht nur zu erheblichen Lärmbelästigungen der näheren Anwohner, sondern sogar weiterer Bevölkerungsteile kommen wird, wie in der Vergangenheit verschiedene Veranstaltungen auf dem Sportplatz wie z. B. Köhlerfest gezeigt haben.
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr haben sich demgegenüber angeboten, den bisherigen Grillplatz am Großen Dielkopf in Eigenleistung zu sanieren, von der Gemeinde wären lediglich die Sachkosten zu übernehmen. Diese sind durch den Haushaltsansatz für die Errichtung einer Grillhütte gedeckt. Hierdurch wäre es mit verhältnismäßig geringen Mitteln möglich, an einer idealen wind- und lärmgeschützten Stelle den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zum Grillen in freier Natur zu geben. Der Grillplatz sollte daher an seiner bisherigen Stelle belassen werden.«
VI.
Der Ortsgemeinderat sowie der Ortsbürgermeister vertreten folgende Auffassung:
»Der Gemeinderat hat am 05.04.1995, dem Beschluß des alten Gemeinderates folgend, mehrheitlich entschieden, am Sportplatz eine geschlossene Grillhütte mit sanitären Anlagen zu

