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Montabaur

richtigt.

Bei mehr als 300 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma­chung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendun­gen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wer­den.

5. Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich be­rührt sind, bekanntgegeben.

Der Einwender kann verlangen, daß Name Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.

6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

IV. Einbeziehung der Öffentlichkeit nach dem UVPG:

Mit dieser Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzeitig die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vofhabens angehört. Hierzu wird Gelegenheit zur Stellungnahme gege­ben. Für diese Stellungnahmen gelten die Anforderungen aus obigem Abschnitt III (Einwendungen etc.) mit den Nummern 1 bis 6 entsprechend. Auf die in den Planunterlagen enthaltene allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltaus­wirkungen wird hingewiesen.

V. Hinweis zu Entschädigungsansprüchen:

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan­feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Ent­schädigungsverfahren behandelt.

VL Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:

Von Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Verände­rungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

Montabaur, den 13.10.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

An den Donnerstagnachmittagen 9., 16., 23. und 30.11. sowie 07.12.1995 stehen Mitarbeiter der DB AG und deren Planungs­

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Nr. 42/95

büros für die Beantwortung von Fragen und Auskünften zur Verfügung.

Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 64

der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main in der Gemarkung Eigendorf

Bürgerinformation in der Dorfgemeinschaftshalle Eigen­dorf am 23.10.1995

Die Bezirksregierung Koblenz hat für den Planfeststellungs­abschnitt 64 das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bahnstrecke Köln-Rhein/Main eingeleitet. Die Planunter­lagen liegen vom

9. Oktober bis 8. November 1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur öffentlich aus (s. besondere öffentliche Bekanntmachung).

Zur Information der Bürger im Bereich dieses Planfeststel­lungsabschnittes findet am ^

Montag, 23.10.1995,20.00 Uhr, in der Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf eine Bürgerinforma­tion statt, in der die Deutsche Bahn AG und die Planungsbüros die Planung erläutern und für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen.

Alle Bürger und Interessierte sind zu dieser Veranstaltung sehr herzlich eingeladen.

56410 Montabaur, 26. September 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uh:

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhi

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags von

14.00 bis 16.00 Uhr

Aus der Sitzung

des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 5. Oktober 1995 Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete von einem Schrei­ben der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Ludwigshafen und erklärte, daß zwingende Gründe zur Wider­rufung der Sendeerlaubnis für das City 1 Stadtfernsehen ge­führt hätten. Die Stadt wurde gebeten, die endgültige Ent­scheidung dazu abzuwarten.

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur für die Friedhöfe an der Friedensstraße und in den Stadtteilen

Eine Neufassung der Gebühren wurde notwendig, da die letzte Anpassung bereits 5 Jahre zurückliegt und die in den Bestat­tungsgebühren enthaltenen Personalkostenanteile in den letz­ten Jahren kontinuierlich gestiegen sind,

Ratsmitglied Hebgen signalisierte für die CDU-Fraktion die Zustimmung zur Friedhofsgebührensatzung und sprach sich für eine kostendeckende Führung der städtischen Friedhöfe aus. Er bezeichnete die Erhöhung als maßvoll. Er bat die Verwaltung um Vorlage eines Berichtes in einem halben Jahr, wie sich die Verlagerung des Aufgabenbereiches »Friedhofs­verwaltung« von der Ordnungsverwaltung zur Bauverwaltung ausgewirkt habe. Aus der dann bestehenden organisatori­schen Verbindung zum Bauhof der Stadt Montabaur erwarte die Verwaltung nämlich Vorteile für den Personal- und Ma­schineneinsatz. Erst danach solle über die Durchführung einer Organisationsuntersuchung entschieden werden.

Auch Ratsmitglied Bächer signalisierte für die SPD-Fraktion die Zustimmung und forderte von der Verwaltung eine lesbare Kostenaufstellung zum Einsatz von Privatunternehmern, die seiner Meinung nach günstiger arbeiten. Er bat die Verwal­tung, Kostenangebote einzuholen.