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Montabaur

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Nr. 42/95

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies in diesem Zusam­menhang auf die überaus günstig angebotenen Leistungen eines Privatunternehmens in den Stadtteilen und Ortsgemein­den und betonte, daß die Übernahme des Friedhofes in der Stadt mit Blick auf den hohen Arbeitsaufwand nicht möglich sei. Man könne nicht sagen, daß der Einsatz des städtischen Personals generell teurer sei.

Ratsmitglied Schweizer verwies für die FWG-Fraktion auf die große Diskrepanz der Gebühren in der Stadt und in den Stadt­teilen. Er berichtete von Anfragen bei den Verbandsgemeinden Selters, Wirges und Hachenburg sowie bei der Stadt Koblenz, wo die Bestattungen günstiger seien als in Montabaur. Die FWG-Fraktion forderte ebenfalls die Einholung von Angebo­ten von Privatunternehmern bis spätestens in einem halben Jahr.

Für die BfM führte Ratsmitglied Hermes aus, daß die neuen Gebühren zu hoch seien und man zunächst der Gebührenord­nung zustimmen werde, aber nach Einholen der Kostenange­bote die Privatisierung anstrebe.

Zum Abschluß der Diskussion hielt Bürgermeister Dr. Possel- Dölken fest, daß Vergleichsangebote von der Verwaltung ein­geholt und ein umfassender Vergleich mit Nachbar gemeinden angestellt werden sollen.

Der Stadtrat beschloß mit 24 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die vorgelegte Friedhofsgebührensatzung.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße«

Der Stadtrat stellte die Angelegenheit bis zur nächsten Aus­schußsitzung zurück. Unter Beteiligung des Architekten solle dann die strittige Frage zur Grundflächenzahl beraten wer­den.

Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg«, Eschelbach

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes »Baumberg« im Jah­re 1980 wurde die zulässige Anzahl von Wohneinheiten nicht festgelegt. Das Plangebiet im Stadtteil Eschelbach ist durch Einfamilien-/Zweifamilien-Wohnhäuser mit wenigen Woh­neinheiten geprägt. Mehrfamilien-Wohnhäuser sind dort nicht vorhanden. Es sollte daher Ziel der Bauleitplanung sein, diese Struktur zukünftig zu erhalten und die Anzahl der Wohnein­heiten neu festzusetzen.

CDU-, SPD- und FWG-Fraktion sprachen sich für die Einlei­tung des Änderungsverfahrens aus. :

Ratsmitglied Lorenz forderte für die BfM die erneute Beratung im Fachausschuß. Dieser Antrag wurde mit 2 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Stadtrat beschloß, den Bebauungsplan »Baumberg«.aus dem Jahre 1980 wie folgt zu ändern:

Aus besonderen städtebaulichen Gründen wird die maximale Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB auf »6« begrenzt. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf den gesamten Änderungsbereich des Bebau­ungsplanes »Baumberg«.

Anschließend faßte der Stadtrat mit 22 Ja-Stimmen, 3 Nein­stimmen und 2 Enthaltungen den Zustimmungsbeschluß und stimmte der Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Einleitung des Beteiligungs­verfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu.

Nachtragshaushaltssatzung und -plan 1995 der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1995

Durch den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur ver­mindern sich die Ansätze des Verwaltungshaushaltes von 26.280.000 DM um 414.250 DM auf 25.865.750 DM und des Vermögenshaushaltes von 13.147.000 DM um 5.652.125 DM auf 7.494.875 DM. Die ausgewiesene Zuführung des Vermö­genshaushaltes zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verdeutlicht die derzeit schwierige Haushaltssituation. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, daß der Nachtrags­haushaltsplan kein erfreulicher Haushalt sei. Es ein großes Haushaltsloch entstanden, welches u. a., auch auf die deutlich geringeren Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen sei. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes erfolge durch die Zuführung des Vermögenshaushaltes, der die derzeit schwie­rige Haushaltssituation verdeutliche.

Für die CDU-Fraktion signalisierte Ratsmitglied Hehgen die Zustimmung zum Nachtragshaushaltsplan der Stadt. Mit dem Einbruch bei der Gewerbesteuer und den hohen finanziellen Belastungen durch Bund, Länder und Gemeinden sei die schlechte Haushaltssituation zu begründen. Er verwies auf die hohe Neuverschuldung von 2,6 Mio. DM und erklärte, daß Investitionen geleistet werden müssen. So habe die Stadt z. B. in die Ausweisung von Baugebieten investiert. Dieser Nach­trag mache deutlich, daß man in Zukunft jede Maßnahme auf

Sinnhaftig- und Notwendigkeit überprüfen müsse und bei allen Investitionen daran denken sollte, welche Folgekosten auf die Stadt Montabaur zukommeri

Zu Beginn seiner Ausführungen dankte Ratsmitglied Bächer der Verwaltung für die geleistete Arbeit im zurückliegenden Zeitraum. Er erklärte, daß die schlechte Haushaltssituation auf Einbußen aufgrund der rückläufigen Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens zurückzuführen sei. Er erinnerte an Aussagen des Bürgermeisters im letzten Jahr, daß die Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaus­halt kein Dauerzustand bleiben werde. Angesichts der zuneh­menden Abhängigkeit der gemeindlichen Haushaltspolitik von der Gewinnentwicklung einiger weniger Großbetriebe for­derte er eine »schnelle Reform der Gewerbesteuer«. Die einge­engten Handlungsspielräume der Stadt dürften allerdings nicht dazu führen, daß übereilt Einschnitte bei den sozialen Verpflichtungen der Stadt erfolgten. Zu den Themen »Kürzung der Weihnachtsbeihilfe« und »andere Energieversorgungen« übte er Kritik an der Verwaltung. In diesem Zusammenhang stellte er einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen »SPD«, »FWG« und »Bündnis 90/Die Grünen«, die Weihnachtszuwen­dungen an bedürftige Personen in der Stadt nicht zu kürzen und die alten Beträge auszuzahlen sowie gleichzeitig der da­durch entstehenden überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen. Sollte der gemeinsame Antrag keine Mehrheit finden, werde die SPD-Fraktion den Nachtragshaushaltsplan ablehnen. Ratsmitglied Schweizer erklärte für die FWG-Fraktion, daß man sich den Ausführungen der Vorredner weitestgehend anschließe und bei allen Maßnahmen äußerst sparsam sein und bei Investitionen Zurückhaltung üben müsse. Auch er machte die Zustimmung seiner Fraktion zum Nachtragshaus­haltsplan von der Annahme des gemeinsamen Antrages ab­hängig.

Für die BfM erklärte Ratsmitglied Lorenz, daß man seinerzeit den Haushaltsplan abgelehnt habe und daher auch dem Nach­tragshaushaltsplan nicht zustimmen werde. Beim gemeinsa­men Antrag zur Weihnachtsbeihilfe werde man sich der Stim­me enthalten.

Für die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« erklärte Ratsmit­glied Manns die grundsätzliche Zustimmung zum Nachtrags­haushaltsplan. Er signalisierte die Ablehnung des Nachtrags­haushaltes, sollte der gemeinsame Antrag keine Zustimmung finden.

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen »SPD«, »FWG« und »Bündnis 90/Die Grünen«, die Weihnachtsbeihilfe nicht zu kürzen, wurde bei 13 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

Anschließend stimmte der Stadtrat der Nachtragshaushalts­satzung und dem Nachtragshaushaltsplan der Stadt Monta­baur für das Haushaltsjahr 1995 bei 25 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zu und beschloß gleichzeitig das geänderte Investitonsprogramm bis 1998.

Wirtschaftsplan für den Stadtwald, Forstwirtschaftsj ahr 1996

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nahm Bezug auf die Vorbe­ratung des Wirtschaftsplanes für den Stadtwald durch den Haupt- und Finanzausschuß zusammen mit dem Umweltaus­schuß am 12.09.1995 verbunden mit einem Waldbegang. Über vier Maßnahmen, die vom Forsteinrichtungswerk vorgeschla­gen wurden, wurde in den Ausschüssen kontrovers diskutiert und unterschiedlich abgestimmt. Daher mußte der Stadtrat eine Entscheidung treffen, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Der Antrag der SPD-Fraktion, alle vier Maßnahmen durchzu- fiihren, wurde bei 10 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen abge­lehnt.

Der Antrag der Fraktion »BfM«, alle Maßnahmen zu streichen, winde mit 5 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Antrag der CDU-Fraktion, die Maßnahmen 1 und 2 zu­rückzustellen (1. Fichtenvoranbau mit Tanne und Buche in Abt. 76 und Gatterung von 0,5 ha; 2. Fichtenvoranbau mit Tanne und Buche in Abtl. 45 und Gatterung von 0,1 ha), Maßnahme 3 (Gatterung von 5-ha in Abt. 43) durchzuführen und gleichzeitig den Antrag auf Aufnahme in das Ökokonto zu stellen sowie Maßnahme 4 (in Abt. 63 ein Gatter vorzusehen) durchzufuhren, wurde mit 19 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Anschließend stimmte der Stadtrat bei 26 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme dem Forstwirtschaftsplan 1996 mit den zuvor beschlossenen Änderungen zu. Dieser sieht Gesamteinnah­men in Höhe von 829.715,- DM und Gesamtausgaben in Höhe von 692.186,- DM vor, so daß mit einem Überschuß von 137.529, DM zu rechnen ist. Als Holzeinschlag sind 480 frn