Montabaur
tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56410 Montabaur, 9. Oktober 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 64
der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main in der Gemarkung Elgendorf
- Bürgerinform ation in der Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf am 23.10.1995 -
Die Bezirksregierung Koblenz hat für den Planfeststellungs- ahschnitt 64 das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bahnstrecke Köln-Rhein/Main eingeleitet. Die Planunterlagen liegen vom
9. Oktober bis 8. November 1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur öffentlich aus (s. besondere öffentliche Bekanntmachung).
Zur Information der Bürger im Bereich dieses Planfeststellungsabschnittes findet am
Montag, 23.10.1995,20.00 Uhr, in der Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf eine Bürgerinformation statt, in der die Deutsche Bahn AG und die Planungsbüros die Planung erläutern und für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen.
Alle Bürger und Interessierte sind zu dieser Veranstaltung sehr herzlich eingeladen.
56410 Montabaur, 26. September 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Verbandsgemeindewerke Montabaur
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben in Nentershausen die Erneuerung von Abwasserleitungen in den Straßen In der Eck, Rheinstraße, Oberdorfstraße und Neustraße öffentlich aus.
Leistungsumfang: ca. 170 m PVC-Leitung DN 500 mm ca. 50 m SB-Rohre DN 900 mm ca. 20 m SB-Rohre DN 600 mm ca. 80 m SB-Rohre DN 500 mm ca. 10 m PVC-Rohre DN 400 mm ca. 25 m SB-Rohre DN 300 mm 20 Stück Schachtbauwerke
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 50,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das JKonto-Nr. 500 140 bei der KSK Montabaur, BLZ 570 510 01, einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist:
Freitag, 17. November 1995,11.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Zimmer 38, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. 56410 Montabaur, 09.10.1995
Galke, technischer Werkleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« der Stadt Montabaur für den Stadtteil Eschelbach hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 05.10.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Baumberg« im Stadtteil Eschelbach zu ändern und die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 6 festzuschreiben.
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Nr. 41795
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
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56410 Montabaur, 9. Oktober 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« der Stadt Montabaur im Stadtteil Eschelbach
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 05.10.1995 die Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« im Stadtteil Eschelbach beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
23.10. bis 23.11.1995 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr üind 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).
56410 Montabaur, 9. Oktober 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

