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Montabaur

tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56410 Montabaur, 9. Oktober 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 64

der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main in der Gemarkung Elgendorf

- Bürgerinform ation in der Dorfgemeinschaftshalle Eigen­dorf am 23.10.1995 -

Die Bezirksregierung Koblenz hat für den Planfeststellungs- ahschnitt 64 das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bahnstrecke Köln-Rhein/Main eingeleitet. Die Planunter­lagen liegen vom

9. Oktober bis 8. November 1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur öffentlich aus (s. besondere öffentliche Bekanntmachung).

Zur Information der Bürger im Bereich dieses Planfeststel­lungsabschnittes findet am

Montag, 23.10.1995,20.00 Uhr, in der Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf eine Bürgerinforma­tion statt, in der die Deutsche Bahn AG und die Planungsbüros die Planung erläutern und für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen.

Alle Bürger und Interessierte sind zu dieser Veranstaltung sehr herzlich eingeladen.

56410 Montabaur, 26. September 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Verbandsgemeindewerke Montabaur

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben in Nentershausen die Erneuerung von Abwasserleitungen in den Straßen In der Eck, Rheinstraße, Oberdorfstraße und Neustraße öffentlich aus.

Leistungsumfang: ca. 170 m PVC-Leitung DN 500 mm ca. 50 m SB-Rohre DN 900 mm ca. 20 m SB-Rohre DN 600 mm ca. 80 m SB-Rohre DN 500 mm ca. 10 m PVC-Rohre DN 400 mm ca. 25 m SB-Rohre DN 300 mm 20 Stück Schachtbauwerke

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 50,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das JKonto-Nr. 500 140 bei der KSK Montabaur, BLZ 570 510 01, einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist:

Freitag, 17. November 1995,11.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Zimmer 38, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. 56410 Montabaur, 09.10.1995

Galke, technischer Werkleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« der Stadt Montabaur für den Stadtteil Eschelbach hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 05.10.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Baum­berg« im Stadtteil Eschelbach zu ändern und die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 6 festzuschreiben.

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Nr. 41795

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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56410 Montabaur, 9. Oktober 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« der Stadt Montabaur im Stadtteil Eschelbach

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 05.10.1995 die Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« im Stadtteil Eschelbach beschlossen (siehe vorstehende öffent­liche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

23.10. bis 23.11.1995 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr üind 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).

56410 Montabaur, 9. Oktober 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister