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Montabaur

Nr. 41/95

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von sowie donnerstags von

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16.00 bis 18.00 Uhr

Bericht über die Sitzung

des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 28. September 1995

Öffentliche Sitzung

Änderung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewer- ke

Nachdem der Haupt- und Finanzausschuß seine grundsätzli­che Zustimmung zur Bestellung eines technischen und eines kaufmännischen Werkleiters in der Sitzung am 29.06.1995 gegeben hat, war zur Durchführung nunmehr die Änderung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke durch den Verbandsgemeinderat zu beschließen. Die ursprüngliche Fas­sung der Betriebssatzung wurde in § 7 Abs. 1 »Der Bürgermei­ster bestellt einen Werkleiter und einen Stellvertreter« bei einer Gegenstimme geändert in »Der Bürgermeister bestellt einen technischen und einen kaufmännischen Werkleiter«.

Wahl eines Schiedsmanns für den Schiedsmannsbezirk n (Augst)

Die Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers, Herrn Hubert Glo- rius, Kadenbach, endet mit Ablauf des 08.02.1996. Für eine Wiederwahl steht Herr Glorius aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.

Die Ernennung des Nachfolgers erfolgt aufgrund eines Vor­schlages der Verbandsgemeinde durch den Direktor des Amts­gerichts. Hierfür wurden der Verbandsgemeinde durch die Ortsbürgermeister der Augstgemeinden drei geeignete Perso­nen benannt. Nachdem das Vorliegen der Wählbarkeitsvorau­ssetzungen aller Kandidaten durch die Verbandsgemeindever­waltung bestätigt wurde, war aus den vorgeschlagenen drei Bewerbern ein Nachfolger zu wählen.

Die Wahl wurde in offener Abstimmung (durch Handzeichen) durchgeführt (§ 40 Abs. 5 GemO).

Der Verbandsgemeinderat wählte bei einer Enthaltung Herrn Rudolf Fein, Eitelborn, zum Schiedsmann für den Schieds­mannsbezirk II, der die Ortsgemeinden Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern umfaßt.

Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner . Sitzung am 19.12.1991 und 16.07.1992 die Einleitung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte und Anfertigung der not­wendigen Unterlagen konnte dann die vorgezogene Bürgerbe­teiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 03.10 bis 03.11.1994 durchgeführt werden. Mit Beschluß vom 15.12.1994 wurde der Auswertung der eingegan­genen Bedenken und Anregungen zugestimmt und gleichzeitig als nächster Verfahrensschritt die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB angeordnet. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 23.01. bis 23.02.1995 durchgeführt.

Der Auswertung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der einzelnen Gemeinden wurde in der Form durch den Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen, daß auf Antrag der Ortsgemeinde Girod die vorgesehene Umwand­lung einer Wohnfläche in eine gemischte Baufläche an der L 314 im Ortsteil Kleinholbach zurückgenommen wird. Gleich­falls stimmte der Verbandsgemeinderat der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich des Erläuterungsbe­richtes einstimmig in der Form zu, wie sie dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben.

Das Verfahren kann nunmehr mit dem abschließenden Zu­stimmungsbeschluß des Verbandsgemeinderates beendet und anschließend der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Genehmigung vorgelegt werden.

Dritter Geschäftsbericht zum Anruf-Sammel-Taxi der Ver­bandsgemeinde Montabaur

Die Verbandsgemeinde Montabaur betreibt in Ergänzung des vorhandenen Linienverkehrsangebotes seit 1. August 1991 zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs ein eigenes Anruf-Sammel-Taxi (AST). Mit dem 3. Geschäftsbe­richt informierte die Verwaltung über die Geschäftsentwick­lung im Betriebszeitraum 01.08.1994 bis 31.07.1995 und zeig­te die Gesamtentwicklung seit Einführung dieses Bedarfsver­kehrs auf.

Trotz des sehr beschränkten und seit 1991 fast unveränderten Fahrtangebotes ist die Akzeptanz der Nutzer kontinuierlich weiter gestiegen. Im Geschäftsjahr 1994/95 konnte die Zahl der Fahrgäste gegenüber dem Vorjahr um 19 % gesteigert werden. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von 40.000, DM wurde zwischenzeitlich auf 50.000, DM angepaßt. Bestellung eines Abschlußprüfers - Prüfung der Verbands­gemeindewerke, Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Die Eigenbetriebe sind nach § 86 GemO jährlich durch sach­verständige Abschlußprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Dieser Abschlußprüfer ist vom Verbandsgemeinderat zu bestellen. Die Bestellung soll sich auf mindestens 3 und höchstens 6 Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig.

In den vergangenen Jahren bis einschließlich 1993 war die Mittelrheinische Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungsgesellschaft Koblenz mit der Prüfung der Verbandsgemeindewerke Montabaur beauftragt.

Bei einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen beschloß der Verbandsgemeinderat die erneute Beauftragung der Mit­telrheinischen Treuhand GmbH, die Jahresabschlußprüfun­gen für die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Be­triebszweige Wasserversorgung und ^bwasserbeseitigung vorzunehmen. Die Beauftragung erstreckt sich auf die Wirt­schaftsjahre 1994, 1995 und 1996.

Festlegung von Durchschnittssätzen für die Erstattung des Verdienstausfalls bei Inhabern von Ehrenämtern und eh­renamtlich Tätigen ,

Nach § 18 Abs. 4 Satz 1 GemO haben Inhaber von Ehrenäm­tern und ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz der not­wendigen baren Auslagen und des Verdienstausfalles. In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Montabaur ist geregelt, daß nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe erstattet wird. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durch­schnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Verbandsgemeinde­rat festgesetzt wird. Diese Regelung bezieht sich auf selbstän­dige Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige.

Bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschloß der Verbands­gemeinderat gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 der Hauptsatzung den Durchschnittssatz für den Ersatz des Verdienstausfalls für die Ausübung eines Ehrenamtes oder einer ehrenamtlichen Tätig­keit für selbständige Gewerbetreibende und freiberuflich Tä­tige wie folgt festzusetzen:

a) Nimmt die Ausübung des Ehrenamtes oder der ehrenamt­lichen Tätigkeit einen vollen Tag in Anspruch, wird ein Tagessatz von 200,- DM gezahlt.

b) Bei kürzerer Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Ehrenamtes wird ein Achtel des Tagessatzes pro Stunde nach Buchstabe a) gezahlt.

Die vorstehenden Regelungen gelten für die Zeit von Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 bis 16.00 Uhr. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für die Verbandsge- meinde Montabaur und Nachtragspläne der Verbandsge­meindewerke für 1995

Einstimmig wurde die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 sowie den Nachtragswirtschafts- plänen der Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 1995 beschlossen.