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Montabaur

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Nr. 39/95

Bei mehr als 300 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

- können die Personen, die Einwendungen erhoben ha­ben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Be­kanntmachung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwen­dungen auch durch öffentliche Bekanntmachung er­setzt werden.

5. Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich be­rührt sind, bekanntgegeben.

Der Einwender kann verlangen, daß Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.

6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht er­stattet werden.

IV. Einbeziehung der Öffentlichkeit nach dem UVPG:

Mit dieser Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzeitig die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens angehört. Hierzu wird Gelegenheit zur Stellungnahme gege­ben. Für diese Stellungnahmen gelten die Anforderungen aus obigem Abschnitt III (Einwendungen etc.) mit den Nummern 1 bis 6 entsprechend. Auf die in den Planunterlagen enthaltene allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltaus­wirkungen wird hingewiesen.

V. Hinweis zu Entschädigungsansprüchen:

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan­feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstennin, sondern in einem gesonderten Ent­schädigungsverfahren behandelt.

VL Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:

Von Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Verände­rungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

56410 Montabaur, 18. September 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

Während der Dienstzeiten an den Donnerstagnachmittagen 12., 19., 26.10. und 02.11.1995, jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr, steht ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG für die Beantwortung von Fragen und Auskünften zur Verfügung.

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Planunterlagen

im Planfeststellungsabschnitt 73 für die Neubaustrecke Köln-Khein/Main der Deutschen Bahn AG (Voriiabenträger).

Das Eisenbahn-Bundesamt (Planfeststellungsbehörde) hat der Bezirksregierung Koblenz für den obengenannten Plan­feststellungsabschnitt die Planunterlagen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß §§ 18,20 Allgemeines Eisen­bahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff des Verwaltungs­verfahrensgesetzes (VwVfG) und in Verbindung mit § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zugeleitet.

L Art und Belegenheit des Vorhabens:

Die Trasse im Planfeststellungsabschnitt 73 beginnt am Süd­portal des geplanten »Eichheidetunnels« südlich der Ortslage Nomborn im Waldbereich »Hinterholz/Wolferts«, durchquert das Waldgebiet »Eichen-Dickenscheid«, überbrückt den Issel­bach unmittelbar westlich der BAB A 3, unterführt sodann im geplanten Tunnelbauwerk »Lange-Issel-Tunnel« die BAB A 3 und die Landesstraße L 318 bis zum nördlichen Auffahrtsast der BAB-Anschlußstelle Diez (südöstlich der Ortslage Nen­tershausen), um fortan nördlich und parallel zur BAB A 3 bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Hessen zu verlaufen.

Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind Flächen für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen insbesondere eingeplant:

- nördlich der Neubaustrecke

- unmittelbar westlich der Ortslage Nentershausen und der BAB A 3, in den Fluren »bei dem Dickenstein« und »vor dem Vorderhölz«, »beim Hinterholz« und »in der Hertenwiese«,

- nördlich und westlich des Hofes Willbach

- östlich der Ortslage Nentershausen im Bereich des Kreuzberges bis zur Landesgrenze RPL/Hessen

- südlich der Neubaustrecke

- unmittelbar nördlich der Ortslage Heilberscheid im Bereich des Bachlaufes und der Kläranlage bis zum »Kirmberg«

- entlang des Eisenbaches

- nördlich der Ortslage Eppenrod zwischen den Waldge­bieten »Lange-Issel« und »Eichen-Dickenscheid« (»Im Hain«, »Domberg«)

- immittelbar entlang der BAB A 3 in Form von Erdwällen

- westlich und südwestlich der Ortslage Nentershausen

- nördlich der Ortslage Görgeshausen.

Die Planung beinhaltet auch den Rückbau der BAB-Rastanla- ge Nentershausen.

Betroffen von dem Bauvorhaben (einschließlich der in den ausgelegten Planunterlagen vorgesehenen Folgemaßnahmen) sind die nachfolgenden Gemeinden mit ihren Gemarkungen

- Görgeshausen

- Heilberscheid

- Nentershausen

- Nomborn

- Girod (Gemarkung Kleinholbach)

- Steinefrenz (Exklave am Eisenbach)

- Eppenrod

Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahmen, ihrer Belegenheit und der Umweltauswirkungen kann den Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne, Erläuterungen, Ver­zeichnisse etc.) entnommen werden, die zu jedermanns Ein­sichtnahme ausgelegt werden.