Montabaur
Nr. 39/95
m
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Stadt Montabaur Sitzung des Stadtrates
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 05.10.1995, statt.
Ort: Sitzungssaal des Rathauses (Altbau)
Beginn: 18.00 Uhr
Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur für die Friedhöfe an der Friedensstraße und in den Stadtteilen
3. Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße«
4. Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg«, Eschelbach
5. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 1995 der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1995
6. Wirtschaftsplan für den Stadtwald, Forstwirtschaftsjahr 1996
7. Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main (Planfeststellungsabschnitt 72)
8. Standort der Unterstellhalle im Stadtteil Eigendorf
9. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1996
10. Einwohnerfragestunde
11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Im Anschluß an die öffentliche Sitzung des Stadtrats findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis:
Zur Vorbereitung der o. g. Stadtratssitzung und der Ausschußsitzungen finden folgende Fraktionssitzungen statt: CDU Montag, 02.10.1995,18.30 Uhr, im Sitzungssaal
des Rathaus (Altbau)
SPD Mittwoch, 04.10.1995, 18.30 Uhr im Trau- und
Besprechungszimmer (Neubau)
FWG Mittwoch, 04.10.1995,20.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses (Neubau)
Bündnis 90/
Grüne Mittwoch, 04.10.1995,18.00 Uhr, bei Herrn Olaf Manns, Talweg 2, Montabaur-Horressen BfM Dienstag, 03.10.1995,20.00 Uhr, bei Herrn Rein
hard Lorenz, Baumbacher Straße 70, Montabaur-Elgendorf
Öffentliche Bekanntmachung
zur Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsabschnitt 64 für die Neubaustrecke Köln-RJhein/Main der Deutschen Bahn AG (Vorhabenträger).
Das Eisenbahn-Bundesamt (Planfeststellungsbehörde) hat der Bezirksregierung Koblenz für den obengenannten Planfeststellungsabschnitt die Planunterlagen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß §§ 18,20 Allgemeines Eisen- bahiigesetz (ÄEG) in Verbindung mit §§ 73 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und in Verbindung mit § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zugeleitet.
L Art und Belegenheit des Vorhabens:
Der Planfeststellungsabschnitt beginnt in der Nähe der Grenze zwischen den Ortsgemeinden Ebernhahn und Wirges westlich der BAB A 3. Die Neuhaustrecke (NBS) unterquert mittels des sog. Dernbacher Tunnels im Bereich des Autobahndreiecks Dernbach zunächst den Auf- und den Abfahrtsbereich der BAB A 48 zur BAB A 3, dann ein zweites Mal die BAB A 3 im Bereich der ehemaligen Grube »Schöne Aussicht«, verläuft danach nordöstlich dieser Autobahn und südwestlich der Ortsgemeinde Dernbach, bevor sie die BAB A 3 südlich der Kapelle Heilborn ein drittes Mal unterquert. Im Anschluß daran verläuft die NBS in einem Einschnitt südlich der BAB A 3, unterquert die Dernbacher Straße (L 312) und endet östlich dieser Straße im Gebiet »Unter dem Kühstück«.
Mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesondere
1. Seitenablagerungen an der BAB A 3
— nördlich derselben beginnend am Abfahrtsast der BAB . A 3 zur BAB A 48 bis zur Dernbacher Straße (L 312) und
- südlich der BAB A 3 beginnend östlich der K 149, endend östlich der Dernbacher Straße (L 312) im Gebiet »Unter dem Kühstück«;
2. Umbauten und Neutrassierungen unterirdischer Fernleitungen;
3. die Verlegung des Betriebsgeländes und -gebäudes der Autobahnmeisterei;
4. die Durchführung landespflegerischer Schutz-, Gestal- tungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- in den Gemarkungen Dernbach und Eigendorf
im Bereich der Seitenablagerungen auf beiden Seiten der BAB A 3;
- in den Gemarkungen Wirges, Dernbach und Eigendorf seitlich der NBS-Trasse und über dem sog. Dernbacher Tunnel;
- in der Gemarkung Dernbach
im Gebiet östlich des Krankenhauses, zwischen <der BAB A 3 und der Eisenbahnstrecke Siershahn/Montabaur bis zur ehemaligen Hoffmannsgrube und im Waldgebiet östlich des Dernbacher Dreiecks;
- in der Gemarkung Wirges
im Waldgebiet nördlich des Dernbacher Dreiecks. Betroffen von dem Vorhaben (einschließlich der in den ausgelegten Planunterlagen vorgesehenen Folgemaßnahmen) sind folgende Gemeinden und Gemarkungen
- Stadt Wirges mit der Gemarkung Wirges;
- Ortsgemeinden Ebernhahn und Dernbach mit den gleichnamigen Gemarkungen und
- Stadt Montabaur mit der Gemarkung Eigendorf.
Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahmen, ihrer Belegenheit und der Umweltauswirkungen kann den Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne, Erläuterungen, Verzeichnisse etc.) entnommen werden, die zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
H. Auslegung:
Die Planunterlagen liegen aus vom 9. Oktober 1995 bis 8. November 1995 einschl. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Sitzungssaal, Rathaus Neubau, 3. Etage, Dienstzimmer 301; Dienstzeiten: montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr.
DL Einwendungen, Erörterungstermine etc.:
I. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, das ist bis zum 22.11.1995, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Postfach 269, 56002 Koblenz (Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz), schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben und/oder sich zu den Umweltaviswirkungen des Vorhabens äußern. Einwendungen gegen den Plan, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben werden, sind ausgeschlossen (§ 20 Abs. 2 AEG).
Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, daß aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigungen hervorgehen. Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich.
2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Name, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
3. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
4. Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

