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Montabaur

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Neubau des Dorfge­meinschaftshauses öffentlich aus.

Leistungsumfang;

Los 1: Heizungsinstallation Los 2: Sanitärinstallation

Los 3: Elektroinstallation Los 4; Blitzschutzarbeiten Los 5: Innenputzarbeiten Los 6: Estricharbeiten

Los 7: Natursteinarbeiten

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 18.10.1995 bei dem Architekturbüro Wild & Klumpp, Werbhausgasse 1, 56410 Montabaur, Telefon: 02602/92100, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von für Los 1 = 30,- DM für Los 2 - 25,- DM für Los 3 = 25, DM für Los 4 - 15,- DM für Los 5 = 20,- DM für Los 6 = 15,- DM für Los 7 = 15,-DM

ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto- Nr. 91006 (BLZ 570 910 00) bei der Volksbank Monta­baur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist Mittwoch, 11. Oktober 1995

Gewerke Abgabezeit

Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7

10.00 Uhr 10.10 Uhr 10.20 Uhr 10.30 Uhr 10.40 Uhr 10.50 Uhr 11.00 Uhr

voraussichtlicher

Arbeitsbeginn

Ende November 1995 Ende November 1995 Anfang Dezember 1995 Anfang Dezember 1995 Mitte Dezember 1995 Januar 1996 Dezember 1995

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Die Ausführungspläne sind im Büro des Architekten ein­zusehen.

Montabaur, 12.09.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags

von.. 14.00 bis 16.00 Uhr

Aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 7. September 1995

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gab den Mitgliedern des Stadtrates zwei Termine zur Vormerkung bekannt:

13

Nr. 37/95

1. Einweihung der Stadtbücherei: Freitag, 27.10.1995,10:00 Uhr,

2. Einweihung der Grünanlage an der Stadtmauer (Wilhelm- Mangels-Straße): Mittwoch, 25.10.1995,14.00 Uhr.

Wahl des Heim Vermessungsrates Tepper zum stellvertre­tenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur

Der Stadtrat wählte einstimmig auf Vorschlag des Kataster­amtes Herrn Vermessungsrat Tepper als Ersatz für Herrn Obervermessungsrat Hachenberg zum stellvertretenden Vor­sitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur.

Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bü­cherei der Stadt Montabaur (Stadtbücherei)

Der Umzug der Stadtbücherei in die neuen Räume im Haus Hager erforderte infolge der Modernisierung der Einrichtung und der erheblichen Erweiterung des Medienbestandes die Überarbeitung und Ergänzung der Satzung der Stadtbü­cherei.

Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Satzungsentwurf über die Benutzung der Stadtbücherei einstimmig zu.

Hausordnung der Stadtbücherei Montabaur

Durch den Umzug und den in vergleichbaren Büchereien ge­machten Erfahrungen wird mit einem erheblichen Anstieg der Ausleihen und der Benutzerzahl zu rechnen sein. Ein geord­neter Betrieb der Stadtbücherei erfordert im Sinne der Rechts­klarheit für das Personal und die Benutzer die Regelung bestimmter Ordnungsfragen, die in der Hausordnung nieder­geschrieben sind.

Der Stadtrat beschloß einstimmig die in der Sitzung vorgele­gene Hausordnung.

Entgeltordnung für die Stadtbücherei Montabaur

Auf der Grundlage von Empfehlungen der Landesbücherei­stelle und der für die Stadtbücherei Konz geltenden Regelung wurde der Entwurf der Entgeltordnung erstellt. Die Ausleihe von Medien soll weiterhin grundsätzlich kostenlos bleiben. Dies gilt für den »normalen Benutzer« der Stadtbücherei, der die ausgeliehenen Medien innerhalb der festgesetzten Aus­leihzeiten wieder zurückbringt. Lediglich für Sonderleistun­gen und über das normale Maß hinausgehenden Aufwand sollen Entgelte in angemessener Höhe erhoben werden.

Der Stadtrat beschloß einstimmig den vorgelegten Entwurf der Entgeltordnung für die Stadtbücherei Montabaur.

Benutzungsordnung und Benutzungsvertrag für die Gel­bachtalhalle Montabaur-Ettersdorf

Für die mittlerweile eingeweihte Dorfgemeinschaftshalle »Gelbachtalhalle Ettersdorf« wurden zwischenzeitlich der Entwurf einer Benutzungsordnung und eines Benutzungsver­trages erstellt. Alle Vereine, Gruppierungen und Einwohner der Stadt Montabaur dürfen die Gelbachtalhalle benutzen. Benutzungsanträge von Vereinen, Gruppierungen und Ein­wohnern der Gelbachtal-Stadtteile haben Vorrang.

Der Stadtrat stimmte einstimmig der Benutzungsordnung und dem Benutzungsvertrag für die Gelbachtalhalle Etters­dorf in der vorliegenden Form zu.

Aufnahme eines langfristigen Kredites für das Haushalts­jahr 1994

Der Kreditbedarf der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 betrug nach den Festsetzungen des Nachtragsplanes 627.990,- DM. Nach der Jahresrechnung ermäßigte sich der Kreditbedarf auf 616.000,- DM. In Höhe dieses Betrages wur­de im Zuge der Jahresrechnung ein Haushaltseinnahmerest gebildet, d. h. die Aufnahme des Darlehens kann bis zum Ende des Jahres 1995 erfolgen.

Der Stadtrat stimmte bei 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen der Aufnahme eines langfristigen Kredites zur Teilfinanzie­rung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1994 in Höhe von 616.000,- DM zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung wur­de mit der Kreditaufnahme zu den zu diesem Zeitpunkt gün­stigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Bedingungen soll ortsansässigen Instituten der Vorzug gegeben werden.

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994

Durch den strengen Winter 1994/95 erhöhten sich die Aufwen­dungen für Streusalz und Räumungsarbeiten.