Montabaur
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses öffentlich aus.
Leistungsumfang;
Los 1: Heizungsinstallation Los 2: Sanitärinstallation
Los 3: Elektroinstallation Los 4; Blitzschutzarbeiten Los 5: Innenputzarbeiten Los 6: Estricharbeiten
Los 7: Natursteinarbeiten
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 18.10.1995 bei dem Architekturbüro Wild & Klumpp, Werbhausgasse 1, 56410 Montabaur, Telefon: 02602/92100, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von für Los 1 = 30,- DM für Los 2 - 25,- DM für Los 3 = 25,— DM für Los 4 - 15,- DM für Los 5 = 20,- DM für Los 6 = 15,- DM für Los 7 = 15,-DM
ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto- Nr. 91006 (BLZ 570 910 00) bei der Volksbank Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist Mittwoch, 11. Oktober 1995
Gewerke Abgabezeit
Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7
10.00 Uhr 10.10 Uhr 10.20 Uhr 10.30 Uhr 10.40 Uhr 10.50 Uhr 11.00 Uhr
voraussichtlicher
Arbeitsbeginn
Ende November 1995 Ende November 1995 Anfang Dezember 1995 Anfang Dezember 1995 Mitte Dezember 1995 Januar 1996 Dezember 1995
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Die Ausführungspläne sind im Büro des Architekten einzusehen.
Montabaur, 12.09.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags
von.. 14.00 bis 16.00 Uhr
Aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 7. September 1995
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gab den Mitgliedern des Stadtrates zwei Termine zur Vormerkung bekannt:
13
Nr. 37/95
1. Einweihung der Stadtbücherei: Freitag, 27.10.1995,10:00 Uhr,
2. Einweihung der Grünanlage an der Stadtmauer (Wilhelm- Mangels-Straße): Mittwoch, 25.10.1995,14.00 Uhr.
Wahl des Heim Vermessungsrates Tepper zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur
Der Stadtrat wählte einstimmig auf Vorschlag des Katasteramtes Herrn Vermessungsrat Tepper als Ersatz für Herrn Obervermessungsrat Hachenberg zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur.
Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbücherei)
Der Umzug der Stadtbücherei in die neuen Räume im Haus Hager erforderte infolge der Modernisierung der Einrichtung und der erheblichen Erweiterung des Medienbestandes die Überarbeitung und Ergänzung der Satzung der Stadtbücherei.
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Satzungsentwurf über die Benutzung der Stadtbücherei einstimmig zu.
Hausordnung der Stadtbücherei Montabaur
Durch den Umzug und den in vergleichbaren Büchereien gemachten Erfahrungen wird mit einem erheblichen Anstieg der Ausleihen und der Benutzerzahl zu rechnen sein. Ein geordneter Betrieb der Stadtbücherei erfordert im Sinne der Rechtsklarheit für das Personal und die Benutzer die Regelung bestimmter Ordnungsfragen, die in der Hausordnung niedergeschrieben sind.
Der Stadtrat beschloß einstimmig die in der Sitzung vorgelegene Hausordnung.
Entgeltordnung für die Stadtbücherei Montabaur
Auf der Grundlage von Empfehlungen der Landesbüchereistelle und der für die Stadtbücherei Konz geltenden Regelung wurde der Entwurf der Entgeltordnung erstellt. Die Ausleihe von Medien soll weiterhin grundsätzlich kostenlos bleiben. Dies gilt für den »normalen Benutzer« der Stadtbücherei, der die ausgeliehenen Medien innerhalb der festgesetzten Ausleihzeiten wieder zurückbringt. Lediglich für Sonderleistungen und über das normale Maß hinausgehenden Aufwand sollen Entgelte in angemessener Höhe erhoben werden.
Der Stadtrat beschloß einstimmig den vorgelegten Entwurf der Entgeltordnung für die Stadtbücherei Montabaur.
Benutzungsordnung und Benutzungsvertrag für die Gelbachtalhalle Montabaur-Ettersdorf
Für die mittlerweile eingeweihte Dorfgemeinschaftshalle »Gelbachtalhalle Ettersdorf« wurden zwischenzeitlich der Entwurf einer Benutzungsordnung und eines Benutzungsvertrages erstellt. Alle Vereine, Gruppierungen und Einwohner der Stadt Montabaur dürfen die Gelbachtalhalle benutzen. Benutzungsanträge von Vereinen, Gruppierungen und Einwohnern der Gelbachtal-Stadtteile haben Vorrang.
Der Stadtrat stimmte einstimmig der Benutzungsordnung und dem Benutzungsvertrag für die Gelbachtalhalle Ettersdorf in der vorliegenden Form zu.
Aufnahme eines langfristigen Kredites für das Haushaltsjahr 1994
Der Kreditbedarf der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 betrug nach den Festsetzungen des Nachtragsplanes 627.990,- DM. Nach der Jahresrechnung ermäßigte sich der Kreditbedarf auf 616.000,- DM. In Höhe dieses Betrages wurde im Zuge der Jahresrechnung ein Haushaltseinnahmerest gebildet, d. h. die Aufnahme des Darlehens kann bis zum Ende des Jahres 1995 erfolgen.
Der Stadtrat stimmte bei 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen der Aufnahme eines langfristigen Kredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1994 in Höhe von 616.000,- DM zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Kreditaufnahme zu den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Bedingungen soll ortsansässigen Instituten der Vorzug gegeben werden.
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994
Durch den strengen Winter 1994/95 erhöhten sich die Aufwendungen für Streusalz und Räumungsarbeiten.

