Montabaur
Nr. 37/95
Der Stadtrat stimmte mit 25 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1995 bei der Haushaltsstelle 6750.5730 (Aufwendungen für den Winterdienst) in Höhe von 30.000 DM zu.
Aufhebung der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage »Mitte« (Konrad-Adenauer-Platz) sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983/05.04.1984
Die Parkgaragen »Nord« und »Mitte« sind öffentliche Verkehrsflächen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ebenso sind Parkuhren und Parkscheinautomaten Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit im Sinne des § 13 StVO. Die Regelung des Straßenverkehrs hat der Bundesgesetzgeber durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) getroffen. Die Vorschriften dieser Verordnungen sind auf den gesamten Straßenverkehr, also auch die öffentlichen Parkgaragen, anzuwenden. Abweichendes Landes- oder Ortsrecht hat daneben keine Geltung. Der Stadtrat beschloß einstimmig (bei 2 Enthaltungen) die ersatzlose Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Parkgarage »Konrad-Adenauer-Platz« (jetzt: Parkgarage »Mitte«) sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983, geändert durch die Satzung vom 05.04.1984. Gebührenordnung für die Festlegung von Parkgebühren in der Stadt Montabaur
Die Festlegung der Parkgebühren erfolgt nach § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die Zuständigkeit für den Erlaß einer Gebührenordnung wurde von der Landesregierung auf die Verbandsgemeindeverwaltungen übertragen. Die erlassene Gebührenordnung enthält das Ergebnis des Stadtratsbeschlusses vom 16.03.1995, die Parkgebühren
- für die Parkgarage »Mitte« auf 1,— DM pro angefangene Stunde (mit Kurzparkeinrichtung für die erste halbe Stunde = 0,50 DM) und
- für die Parkgarage »Nord« und Parkflächen in der Stadt auf 0,50 DM pro angefangene Stunde festzusetzen.
Der Stadtrat nahm mit 22 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zustimmend Kenntnis von der von der Verbandsgemeindeverwaltung erstellten Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Stadt Montabaur. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen - Baugebiet »Himmel- feld II« in Montabaur
Der Stadtrat stellte einstimmig die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschloß, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):
Bezeichnung verlaufend von - bis hergestellte
Teileinrichtung
Am Himmelfeld Parz. 5, 13, 26/2, 50, 58, Bürgersteige
71,103
114/3, 137 Wohnwege
Brackleystraße Parz. 83
Sonnenring Parz. 113, 114/2, 116
Venusstraße Parz. 20
Mondring Parz. 161, 168, 169, 190,
205
Marsstraße Parz. 246, 266
Jupiterstraße Parz. 224, 238
Satumstraße Parz. 229
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 01.05.1995 festgesetzt.
Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen in Montabaur, Baugebiet »Himmelfeld H«
Der Stadtrat beschloß einstimmig, die zuvor aufgeführten Teil- Erschließungsanlagen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.05.1995.
Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes »Christches Weiher«
Der Stadtrat beschloß mit 18 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Breite der Haupterschließungsstraße bei 9,00 m zu belassen. Weiterhin beschloß der Rat einstimmig, das Plangebiet um die Grünfläche südwestlich des Schutzwalles zu erweitern. Der Stadtrat stimmte dem geänderten Planentwurf einschließlich Begründung, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat, zu und faßte einstimmig (bei 1 Enthaltung) den Beschluß zur erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB. Planvorstellung zum Bau einer eigenen Kulturhalle im Stadtkern - Antrag der FWG-Fraktion vom 26.08.1995 Ratsmitglied Schweizer führte für die FWG-Fraktion aus, daß dieser Antrag als Anregung verstanden sein sollte, in den anderen Fraktionen Überlegungen zum Bau einer eigenen
Kidtürhalle anzustellen. Er erklärte, daß es im Stadtkern an einer Gemeinschaftseinrichtung fehle und betonte, daß der Bau einer eigenen Kulturhalle ein dringendes Bedürfnis für die Stadt sei. In allen Stadtteilen seien Dorfgemeinschaftshallen vorhanden. In Bezug auf die Absetzung des Tagesordnungspunktes »Verbesserung der Sichtverhältnisse im Haus Mons Tabor« bei der letzten Ausschußsitzung erklärte er, daß dringend Abhilfe geschaffen werden müsse, uni keine weiteren Einbußen bei Veranstaltungsbesuchen zu haben. Er beklagte, daß Vereine und Einwohner keine Möglichkeit hätten, Feiern selbst auszurichten, da das Haus Mons Tabor durch vorhandene Gastronomie bewirtschaftet sei. Zur Finanzierung des Baues sollte ein Investor gefunden werden. Als Standort für die neue Kulturhalle schlug er das Gelände zwischen Oder- straße/Albertstraße/Taunusstraße und Weserstraße vor. Anhand eines Planes erklärte er, daß man sich den Bau integriert in einem Stadtpark mit See und Baumalleen vorstelle. Ratsmitglied Hebgen (CDU) bezeichnete diesen Antrag als nicht fair und mit Blick auf die Haushaltssituation der Stadt als überflüssig und verfehlt. Er betonte, daß die Stadt Montabaur eine Stadthalle habe und keine Dorfgemeinschaftshalle brauche. Außerdem plädierte er für die Erhaltung des Grünstreifens von Horressen aus entlang der Oderstraße. Für seine Fraktion stellte er den Antrag, daß der Stadtrat beschließen möchte, eine Kulturhalle in der von der FWG vorgestellten Form nicht zu bauen.
Ratsmitglied Drenkelfort (SPD) regte an, Verhandlungen darüber zu führen, wie vielleicht auch Vereine das Haus Mons Tabor nutzen könnten. Er sprach sich für eine Abstimmung über den FWG-Antrag aus, damit der Antrag ein für allemal vom Tisch komme.
Auch die Fraktionen »BfM« und »Bündnis 90/Die Grünen« schlossen sich den Ausführungen der CDU an.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bezeichnete das Projekt als »völlig unrealistisch«.
Der Stadtrat beschloß bei 3 Nein-Stimmen, eine Kulturhalle in der von der FWG-Fraktion vorgestellten Form nicht zu bauen.
Land will Business-Park Montabaur auch künftig nach gleichem Muster fördern •
Architektonisch auffallendes Gebäude offiziell seiner Bestimmung übergeben
Neben Innenminister Walter Zuber waren eine Vielzahl von Vertretern aus Kommunalpolitik und Wirtschaft der Einladung der Stadtentwicklung Montabaur GmbH und der 1 + 1 Holding GmbH zur Einweihung und offiziellen Übergabe des 2. Bauabschnittes des Business-Parks Montabaur gefolgt.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes durch Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von 50 % der Investitionskosten hatte die Stadt Montabaur mittels ihrer neu gegründeten Stadtentwicklungs GmbH den 2. Bauabschnitt des Business-Parks Montabaur in den vergangenen 1 1/2 Jahren erstellt und nach Fertigung an das Unternehmen 1 + 1 vermietet. 1999 muß das aufstrebende Unternehmen 1 + 1 das Gebäude von der Stadtentwicklung erwerben. Das Darlehen des Landes sowie die restlichen Finanzierungsmittel werden zu diesem Zeitpunkt wieder von der Stadt abgelöst.
Neue Steuerungsmodelle, so Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister und Geschäftsführer der Stadtentwicklungs GmbH, in seiner Begrüßungsrede, sollten nicht nur diskutiert werden. Auch die kommunale Seite müßte bereit sein, solche Modelle entschlossen umzusetzen. Daß man hierzu bereit sei, zeige die Gründung der Stadtentwicklungs GmbH und die gemeinsame partnerschaftliche Realisierung des Business-Parks in Montabaur. Allen, die zum Gelingen des Projektes beigetragen haben, galt der Dank des Bürgermeisters.
Minister Zuber nannte den Business-Park Montabaur ein »erfolgreiches Beispiel für Strukturverbesserungen«. Auch für die nächsten Bauabschnitte signalisierte er die Unterstützung des Landes nach gleichem Muster. »Wir haben mit diesem Projekt das aufstrebende Unternehmen 1 +1 an Montabaur und damit an Rheinland-Pfalz gebunden«, fügte der Minister hinzu. Einen weiteren Baustein der Strukturpolitik von unten nannte Professor Vogel von der Kommunalentwicklung Rheinland- Pfalz den Business-Park Montabaur. Vogel war es, der vor wenigen Jahren das Modell der »Vorausfabrik« entwickelte und mit dessen Unterstützung der Business-Park realisiert werden konnte. Die Stadt Montabaur und das Land Rheinland-Pfalz hätten alles getan, damit das Unternehmen 1 + 1 gute Startvoraussetzungen habe, meinte Ralf Dommermuth, der das Unternehmen erst vor wenigen Jahren gründete. Heu-
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