Montabaur
Nr. 36/95
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zur Neuordnung der Baugrundstücke ein Baulandumlegungsverfahren eingeleitet werden. Der Stadtrat sti mm te der Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens »In Hehl« einstimmig (28 Ja-Stimmen) zu. Das Umlegungsgebiet wird im Osten durch die Mittelaustraße, im Norden durch die Straße »In der Hehl« und im Westen durch den Weg Nr. 88 begrenzt. In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke einhezogen: Gemarkung: Bladernheim Grundbuchbezirk: Bladernheim
Flur 3: Flurstücke Nr.: 50, 51/2/52/6, 52/9, 54, 55, 77, 78, 93 und 95 tlw. ,
Flur 4: Flurstücke Nr.: 34,35, 36,37,38,39/3,39/5,40/3,40/5, 40/6, 41, 42 tlw., 99 tlw.', 135/95 tlw. und 140/87.
Änderung des Bebauungsplanes »Hinunelfeld« für das Grundstück Flur 39, Flurstück 98 an der Straße »Sonnenring«
Auf dem sich im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstück an der Straße »Sonnenring« sollen durch die Änderung des Bebauungsplanes zwei Baugrundstücke ausgewiesen werden, die einer späteren Wohnbebauung zugeführt werden können. Dies ist insbesondere zur Umsiedlung der von der Entwicklungsmaßnahmen »ICE-Bahnhof Montabaur« betroffenen Hauseigentümer erforderlich. Die ursprüngliche Planung, dort einen Kinderspielplatz anzulegen, kann aufgegeben werden, da in unmittelbarer Nähe ein Kindergarten mit Kinderspielplatz errichtet wurde.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) bezeichnete dies als eine kinder- und familienfeindliche Entscheidung des Stadtrates.
Der Stadtrat faßte mit 26 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Zustimmüngs- und Satzungsbeschluß.
Änderung des Bebauungsplanes »Hinunelfeld« für das Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2
Das sich im Eigentum der Stadt befindliche Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 an der Straße »Am Himmelfeld« sollte nach den bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeingebrauch (Kindergarten und Spielplatzfläche) Verwendung finden. Diese ursprüngliche Intention wurde bereits aufgegeben und nach einer Verkleinerung des maßgeblichen Gebietes ein Bolzplatz ausgewiesen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch durch die Ausweisung des ICE-Bahnhofes Montabaur die Notwendigkeit ergeben, für die dort lebenden Familien Ersatzgrundstücke im Rahmen notwendig werdender Aussiedlungen zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommt, daß der Bedarf für die Ausweisung der vorgesehenen Freizeitanlage bereits durch den am Rand des Mondringes befindlichen Ballspielplätzes sowie die weiteren im Stadtgebiet befindlichen Sportanlagen gedeckt sein dürfte. Aufgrund dessen soll jetzt ein Aufteilung des Grundstückes in bebaubare Flächen erfolgen und ein reines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Die FWG-Fraktion erklärte, sie werde dieser Änderung nicht zustimmen und plädierte dafür, das Grundstück in Reserve zu halten.
Mit 22 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen faßte der Stadtrat den Zustimmungs- und Satzungsbeschluß.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße«, Montabaur- Horressen
Im Stadtteil Horressen soll auf ca. 4.200 m 2 eine Wohnanlage geschaffen werden. Um eine optimale Einbindung des Projektes in die Umgebungsbebauung zu gewährleisten und den städtebaulichen Erfordernissen gerecht zu werden, wurde es notwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Durch dieses Verfahren soll insbesondere gewährleistet werden, daß sich das Bauvorhaben in die vorhandene dörfliche Struktur einfügt, und den benachbarten Anliegern umfassend Gelegenheit gegeben werden, sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung über die Planung zu informieren und Bedenken und Anregungen vorzubringen.
1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vom 03.04. bis 03.05.1995 eingegangenen Bedenken und Anregungen
1.1 Die Bedenken und Anregungen des Herrn Schäfer, betreffend den monierten Abstand, den ungenügenden Licbtein- fall, die Geschossigkeit und die Lärmbelästigung konnten im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
1.2 Die Bedenken und Anregungen bezüglich der Verkehrssituation sollen dadurch zumindest teilweise aufgegriffen werden, daß die Poststraße als Einbahnstraße aüsgewiesen und mit Parkverbotsschildem sowie Geschwindigkeitsbe- grenzungsschildem versehen wird. Darüber hinaus soll zur Regulierung evtl, späterer Schäden eine Beweissicherung durch den Bauherrn vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind:
2.1 Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung des We- ’ sterwaldkreises entsprechend des Schreibens vom 11.05.1995 Die vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wurden dadurch berücksichtigt, daß in einer gesonderten Textfestsetzung ausdrücklich auf zeichnerische und textliche Änderungen des Bebauungsplanes »Saubitz-Wurstwiese« hingewiesen wird. Außerdem wurde die Forderung nach Besucherstellplätzen in eine entsprechende Empfehlung umgewandelt. Diese Verfahrensweise wurde bereits mit der Kreisverwaltung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen Abschließend faßte der Stadtrat mit 25 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen den Zustimmungsbeschluß zum Bebauungsplanentwurf und den Beschluß zur Offenlage für die Dauer eines Monats bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugebiet »Christehes Weiher«
Für das Baugebiet »Christehes Weiher« ist seit längerer Zeit das Bebauungsplanaufstellungsverfahren anhängig. Da ein vollständiger freiwilliger Erwerb der für die Bebauung vorgesehenen Flächen nicht möglich ist, wird die Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens zur Neuordnung der Baugrundstücke notwendig. Der Stadtrat beschloß einstimmig, für das Baugebiet »Christehes Weiher« das Baulandumlegrungsverfahren einzuleiten. Das Umlegungsgebiet erstreckt sich ca. 100 m südlich der Straßen Grubenfeld und der Bebauung an der Ruhrstraße; im Osten wird das Gebiet durch die Weserstraße und im Westen durch die Landesstraße L 312 begrenzt. Das Umlegungsverfahren trägt die Bezeichnung »Christehes Weiher«.
In das Umlegrungsverfahren sind folgende Grundstücke einbezogen:
Gemarkung: Horressen Grundbuchbezirk: Horressen Flur 7:
Flurstücke Nr.: 2030/4, 2031/4, 2032/2,2033/4, 2034/4,2035/4, 2036/5, 2037/7, 2038, 2039, 2040, 2041, 2042/1, 2043/1, 2044, 2045, 2046, 2047, 2048, 2049, 2050, 2051/2, 2052, 2053, 2054, 2055, 2056, 2057, 2058, 2059, 2060, 2061, 2062, 2063, 2064, 2065, 2066/2, 2294/4, 2295/3, 2296 Flur 8:
Flurstücke Nr,: 878,879,880,881,882,883,884,885,886,887, 888, 889, 890, 891, 892, 893, 894, 895, 896, 897, 898, 899, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 922/1, 922/2, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 932, 933, 934, 935, 936, 937, 938, 939, 940,: 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 950, 951, 2067, 2068,2069,2070,2071,2072/2,2072/3,2309,2310,2311,2312, 2313/1, 2313/2, 2314/2
Namensgebung für die Erschließungsstraßen im Erschließungsgebiet »ehemaliges Hotel Himmelfeld«
Der Stadtrat beschloß einstimmig, Straßenzüge im Erschließungsgebiet um das ehemalige Hotel Himmelfeld mit den Namen Merkurstraße, Neptunstraße und Uranusstraße zu bezeichnen.
- Bericht über die bisherigen Verhandlungen mit der Bahn AG hinsichtlich der Gestaltung des Haltepunktes Montabaur an der geplanten Schnellbahnstrecke Köln - Frankfurt
Antrag der CDU-Fraktion vom 10.08.1995
- Zurückstellung von Planungen und weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Vorhaben »ICE- Bahnhof« Montabaur
Antrag der SPD-Fraktion vom 18.08.1995 Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gab einen Sachstandsbe- richt und erläuterte, daß als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ein Bahnhof Montabaur geplant und gebaut werden solle. Im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur gebe es 3 Planungsabschnitte mit den Nummern 71, 72 und 73.
Planungsabschnitt 71:
Stadtgrenze (Eigendorf) bis B 255 (Eingang Tunnel Himmelfeld) = Kembereich Montabaur; Unterlagen liegen bisher nicht vor.

