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Montabaur

Nr. 36/95

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Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planänderungsunter­lagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.08.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen« zu ändern (s. vorstehende öffentliche Bekanntma­chung).

Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.08.1995 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge­mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 18.09. bis 18.10.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 4. September 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

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montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhr

Aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 24. August 1995

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« für das Grundstück der »Oase«, 1110* 45, Flurstück 81/1 Das Grundstück Flur 45, Flurstück 81/1 soll dem Ama­teurtheater e.V. »Die Oase«, Montabaur, teilweise als Aus­weichfläche zur Verfügung gestellt werden, da es im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof das bisher dort betriebene Theater nicht weiter nutzen kann. Durch das Änderungsverfahren soll das Grundstück im Bebau­ungsplan mit dem Symbol nach der Planzeichenverordnung »kulturellen Zwecken dienendes Gebäude« gekennzeichnet werden. Darüber hinaus sollen die überbaubare Fläche sowie die Baugrenzen an den vorgesehenen Bau des neuen Theaters angeglichen werden. Die notwendigen Stellplätze sind durch- sickerungsfahig auszubilden und mit Rasengittersteinen, Ra­senpflaster oder Ökopflaster herzustellen. Einstimmig (28 Ja- Stimmen) beschloß der Stadtrat die zuvor erläuterte Änderung des Bebauungsplanes, faßte den Zustimmungsbeschluß und erklärte den Verzicht auf die vorgezogeiie Bürgerbeteiligung, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbar­gebiete nur unwesentlich auswirke. Der Stadtrat beschloß die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes für die Dauer eines Monats und die gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« für das Grund­stück Flur 51, Flurstück 128/1 - Kleingarten am Wolfsturm Für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1 (hinter der Villa Sonnenschein) soll die Festsetzung als öffentliche Grünfläche aufgehoben werden. Die Eigentümer des Nachbargrund­

stückes beabsichtigen, auf dieser Fläche einen Parkplatz an­zulegen.

SPD-Fraktion und die Fraktion »BfM« plädierten für die Er­haltung der Grünfläche.

Mit 19 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen stimmte der Stadtrat der durch Beschluß vom 08.06.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« zu und faßte den Satzungs­beschluß. Der Zustimmungsbeschluß beinhaltet, daß die bis­herige Festsetzung als öffentliche Grünfläche aufgehoben und die Anlage eines Parkplatzes .zugelassen wird. Die Fahrfläche und auch die Fläche für den ruhenden Verkehr sind aus Rasengittersteinen herzustellen. Die Stellplätze sind durch 6 Kugelahorn zu gliedern und durch bepflanzte Baumschutzgit­ter vor möglichen Beschädigungen zu sichern. Es wird aus­drücklich ausgeschlossen, daß die nunmehr zulässige Parkflä­che später einer weiteren Überbauung zugeführt wird. Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« für das Grund­stück Flur 51, Flurstück 153/5

Auf der bisherigen Grünfläche an der Wilhelm-Mangels- Straße soll durch die Änderung des Bebauungsplanes »Alt­stadt I« die Möglichkeit zur Wohnbebauung geschaffen wer­den. Der Eigentümer eines Hausgrundstückes an der Biergas­se, das von der Stadt für die Bebauung »Parkplatz Decker« benötigt wurde, stimmte dem Verkauf nur unter der Auflage zu, daß ihm in unmittelbarer Nähe im Stadtkern ein Bau­grundstück zur Verfügung gestellt werde. Durch die Festle­gung entsprechender Baugrenzen und der überbaubaren Flä­chen wird sichergestellt, daß das Vorhaben nur einen sehr geringen Teil des privaten Grüns in Anspruch nimmt und sich die Flächenversiegelung auf das unbedingt Erforderliche be­schränkt. Durch weitere Textfestsetzungen wird erreicht, daß sich die Bebauung hinsichtlich Geschoßigkeit und Nutzung in die bereits vorhandene Bauzeile einpaßt.

Ratsmitglied Schweizer erklärte für die FWG-Fraktion, daß man der Änderung des Bebauungsplanes nicht zustimmen werde und plädierte für die Erhaltung der Grünfläche an dieser herausragenden Stelle in der Stadt.

CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« erklärten übereinstimmend ihre Zustimmung, um die Planung »Bebauung Parkplatz Decker« nicht zu behindern. Mit 22 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen faßte der Stadtrat den Zustimmungs- und Satzungsbeschluß.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II« für das Grund­stück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a, Haus Lenaif Die Kreissparkasse Montabaur beabsichtigt, auf dem Grund­stück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a, ein Wohn- und Bürohaus zur Erweiterung der auf dem Konrad-Adenauer- Platz vorhandenen Baulichkeiten zu errichten. Damit sich das neu zu errichtende Gebäude im Bereich des Steinweges an die dort vorhandene historische Bebauung anpaßt, wurde eine entsprechende Gliederung vorgesehen, die sich in den unter­schiedlichen Traufhöhen (für den 2 1/2 geschossigen Gebäude­teil - 8,40 m; für den dreistöckigen Gebäudeteil - 9,00 m, für den zweistöckigen Gebäudeteil - 7,50 m) niederschlägt. Da­durch wird eine stufenweise Anpassung an die vorhandene Bebauung im Steinweg erreicht, die sich am besten in das Gesamtbild einfugt. Dieses Plankonzept wurde bereits durch die Bezirksregierung genehmigt. Dabei wurde ausdrücklich daraufhingewiesen, daß die Anpassung an die Höhenentwick­lung der Neubebauung westlich des Steinweges, die Betonung des Gassencharakters durch das Heranrücken des Komplexes an die Bachparzelle und die Schließung der Baulücke zum Anwesen Steinweg 34 aus städtebaulicher Sicht positiv zu bewerten seien. Der Stadtrat faßte mit 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen den Zustimmungsbe­schluß und den Beschluß zur Offenlage der Planunterlagen für die Dauer eines Monats und die gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Zustimmung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgememde Montabaur gemäß § 67 GemO

Der Stadtrat stimmte einstimmig der 5. Änderung des Flä­chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur zu. Für die Stadt Montabaur bezieht sich die 5. Änderung auf die Bereiche »Alter Galgen« und »Koblenzer Straße«, für die be­reits entsprechende Bebauungsplanverfahren eingeleitet wur­den.

Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für das Bau­gebiet »In Hehl«, Montabaur-Bladernheim

Für das Baugebiet »In Hehl« in Montabaur-Bladernheim wird zur Zeit das Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchge­führt. Da ein vollständiger freiwilliger Erwerb der für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke nicht möglich ist, muß

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