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Montabaur

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Nr. 28/95

germeister ebenfalls ein außerordentlich hohes Engagement. Er bat Herrn Bode für den anschließenden Bewertungsrundgang um eine besonders sorgfältige Vorstellung des Ortes und aller neuen Entwicklungen, da, so Merkl »in diesem Jahr die Konkurrenz besonders groß ist«.

Das Ergebnis des dreistündigen Rundgangs und der Ausgang der Entscheidung im Landeswettbewerb werden am Freitag, dem 14. Juli, bekanntgegeben. Dann steht fest, ob Niederelbert trotz ebenbürtiger Mitstreiter wieder einen der vorderen Plätze belegen konnte.

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Viele interessierte Bürgerinnen verfolgten die Besichtigung vor ihren Häusern. Ortsbürgermeister Willi Bode (2. von rechts), Ministerialrat Hans Merkl (3. von recht) mit seiner Kommission sowie Staatsminister Rainer Brüderle nahmen sich während ihres Rundgangs immer Wieder die Zeit zu einem kurzen Gespräch mit den Bürgerinnen. (Foto: Markus Müller)

Natur & Umwelt Info

Was ist Asbest?

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommen­de, feinfaserige Minerale aus Magnesiumsilikat und Eisen-, Magnesium-, Aluminium- und Calciumoxid und Siliziumdi­oxid. Die Weltproduktion von Rohasbest belief sich 1976 auf ca. 6 Mio. t. Dabei entfielen über 90% auf den Weißasbest (Chysotil), ca. 4% auf Blauasbest (Krokydolith) und ca. 2% auf Braunasbest (Amosit) (Bossenmyer et al. 1991).

Nach dem Chemikaliengesetz ist Asbest als gefährlicher Stoff einzustufen. Asbeststaub ist ein stark krebserzeugender Stoff, dessen feine Bestandteile, wenn sie in den menschlichen Orga nim us gelangen, Asbestose oder Krebs der Atemwege hervorrufen können.

Die bloße Anwesenheit von Asbest bedeutet noch keine Gefahr. Asbestfasem können locker oder fest mit anderen Materiahen verbunden oder hermetisch eingeschlossen sein. Durch Verar­beitung, Abnutzung und Verschleiß können Asbestfasern frei­gesetzt werden.

Asbest wurde u.a. verwendet

zur Isolation (z. B. Nachtspeicheröfen),

zum Feuerschutz (z. B. Spritzashest),

als Dichtmaterial,

zur Filtration,

- als Reibungsbelag (Bremsbeläge),

- zur Fassadenverkleidung und Dachabdeckung (Asbestze­mentplatten),

- als Füll- und Dämmaterial.

Seit 1979 ist die Verwendung von asbesthaltigen Spritzisola­tionenverboten (VBG119). Weitere Verwendungsverbote folg­ten 1981 (VBG 119). 1986 wurde ein weitgehendes Verbot des Inverkehrbringens, der Herstellung und der Verwen­dung von Asbest und Asbesterzeugnissen erlassen. Trotz­dem gibt es heute noch eine Vielzahl von Gebäuden, Geräten und Materialien in denen Asbest, quasi als Altlast, anzutref­fen ist. Nach 1995 werden mit wenigen Ausnahmen alle Asbe­sterzeugnisse verboten sein.

Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbei­ten an asbesthaltigen Materialien sind besondere sicherheits­technische und arbeitshygienische Maßnahmen entsprechend den Technischen Regeln für Gefahrstoffe erforderlich (TRGS 519).

Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Geräten dürfen nur unter Aufsicht eines Sachkundigen vorge­nommen werden. Darüber hinaus ist spätestens 14 Tage vor Aufnahme der Arbeiten eine Anzeige an das Staatliche Gewer­beaufsichtsamt erforderlich.

Asbesthaltige Abfälle fallen beim Abbruch oder der Sanie­rung von Gebäuden, technischen Anlagen oder Geräten (ein­schließlich Haushaltsgeräte) an.

Bei der Bereitstellung, dem Transport und der Entsorgung und Ablagerung sind die Technischen Regelungen für Gefahr­stoffe zu beachten.