Montabaur
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Nr. 28/95
Gesetze
- Chemikaliengesetz: § 3 (Gefährliche Stoffe), § 14 (Verordnungsermächtigung), § 17 (Ermächtigung zu Verboten und Beschränkungen)
- Gefahrstoffverordnung und Anhang II (Krebserzeugende Gefahrstoffe): § 6 (Kennzeichnung), § 9 (Verbot des Inverkehrbringens), § 45 (Übergangsvorschriften)
- Abfallgesetz: § 1 (Abfallbegriff), § 2 (besonders überwachungsbedürftige Abfälle)
- Abfallbestimmungs-Verordnung (Abfallschlüssel 314 37)
- Abfall- und Reststoffüberwachungs-Verordnung
- (Landes-) Verwaltungsvorschrift: Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten 1991
- Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften: Schutz gegen gesundheitsgefährliche mineralische Stäube (VBG 119)
Zuständigkeiten
- Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, Rheinallee 97-101, Mainz 1, Telefon 06131/608-1, Abteilung Abfallwirtschaft.
Weitere Informationen
- Ministerium der Finanzen, Rheinland-Pfalz: Spritzasbest und ähnliche Asbestprodukte, Ministerium der Finanzen, Mainz
- Pütz J.: Asbestreport - vom Wunderstoff zur Altlast, vgs Verlag, Köln 1989
- Bossenmayer H. J., Schümm H. P., Tepasse R.: Asbest- Handbuch, Erich Schmidt Verlag, Berlin 1991
- Bundesverband für Umweltberatung e.V. (Hrsg.): Asbestentsorgung bei Privathaushalten. Gängige Rechtsprechung und Kosten der fachgerechten Entsorgung, Bundesverband für Umweltberatung e.V., Bremen 1992
IUS ARCHIVI
Archiv der Stadt Montabaur
Informationen zu Akten und Urkunden
Die Biergasse
Im Zusammenhang mit dem Endpunkt (Anfang) der Wilhelm- Mangels-Straße war die Biergasse genannt worden. »Bier und achtzig ‘Gänge’ Stadtmauer« heißt es in den ‘Annäherungen an die 700jährige Stadt Montabaur’ (1). Ganz ohne Zweifel hängt diese Namensgebung mit dem deutschen Nationalgetränk zusammen. Während in anderen Städten viele Brauereien für genügend Angebot sorgten, ja selbst kleine Dörfer, auch in unserer Umgebung, ihr eigenes Brauhaus besaßen, »hielt die Stadt ein Brauhaus für genügend... Der Kurfürst bestätigte 1578 dem Rat das alte Herkommen: - das alleinige Recht auf das Brauen und Zapfen von Bier.«
Das Bestehen des Stadtrats und Magistrats auf das Brau- und Zapfmonopol läßt sich leicht begründen. Die Brandkatastrophen von 1491 und 1534 hatten Stadt und Bürger arm werden lassen; die ständigen Kriege der kommenden Jahrhunderte verbesserten die Lage der Stadt nicht. So war die Bier-Steuer (Bier-Accise) ein wichtiges Einkommen der Stadt. Daß »auf diesem Punkt... fast allein der Stadt Wohlfahrt beruht« (2), dürfte eine kleine Übertreibung gewesen sein, aber der Stadtrentmeister hat sich gewiß über so manches Maß Bier gefreut, von dem die Stadt jeweils die Accise bekam.
»Noch 1803 - also schon zur nassauischen Zeit« - verpachtete die Stadt das Brauhaus mit dem Recht, daß der Pächter ‘keinen anderen Bierbrauer in der Stadt zu dulden brauche’« (3). Wo aber befand sich dieses städtische Bierbrauhaus? Ursprüngliches Hospital ist das spätere Kloster (Amtshaus) hinter dem alten Rathaus (Adenauerplatz). Gegenüber der Hospitalkapelle, die entlang der späteren Klostergasse stand, befand sich das erste uns bekannte Stadtbrauhaus, seit dem 17. Jahrhundert hatten Franziskaner im obengenannten Hospital Wohnung gefunden.
Sie wohnten dort mit 24 Pfündnem. Nach anfänglichen Schwierigkeiten hatte der Franziskaner-Konvent sich »mit dem Magistrat« der Stadt vergleichen können, »daß sie das alte gegen der Kireh (Hospitalkapelle) überstehende Stadtbrau- haus zum Hospital wollten einrichten lassen und der Stadt ein neues Bierhaus än einem anderen gelegenen Ort anschaffen« (4) wollten. Das alte Brauhaus, gelegen, wo heute am Adenauerplatz die Deutsche Bank und die Nassauische Sparkasse ihr Domizil haben, wurde nunmehr Hospital und blieb es bis zur Erbauung des neuen Altersheimes auf der Alberthöhe ab 1966. Der andere gelegene Ort für das neue Bierhaus ist genau bis heute nicht zu lokalisieren; aber es ist höchstwahrscheinlich, daß es im Bereich der Biergasse gestanden hat. Wie sollte sie sonst zu ihrem althergebrachten Namen kommen. Bei Marti- nus Neu wird auch näher das »Bierhaus nahe an der Stadtmauer« (5) bestimmt, an deren Innenseite die Biergasse verläuft. »
Günter Henkel
(1) G. Henkel, Annäherungen an die 700jährige Stadt Montabaur, S. 74 ‘Gänge’ = ist damals übliches Schriftmaß bei Grenzbegängen.
(2) Ebenda, S. 57
(3) Stadtarchiv Montabaur Abt. 3, Nr. 127
(4) Martinus Neu, Merkwürdigkeiten von der Stadt..., S. 42
(5) Ebenda
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag.10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag...15.30,bis 17.30 Uhr
Das Stadtarchiv befindet sich in der Joseph-Kehrein-Schule.
Informationsbroschüre zur Entwicklungsmaßnahme erschienen DIN A 5 Broschüre klärt über das städtebauliche Instrumentarium im Bereich ICE-Bahnhof auf
Rechtzeitig vor der Sommerpause ist sie da, die »Informationsbroschüre« zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur«. Die kleine aber inhaltsschwere DIN A 5 Fibel richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit und erläutert insbesondere das städtebauliche Instrumentarium, dessen sich die Stadt Montabaur zur Verwirklichung des Zukunftsprojektes bedient. Auf 12 buntgedruckten Seiten erläutern der städtische Treuhänder BauGrund und die Stadtverwaltung unter anderem den förmlichen Verfahrensweg, die Auswirkungen der rechtsgültigen Ortssatzung, die Rechte und Pflichten der Eigentümer im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sowie die Beweggründe der Stadt, sich dieses städtebaulichen Instrumentariums zu bedienen.
Den aktuellen Rahmenplan sucht der Leser indes in der Mini- Broschüre vergeblich. Die Darstellung der aktuellen vorläufigen Planung, so die Autoren, war auch nicht das Ziel dieser Broschüre, die übrigens von einer Montabaurer Druckerei im Unterauftrag der BauGrund angefertigt worden ist. Zu einzelnen Teilbereichen, die nach der »städtebaulichen Neuordnung« dann entwickelt werden, wird es Teilbroschüren geben, die über das jeweilige Vorhaben aktuell berichten. Immerhin! wird sich die Realisierung der Gesamtmaßnahme »Entwick-I lungsbereich ICE-Bahnhof Montabaur« bis mindestens in das Jahr 2007 hinziehen und die Produktion von Konzeptions-Bro-I schüren, die bereits nach wenigen Monaten nicht mehr aktuell! sind, wollen sich die Vorhabenträger ersparen. I
Jeweils aktuelle Informationen können Donnerstag nachmit-l tags im »Entwicklungsbüro« im Rathausneubau bezogen wer-l den. Dort hängt auch die jeweilige städtebauliche Planung aus, die Interessierte sich von einem BauGrund-Mitarbeiten erläutern lassen können. Rund 50 Besucher an bislang 14 Öffhungstagen des Büros sind nach Ansicht der BauGrund und der Stadt Montabaur ein gutes Ergebnis; Der überwiegend de Teil der Besucher fühlte sich bereits vor dem Besuch gud informiert und hatte darüber hinaus ein spezielles Diskussil onsbedürfhis. Unzufrieden mit der Beratungsleistung hat sicll dagegen noch niemand gezeigt. Zur Vermeidung von Wartezeil ten bieten BauGrund und Stadt an, vorab Termine zu vereinl baren. I

