Montabaur
Nr. 26/95
aufkommen noch außergewöhnlich hohe Fahrgeschwindigkeiten aufgezeigt haben.
Informationen über die Einrichtung des Bürgerbüros
Zu den bereits in der Vergangenheit vorgestellten Planungen bezüglich der Einrichtung eines Bürgerbüros wurde seitens der Verwaltung eine aus statischen Gründen notwendige Änderung der Planung vorgeschlagen. Aufgrund dieser Neuplanung ist auch die Errichtung eines neuen Trauzimmers möglich, worin ca. 30 Hochzeitsgäste Platz finden. Mehrkosten fallen durch diese Umgestaltung nicht an. Die Ausschußmitglieder nahmen diese Informationen zustimmend zur Kenntnis.
Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur vom 22. Juni 1995
Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahine »ICE-Bahnhof Montabaur«
a) Auftragsvergabe zur Durchführung einer historischen Recherche
Um Kenntnisse über die Bodenbeschaffenheit und die Nutzungsgeschichte des Bodens im Entwicklungsgebiet »ICE- Bahnhof Montabaur« zu erhalten, erteilte der Haupt- und Finanzausschuß einstimmig (bei 1 Enthaltung) einer in Bonn ansässigen Firma den Auftrag für die Durchführung einer historischen Recherche. Die Aüftragssum'me beläuft sich auf 17.077,50 DM (brutto).
b) Auftragsvergabe zur Durchführung einer orientierenden Baugrunduntersuchung
Im Bereich des städtebaulichen Entwicklungsbereiches »ICE-Bahnhof Montabaur« treten aus gründungstechnischer Sicht zum Teil schwierige hydrogeologische Verhältnisse auf (Aubach, Hanglage westlich Tonnerrestraße). Gleichzeitig ist auch im Hinblick auf die Erhebung der Bodenverunreinigung und möglicherweise damit verbundenen Ordnungsmaßnahmen die Gewinnung von Erkenntnissen hinsichtlich der hydrogeologischen Situation erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuß vergab den Auftrag zur Durchführung einer orientierenden Bam grunduntersuchung an eine in Limburg ansässige Firma. Die Auftragssumme beläuft sich auf 17.712,07 DM (brutto).
c) Auftragsvergabe zur Durchführung einer Ermittlung von Eckdaten für den Busbahnhof am geplanten ICE-Bahnhof Montabaur
Um zusätzliche Eckdaten für den Vorplatzbereich des geplanten ICE-Bahnhofs, auch im Hinblick auf seine Schnitt- stellenftmktion zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern, zu erhalten, erteilte der Haupt- und Finanzausschuß bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung einer in Düsseldorf ansässigen Firma den Auftrag zur Ermittlung von Eckdaten für den Busbahnhof am geplanten ICE-Bahnhof Montabaur. Die Auftragssumme beläuft sich auf 11.500,- DM (brutto). Der von der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« vorgelegte Antrag vom 21.06.1995, die Ermittlung von Eckdaten auszuweiten, wird am die beauftragte Firma weitergeleitet. Auftragsvergabe - Ausbau des Zentralplatzes in Montabaur-Elgendorf; Aufstellung einer Buswartehalle Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte der Aufstellung einer Buswartehalle durch eine in Willstadt ansässigen Firma zum Angebotspreis von 9.486,35 DM zu. Die Größe der Halle beträgt 2x3 m, sie besteht aus einer verzinkten und braun beschichteten Stahlkonstruktion. Die Verglasung der Buswartehalle ist gedunkelt. Eine Sitzbank ist fest montiert. Aufhebung der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage »Mitte« (Konrad-Adenauer- Platz) sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983/05.04.1984
Die Parkgaragen »Nord« und »Mitte« sind öffentliche Verkehrsflächen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ebenso sind Parkuhren und Parkscheinautomaten Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit im Sinne des § 13 StVO. Die Regelung des Straßenverkehrs hat der Bundesgesetzgeher durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) getroffen. Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf den gesamten Straßenverkehr, also auch die öffentlichen Parkgaragen, anzuwenden. Abweichendes Landes- oder Ortsrecht hat daneben keine Geltung. Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat einstimmig die ersatzlose Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Parkgarage »Konrad-Adenauer-Platz« (jetzt: Parkga
rage »Mitte«) sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983, geändert durch die Satzung vom 05.04.1984.
Gebührenordnung über die Festlegung von Parkgebüh ren in der Stadt Montabaur
Die Festlegung der Parkgebühren erfolgt nach § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die Zuständigkeit für den Erlaß einer Gebührenordnung wurde von der Landesregierung auf die Verbandsgemeindeverwaltung übertragen. Die erlassene Gebührenordnung enthält das Ergebnis des Stadtratsbeschlusses vom 16.03.1995, die Parkgebühren für die Parkgarage »Mitte« auf 1,— DM pro angefangene Stunde (mit Kurzparkeinrichtung für die erste halbe Stunde = 0,50 DM) und für die Parkgarage »Nord« und Parkflächen in der Stadt auf 0,50 DM pro angefangene Stunde festzusetzen.
Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat bei 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, die Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Stadt Montabaur zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Apothekennotdienst
In der Ausgabe 25/1995 wurde für die Augst-Gemeinden irrtümlich ein falscher Apothekennotdienst bekanntgegeben, Der Fehler ist nicht von den beteiligten Apotheken zu vertreten, sondern aufgrund eines Versehens der Verbandsgemeindeverwaltung entstanden. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.
Freibadesaison
im Hallen- und Freibad Montabaur
SCHWIMM' MIT !
Während der Sommerferien vom 6. Juli bis 18. August 1995 gilt folgender Badezeitenplan
L Für die Schwimmhalle
Montag vormittags
13.30 bis 19.00 Ubr 19.00 bis 20.15 Uhr
Dienstag 07.00 bis 09.00 Uhr
09.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch 07.00 bis 09.00 Uhr
09.00 bisl9.30 Uhr
19.30 bis 21.00 Uhr
Donnerstag 07.00 bis 09.00 Uhr
09.00 bis 21.00 Uhr Freitag 07.00 bis 09.00 Uhr
09.00 bis 17.00 Uhr 17.00 bis 19.00 Uhr 19.00 bis 21.00 Uhr Samstag 08.00 bis 17.30 Uhr
17.30 bis 19.00 Uhr
Sonntag 08.00 bis 18.00 Uhr
LI. Für das beheizte Freibad Montag
für Reinigungsarbeiten geschlossen
Allgemeiner Badebetrieb Vereinsbad
(Behindertensportgruppe MT)
Bundeswehr
Allgemeiner Badebetrieb
Bundeswehr
Allgemeiner Badebetrieb
Frauenbad
Bundeswehr
Allgemeiner Badebetrieb
Bundeswehr
Allgemeiner Badebetrieb
Vereinsbad (TuS Montabaur)
Vereinsbad (DLRG Montabaur]
Allgemeiner Badebetrieb
Vereinsbad (TSG Montabaur)
Allgemeiner Badebetrieb
vormittags
für Reinigungsarbeiten geschlossen 13.30 bis 19.00 Uhr Allgemeiner Badebetrieb —bei heißem Sonnenwetter kann ggf. das Freibad schon ah 11.00 Uhr geöffnet werden —
Dienstag bis
Freitag 11.00 bis 19.00 Uhr Allgemeiner Badebetrieb Samstag
und Sonntag 10.00 bis 18.00 Uhr Allgemeiner Badebetrieb Bei entsprechendem Badebetrieb und Wetter kann die Badezeit nach Bedarf vom diensthabenden Schwimmeister verlängert oder auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verkürzt werden.
Insbesondere wird das Freibad vormittags bei heißem Sonnenwetter und genügendem Besucherandrang früher geöffnet, Der diensthabende Schwimmeister gibt hierzu gerne telefonisch Auskunft (02602/4611). Eine evtl, geänderte Badezeit

