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Montabaur

Nr. 26/95

aufkommen noch außergewöhnlich hohe Fahrgeschwindigkei­ten aufgezeigt haben.

Informationen über die Einrichtung des Bürgerbüros

Zu den bereits in der Vergangenheit vorgestellten Planungen bezüglich der Einrichtung eines Bürgerbüros wurde seitens der Verwaltung eine aus statischen Gründen notwendige Än­derung der Planung vorgeschlagen. Aufgrund dieser Neupla­nung ist auch die Errichtung eines neuen Trauzimmers mög­lich, worin ca. 30 Hochzeitsgäste Platz finden. Mehrkosten fallen durch diese Umgestaltung nicht an. Die Ausschußmit­glieder nahmen diese Informationen zustimmend zur Kennt­nis.

Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur vom 22. Juni 1995

Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der städtebauli­chen Entwicklungsmaßnahine »ICE-Bahnhof Montabaur«

a) Auftragsvergabe zur Durchführung einer histori­schen Recherche

Um Kenntnisse über die Bodenbeschaffenheit und die Nut­zungsgeschichte des Bodens im Entwicklungsgebiet »ICE- Bahnhof Montabaur« zu erhalten, erteilte der Haupt- und Finanzausschuß einstimmig (bei 1 Enthaltung) einer in Bonn ansässigen Firma den Auftrag für die Durchführung einer historischen Recherche. Die Aüftragssum'me beläuft sich auf 17.077,50 DM (brutto).

b) Auftragsvergabe zur Durchführung einer orientie­renden Baugrunduntersuchung

Im Bereich des städtebaulichen Entwicklungsbereiches »ICE-Bahnhof Montabaur« treten aus gründungstechni­scher Sicht zum Teil schwierige hydrogeologische Verhält­nisse auf (Aubach, Hanglage westlich Tonnerrestraße). Gleichzeitig ist auch im Hinblick auf die Erhebung der Bodenverunreinigung und möglicherweise damit verbun­denen Ordnungsmaßnahmen die Gewinnung von Erkennt­nissen hinsichtlich der hydrogeologischen Situation erfor­derlich. Der Haupt- und Finanzausschuß vergab den Auftrag zur Durchführung einer orientierenden Bam grunduntersuchung an eine in Limburg ansässige Firma. Die Auftragssumme beläuft sich auf 17.712,07 DM (brutto).

c) Auftragsvergabe zur Durchführung einer Ermitt­lung von Eckdaten für den Busbahnhof am geplan­ten ICE-Bahnhof Montabaur

Um zusätzliche Eckdaten für den Vorplatzbereich des ge­planten ICE-Bahnhofs, auch im Hinblick auf seine Schnitt- stellenftmktion zwischen den unterschiedlichen Verkehr­strägern, zu erhalten, erteilte der Haupt- und Finanzausschuß bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung einer in Düsseldorf ansässigen Firma den Auf­trag zur Ermittlung von Eckdaten für den Busbahnhof am geplanten ICE-Bahnhof Montabaur. Die Auftragssumme beläuft sich auf 11.500,- DM (brutto). Der von der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« vorgelegte Antrag vom 21.06.1995, die Ermittlung von Eckdaten auszuweiten, wird am die beauftragte Firma weitergeleitet. Auftragsvergabe - Ausbau des Zentralplatzes in Monta­baur-Elgendorf; Aufstellung einer Buswartehalle Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte der Aufstellung einer Buswartehalle durch eine in Willstadt ansässigen Firma zum Angebotspreis von 9.486,35 DM zu. Die Größe der Halle beträgt 2x3 m, sie besteht aus einer verzinkten und braun beschichteten Stahlkonstruktion. Die Verglasung der Buswar­tehalle ist gedunkelt. Eine Sitzbank ist fest montiert. Aufhebung der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage »Mitte« (Konrad-Adenauer- Platz) sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983/05.04.1984

Die Parkgaragen »Nord« und »Mitte« sind öffentliche Ver­kehrsflächen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ebenso sind Parkuhren und Parkscheinautomaten Einrich­tungen zur Überwachung der Parkzeit im Sinne des § 13 StVO. Die Regelung des Straßenverkehrs hat der Bundesgesetzgeher durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßen­verkehrszulassungsordnung (StVZO) getroffen. Die Vorschrif­ten dieser Verordnung sind auf den gesamten Straßenverkehr, also auch die öffentlichen Parkgaragen, anzuwenden. Abwei­chendes Landes- oder Ortsrecht hat daneben keine Geltung. Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat ein­stimmig die ersatzlose Aufhebung der Satzung über die Benut­zung der Parkgarage »Konrad-Adenauer-Platz« (jetzt: Parkga­

rage »Mitte«) sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983, geändert durch die Satzung vom 05.04.1984.

Gebührenordnung über die Festlegung von Parkgebüh ren in der Stadt Montabaur

Die Festlegung der Parkgebühren erfolgt nach § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die Zuständigkeit für den Erlaß einer Gebührenordnung wurde von der Landesregie­rung auf die Verbandsgemeindeverwaltung übertragen. Die erlassene Gebührenordnung enthält das Ergebnis des Stadtratsbeschlusses vom 16.03.1995, die Parkgebühren für die Parkgarage »Mitte« auf 1, DM pro angefangene Stunde (mit Kurzparkeinrichtung für die erste halbe Stun­de = 0,50 DM) und für die Parkgarage »Nord« und Parkflächen in der Stadt auf 0,50 DM pro angefangene Stunde festzusetzen.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat bei 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, die Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Stadt Montabaur zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Apothekennotdienst

In der Ausgabe 25/1995 wurde für die Augst-Gemeinden irr­tümlich ein falscher Apothekennotdienst bekanntgegeben, Der Fehler ist nicht von den beteiligten Apotheken zu vertre­ten, sondern aufgrund eines Versehens der Verbandsgemein­deverwaltung entstanden. Wir bitten, das Versehen zu ent­schuldigen.

Freibadesaison

im Hallen- und Freibad Montabaur

SCHWIMM' MIT !

Während der Sommerferien vom 6. Juli bis 18. August 1995 gilt folgender Badezeitenplan

L Für die Schwimmhalle

Montag vormittags

13.30 bis 19.00 Ubr 19.00 bis 20.15 Uhr

Dienstag 07.00 bis 09.00 Uhr

09.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch 07.00 bis 09.00 Uhr

09.00 bisl9.30 Uhr

19.30 bis 21.00 Uhr

Donnerstag 07.00 bis 09.00 Uhr

09.00 bis 21.00 Uhr Freitag 07.00 bis 09.00 Uhr

09.00 bis 17.00 Uhr 17.00 bis 19.00 Uhr 19.00 bis 21.00 Uhr Samstag 08.00 bis 17.30 Uhr

17.30 bis 19.00 Uhr

Sonntag 08.00 bis 18.00 Uhr

LI. Für das beheizte Freibad Montag

für Reinigungsarbeiten geschlossen

Allgemeiner Badebetrieb Vereinsbad

(Behindertensportgruppe MT)

Bundeswehr

Allgemeiner Badebetrieb

Bundeswehr

Allgemeiner Badebetrieb

Frauenbad

Bundeswehr

Allgemeiner Badebetrieb

Bundeswehr

Allgemeiner Badebetrieb

Vereinsbad (TuS Montabaur)

Vereinsbad (DLRG Montabaur]

Allgemeiner Badebetrieb

Vereinsbad (TSG Montabaur)

Allgemeiner Badebetrieb

vormittags

für Reinigungsarbeiten geschlossen 13.30 bis 19.00 Uhr Allgemeiner Badebetrieb bei heißem Sonnenwetter kann ggf. das Freibad schon ah 11.00 Uhr geöffnet werden

Dienstag bis

Freitag 11.00 bis 19.00 Uhr Allgemeiner Badebetrieb Samstag

und Sonntag 10.00 bis 18.00 Uhr Allgemeiner Badebetrieb Bei entsprechendem Badebetrieb und Wetter kann die Bade­zeit nach Bedarf vom diensthabenden Schwimmeister verlän­gert oder auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verkürzt werden.

Insbesondere wird das Freibad vormittags bei heißem Sonnen­wetter und genügendem Besucherandrang früher geöffnet, Der diensthabende Schwimmeister gibt hierzu gerne telefo­nisch Auskunft (02602/4611). Eine evtl, geänderte Badezeit