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Montabaur

Nr. 26/9

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt be­grenzt:

Im Norden: Durch den Promenadenweg

Im Westen: Durch die östliche Grenze des Flurstückes 4577/8

Im Osten: Durch den Weg Flurstück Nr. 5853

Im Süden: Durch die Fritz-Bluhm-Straße

und ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates von Montabaur wird

hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56410 Montabaur, 22. Juni 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Absi 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt I« zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10.07. bis 10.08.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Bauamt Zimmer 203, Konrad-Adehauer-Platz 8, 56410 Montabaur während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt wochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhi und freitags, von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahm« öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit be: der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich odei mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

56410 Montabaur, 26. Juni 1995

Dr, Possel-Dölken, Bürgermeistei

56410 Montabaur, 26. Juni 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt 1« zu ändern (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhr

Bericht über die gemeinsame Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses und des Schulträgerausschusses des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 13. Juni 1995 Öffentliche Sitzung

Gestaltung der Schulsportanlagen für die Haupt- und Grund­schule Nentershausen

Anhörung des Herrn Albert Kram, Sportkreisvorsitzender als Sachverständiger;

Zu Beginn der Beratung stellte der Erste Beigeordnete de: Verbandsgemeinde, Heinz Reusch, die Planung de: Außensportanlage für die Grundschule und die Hauptschul« in Nentershausen vor und berichtete über den bisheriger Stand der Beratungen.

Ursprünglich waren zwei Kleinspielfelder (20x40 m) vorgese hen, davon eins mit Rasendecke und eines mit Tartanbelag Die leichtathletischen Anlagen sollten ebenfalls mit Tartanbe lag ausgestattet werden.

Um eine Mitnutzung für den Vereinssport, insbesondere di« Jugendmannschaften der Eisbachtaler Sportfreunde zu er­möglichen, habe die Ortsgemeinde angeregt, anstelle der zwe: Kleinspielfelder ein Spielfeld mit einer Fläche von 42x79 m zi bauen. Weil Rasen bei nasser Witterung insbesondere in der Morgenstunden für den Schulsport nur eingeschränkt nutzbai ist, habe man sich für einen Tennenbelag entschieden. Wei mit dieser Lösung die Nutzung der Schulsportanlagen für der Vereinssport ermöglicht werde, beteilige sich die Ortsgemein de Nentershausen bei Realisierung mit 250.000 DM an der Baukosten. Um Kosten einzusparen, habe man vorgeschlagen auch die Anlaufbahnen für Weit- und Hochsprung, die 100-m Laufbahnen und die Kugelstoßanlage nicht in Tartan, sondert in Tenne anzulegen. Mit den Sportlehrern der Freiherr-vom Stein-Schule und der Grundschule Heilberscheid sowie mi den Schulleitern sei dies besprochen worden. Die Anlage de: | vergrößerten Spielfeldes mit Tennenbelag werde von dieser unterstützt; auf Bedenken sei aber die Überlegung gestoßen ] die leichtathletischen Anlagen nicht mit einem Kunststoffbe lag, sondern mit Tennenbelag auszustatten. Die Verwaltun; | schlage als Kompromiß vor, die leichtathletischen Anlagen mi einem Allwetterbelag aus Kunststoff zu versehen, allerding: die Fläche einzuschränken (statt 6 Laufbahnen 4; statt ' Anlaufbahnen für Weitsprung 1, Verkleinerung des Anlauf kreises für die Hochsprunganlagen von ca. 400 auf 150 m 2 ). Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde der Sportkreisvorsitzen de Albert Kram als Sachverständiger angehört. Kram erläuft re die Vor- und Nachteile der beiden Planungsvarianten. E: räumte ein, das mit der von der Verwaltung vorgeschlagenei