'Montabaur
E.
Nr. 26/95
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Sitzung des Werksausschusses
Die nächste Sitzung des Werksausschusses findet am
Dienstag, 4. Juli 1995, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal - Althau -1. Etage statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
s 1. Bericht aus den Verbandsgemeindewerken ]2. Vergabe von Aufträgen
a) Hübingen, Baugehiet Görgengarten 1 aa) Neubau der Kanalisation
| ab)Neubau der Wasserleitung
I b) Ruppach-Goldhausen, Hofstraße J ba) Erneuerung der Kanalisation
| bb) Erneuerung der Wasserleitung
j c) Welschneudorf, Baugebiet »Bomplatz«
| ca) Neubau der Kanalisation
j cb) Neubau der Wasserleitung
| d) Gackenbach, Halfterweg
I Erweiterung der Kanalisation
j e) Verlegung eines Stromkabels für die Kläranlage Gel-
| bachtal in Gackenbach
j f) Planung der Verbindungsleitungen - Wasser - Nieder- | elbert - Hochbehälter Untershausen — Reckenthal —
f Hochbehälter Nomborn
g) Teilerneuerung der Pumpenleitung Tiefbrunnen Gold-
| hausen
h) Tritiummessungen zur Altersbestimmung der Quellwässer im Stadtwald Montabaur
fc 3. Bericht über die Überwachung der Klär- und Absetzteiche | in Tontagebaueri durch das Bergamt Rheinland-Pfalz in i Koblenz
14. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen t gez. Reusch, I. Beigeordneter
[ Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I j - Erweiterung« der Stadt Montabaur
[ hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt I - Erweiterung« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5 zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze j ersichtlich.
I 56410 Montabaur, 22. Juni 1995
[ Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I |l - Erweiterung« der Stadt Montabaur
|j hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß , § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
j Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt
I I - Erweiterung« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5 | zu ändern (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
| Gleichzeitig hat der Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung j am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bür- | gerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
I Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge- I mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
Vom 10. Juli 1995 bis 10. August 1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, 1 donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr | und freitags, von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme | öffentlich aus.
I Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der | Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder ? mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
ZEICHENERKLÄRUNG
Ausschnitt aus:
Bebauungsplan Altstadt I
Änderung und Erweiterung
- einfache Änderung - M 1 :500
bergsefte 1 gaschi
56410 Montabaur, 22. Juni 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes »Pritz-Bluhm-Straße« der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
•JSD.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, für den Bereich der Fritz- Bluhm-Straße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Fritz-Bluhm-Straße« aufzustellen.

