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'Montabaur

E.

Nr. 26/95

Öffentl. Bekanntmachungen

Sitzung des Werksausschusses

Die nächste Sitzung des Werksausschusses findet am

Dienstag, 4. Juli 1995, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal - Althau -1. Etage statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

s 1. Bericht aus den Verbandsgemeindewerken ]2. Vergabe von Aufträgen

a) Hübingen, Baugehiet Görgengarten 1 aa) Neubau der Kanalisation

| ab)Neubau der Wasserleitung

I b) Ruppach-Goldhausen, Hofstraße J ba) Erneuerung der Kanalisation

| bb) Erneuerung der Wasserleitung

j c) Welschneudorf, Baugebiet »Bomplatz«

| ca) Neubau der Kanalisation

j cb) Neubau der Wasserleitung

| d) Gackenbach, Halfterweg

I Erweiterung der Kanalisation

j e) Verlegung eines Stromkabels für die Kläranlage Gel-

| bachtal in Gackenbach

j f) Planung der Verbindungsleitungen - Wasser - Nieder- | elbert - Hochbehälter Untershausen Reckenthal

f Hochbehälter Nomborn

g) Teilerneuerung der Pumpenleitung Tiefbrunnen Gold-

| hausen

h) Tritiummessungen zur Altersbestimmung der Quell­wässer im Stadtwald Montabaur

fc 3. Bericht über die Überwachung der Klär- und Absetzteiche | in Tontagebaueri durch das Bergamt Rheinland-Pfalz in i Koblenz

14. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen t gez. Reusch, I. Beigeordneter

[ Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I j - Erweiterung« der Stadt Montabaur

[ hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt I - Erweiterung« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5 zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze j ersichtlich.

I 56410 Montabaur, 22. Juni 1995

[ Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I |l - Erweiterung« der Stadt Montabaur

|j hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß , § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

j Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt

I I - Erweiterung« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5 | zu ändern (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

| Gleichzeitig hat der Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung j am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bür- | gerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

I Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge- I mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

Vom 10. Juli 1995 bis 10. August 1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, 1 donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr | und freitags, von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme | öffentlich aus.

I Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der | Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder ? mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

ZEICHENERKLÄRUNG

Ausschnitt aus:

Bebauungsplan Altstadt I

Änderung und Erweiterung

- einfache Änderung - M 1 :500

bergsefte 1 gaschi

56410 Montabaur, 22. Juni 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplanes »Pritz-Bluhm-Straße« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

JSD.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, für den Bereich der Fritz- Bluhm-Straße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Fritz-Bluhm-Straße« aufzustellen.