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Montabaur

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Nr. 25/95

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich der Tonnerrestraße im Rahmen der städtebaulichen Ent­wicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur« - Teilbe­reich I

Der Stadtrat beschloß einstimmig, innerhalb des städtebauli­chen Entwicklungsgebietes »ICE-Bahnhof Montabaur« für ein westlich der Tonnerrestraße gelegenes Gebiet (ca. 2,2 ha) als ersten Teilabschnitt des Gesamtbebauungsplanes »ICE-Bahn­hof Montabaur« einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Be­bauungsplangebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: Durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3, 5368/1 und 5369/1

Im Osten: Durch die Tonnerrestraße

Im Süden: Durch das Grundstück des Arbeitsamtes Im Westen: Durch Teilflächen der Flurstücke 5578/2, 5584, 4427, 5361 ff.

Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Gebiet zwischen Werkstraße und Eschelbacher Straße im Rahmen der städ­tebaulichen Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Monta­baur« (Fuchssches Gelände) - Teilbereich II Der Stadtrat beschloß einstimmig, innerhalb des städtebauli­chen Entwicklungsgebietes »ICE-Bahnhof Montabaur« für das zwischen Werkstraße und Eschelbacher Straße gelegene Ge­biet (ca. 1,52 ha) als zweiten Teilabschnitt des Gesamtbebau­ungsplanes »ICE-Bahnhof Montabaur« einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält entsprechend der Ge­markungsbezeichnung die Bezeichnung »Auf der Hohen- straße« und wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: Von der Eisenbahnlinie Montabaur Siershahn Im Osten: Von der Werkstraße Im Süden und

Westen: Von der Eschelbacher Straße.

Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes »Chiistches Weiher«

1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs, 1 BauGB in der Zeit vom 02.01. bis 02.02.1995 eingegan­genen Bedenken und Anregungen

1.1 Der Rat beschloß einstimmig, die Bedenken und Anregun­gen der Eheleute Weber im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht zu berücksichtigen.

1.2 Der Rat beschloß einstimmig, die Bedenken und Anregun­gen von Herrn und Frau Ferdinand im Rahmen der ge­meindlichen Abwägung nicht zu berücksichtigen.

1.3 Ratsmitglied Bartholome (SPD) sprach sich für eine ver- I bindliche Festschreibung von Tiefgaragen im Bebauungs­plan aus, da oberflächlich nicht genügend Parkplätze zur Verfügung stünden.

Auch Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte, für Mehrfamili­enhäuser sollten Tiefgaragen verbindlich festgeschrieben wer­den.

Der Stadtrat beschloß mehrheitlich (14 Ja-Stimmen, 12 Nein­stimmen, 1 Enthaltung), die Bedenken und Anregungen des Herrn Decker dadurch zu berücksichtigen, daß die verbindli­che Festsetzung der Anlage von Tiefgaragen im Bereich der Mehrfamilienhäuser aus dem Planentwurf gestrichen werde.

1.4 Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und An­regungen der Firma Liesenfeld insoweit zu berücksichti­gen, daß in dem angrenzenden Planbereich nunmehr ein Mischgebiet mit einer daraus resultierenden höheren Be­lastbarkeit durch Lärmimmissionen ausgewiesen wird.

1.5 Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und An­regungen der Frau Müller im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht zu berücksichtigen.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen des Beteiligungs­verfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind

2.1 Der Stadtrat beschloß mehrheitlich (24 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung), die Bedenken und Anregun­gen der unteren Landespflegebehörde dergestalt zu be­rücksichtigen, daß die Verkehrsflächen reduziert und Textfestsetzungen bzw. Empfehlungen für Anpflanzungen im privaten Grundstücksbereich zusätzlich aufgenommen werden.

2.2 Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und An­regungen des Gewerbeaufsichtsamtes in vollem Umfang zu berücksichtigen und die angegebenen Gebiete im Bebau­ungsplanentwurf von allgemeinem Wohngebiet in Mischgebiet bzw. ein Gebiet von Mischgebiet in allgemei­nes Wohngebiet zu ändern.

2.3 Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und An­regungen der. Kevag durch Übernahme der Versorgungslei­

tungen, der Versorgungsstationen sowie der Begrühungs- einschränkungen in vollem Umfang zu berücksichtigen. Textfestsetzungen

Die zahlreichen Änderungen der Textfestsetzungen, die sich auch der Diskussion der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß und dem Umweltausschuß vom heutigen Tage ergeben haben, sol­len nach Überarbeitung durch das Büro BSB, Kaiserslautern, dem Stadtrat erneut zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Da in der gemeinsamen Ausschußsitzung keine Einigung zur »Zulässigkeit von Holzblockhäusern« erzielt werden konnte, stellte der Vorsitzenden diese Textfestsetzung zur Abstim­mung. Der Stadtrat beschloß mit 17 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stim­men und 2 Enthaltungen, Holzblockhäuser zuzulassen.

Zustimmungsbeschluß und Beschluß zur Offenlage

Der Stadtrat stimmte mit 25 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung zu und beschloß die Offenlage.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße«

Ausgelöst durch eine Bauvoranffage wurde geprüft, ob im Bereich der Fritz-Bluhm-Straße eine Bebauung in zweiter Reihe zugelassen werden soll. Dafür sprach, daß die im Plan­bereich liegenden Grundstücke relativ groß sind und sich unproblematisch in jeweils zwei Bauplätze aufteilen lassen. Um eine Anbindung an die Fritz-Bluhm-Straße zu erreichen, könne auf allen Grundstücken eine ausreichend breite Zufahrt entlang der vorhandenen Bebauung eingerichtet werden. Hierdurch würde unproblematisch Wohnbauland geschaffen und Gelände des Außenbereiches geschont sowie die vorhan­denen Erschließungsanlagen besser ausgenutzt. Um eine ge­ordnete städtebauliche Entwicklung der Bebauung in zweiter Reihe zu gewährleisten, beschloß der Stadtrat mit 21 Ja-Stim­men, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, für den Bereich der Fritz-Bluhm-Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Planbereich ist begrenzt:

Im Norden: Durch den Promenadenweg

Im Westen: Durch die östliche Grenze des Flurstückes 4577/8

Im Osten: Durch den Weg Flurstück Nr. 5853

Im Süden: Durch die Fritz-Bluhm-Straße

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »Fritz-Bluhm-

Straße«.

Änderung des Bebauungsplanes »Händchen« für die Flur­stücke 2101/43 und 2101/42

In Fortführung der auf dem Grundstück Ecke Ruhrstraße/El- gendorfer Straße/Straße »Am Grubenfeld« bereits errichteten Bürogebäude ist beabsichtigt, zur Ruhrstraße hin orientiert, drei weitere bauliche Anlagen zu errichten. Diese sollen als freistehende Gruben mit jeweils 17 m Kantenlänge und insge­samt 2.145 m 2 Nutzfläche errichtet werden. Außerdem ist eine Tiefgarage vorgesehen, die, um den gesamten Stellplatzbedarf abzudecken, auch unterhalb eines noch zu errichtenden wei­teren Baukörpers untergebracht werden soll. In den vorgese­henen Büroeinheiten können bis zu 9 Firmen angesiedelt werden, was von seiten der Stadt Montabaur aus arbeits­marktpolitischen, strukturellen, wirtschaftlichen ünd auch städtebaulichen Gesichtspunkten zur Abrundung des bebau­ten Plangebietes befürwortet wird. Mit der beabsichtigten Änderung der Geschoßzahl auf 3 Geschosse und der Festset­zung einer Firsthöhe von lim wird in diesem Zusammenhang gewährleistet, daß sich das Bauwerk in die vorhandene bzw. geplante Umgebungsbebauung einfügt.

Der Stadtrat beschloß mit 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stim­men, die Bedenken und Anregungen der Interessengemein­schaft der Anwohner der Ruhrstraße nicht zu berücksichtigen.

Der Stadtrat stimmte mehrheitlich der durch Beschluß vom 09.02.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« mit folgendem Inhalt zu:

Auch für den südlichen Teil des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf max. 3 (bisher 2) festgeschrieben. Für die an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf max. lim begrenztj-Bezugspunkt hierfür ist die derzeitige Geländeoberfläche. Für die Errichtung einer Tiefgarage'wird eine Baugrenze festgelegt. Für das gesamte Plangebiet ist ein Grünordnungsplan zu erstellen, der bis zum Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung vorzulegen ist.

Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« als Satzung.