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Montabaur

Nr. 25/95

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Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« für das Grundstück der Schützengesellschaft St. Sebastianus, Flur 45, Flurstück 87/4, Im Schützengrund 1 Durch Stadtratsbeschluß vom 31.05.1994 wurde das Ände­rungsverfahren erstmalig eingeleitet. Im Rahmen der Beteili­gung der Träger öffentlicher Belange ergab sich die Notwen­digkeit, die überbaubare Fläche sowie die Baugrenzen an den jetzigen baulichen Zustand anzugleichen. Dadurch wird er­reicht, daß zukünftig nur noch eine Verwendung zu sportlichen Zwecken möglich ist und eine Nutzung als gewerbliches Bau­grundstück nicht mehr zulässig wäre. Bei Sportanlagen ande­rer Vereine im Stadtgebiet wurden vergleichbare Regelungen vorgenommen, so daß die Pflicht zur Gleichbehandlung gebie­tet, die betreffende Fläche entsprechend dem Antrag der Schützengesellschaft zum einen als Sportanlage »Schießanla­ge« auszuweisen und die überbaubare Fläche auf den jetzt erreichten baulichen Zustand zu beschränken.

Der Stadtrat faßte mit 25 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den Zustimmungs- und Satzungsbeschluß.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« für das Grund­stück Flur 51, Flurstück 128/1 - Kleingarten am Wolfsturm

Ratsmitglied Lorenz (BfM) führte aus, man sollte die Grünflä­che erhalten und keine Parkflächen anlegen. Ratsmitglied Bächer (SPD) unterstützte den Antrag von Ratsmitglied Lo­renz (BfM).

Der Stadtrat beschloß mit 10 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stim­men, den Antrag der Fraktion »BfM«, keine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen, abzulehnen.

Der Stadtrat beschloß mit 25 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stim­men, den Bebauungsplan »Altstadt I« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1 wie folgt zu ändern:

1. Die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche wird aufgehoben.

2. Die Anlage eines Parkplatzes wird zugelassen. Für die Anlegung der Stellplätze werden folgende Festsetzungen getroffen:

2.1 Auf Antrag von Herrn I. Beigeordneten Dr. Hütte soll neben der Fahrfläche auch die Fläche für den ruhenden Verkehr mit Rasengittersteinen hergestellt werden. Ab­stimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

2.2 Auf Antrag von Herrn I. Beigeordneten Dr. Hütte sind die Stellplätze durch 6 Bäume »Kugelahorn« zu gliedern und durch Baumschutzgitter (Bepflanzung wie in der Bahn- hofstraße) vor möglichen Beschädigungen zu sichern. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Der Antrag der FWG-Fraktion, in die Änderung des Bebau­ungsplanes aufzunehmen, daß die herzustellende Parkfläche keiner späteren Bebauung zugeführt werden darf, wurde mit 25 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Abschließend faßte der Stadtrat mit 25 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Zustimmungsbeschluß, den Beschluß, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu verzichten sowie den Beschluß zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I-Erweiterung« Antrag der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« vom 24.02.1995

Ratsmitglied Manns (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, sei­ne Fraktion wolle durch den vorgelegten Entwurf eine karrear­tige Bebauung um die Biergasse herum erreichen mit kleinen Einzelhandelsgeschäften anstelle eines großen Geschäftszen­trum und einem begrünten Innenhof als »Ruhezone«. Die An­wohner der Biergasse bekämen dadurch mehr Licht und die Biergasse sei durch die Abstufung insgesamt besser zu sehen. Ratsmitglied Bächer (SPD) signalisierte die Zustimmung sei­ner Fraktion und betont, man habe schon in 1994 kein großes Kaufhaus gewollt, sondern sich für den Einzelhandel ausge­sprochen. Mehrere Mitglieder der SPD-Fraktion betonten, ur­sprünglich sei eine abgestufte Bebauung mit genügend Ab­stand zur Biergasse geplant gewesen, der immer weiter ge­schrumpft sei.

Auch Ratsmitglied Schweizer (FWG) unterstützte den Antrag. Ratsmitglied Hebgen führte für die CDU-Fraktion aus, man lehne den Antrag ab und halte an der ursprünglichen Konzep­tion, die seit mehr als 10 Jahren Grundlage der Stadtemeue- rung sei, fest.

Der Antrag der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen«, den Be­bauungsplan »Altstadt I-Erweiterung« zu ändern, fand mit 12 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen keine Mehrheit.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I-Erweiterung« im Bereich Hospitalstraße/Biergasse

Um eine größere bebaubare Fläche zur Verfügung stellen zu können, war die Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I-Erweiterung« erforderlich. Die Baugrenze in Richtung Bier­gasse wurde so verschoben, daß die zu bebauenden Flächen von bisher 8,50 m auf nunmehr 13,50 m Bautiefe angehoben werden.

Diese Veränderung betrifft die gesamte Bauzeile parallel der Biergasse, während die übrigen Festsetzungen des Bebau­ungsplanes unverändert bleiben. Durch diese Planung wird die Biergasse im vorderen Bereich räumlich auf die histori- . sehen Verhältnisse zurückgeführt (Straßenbreite von 3,20 m auf 4,00 m erweitert) und im weiteren Verlauf auf 6,00 bis 7,00 m Breite festgelegt.

Dies ergibt insgesamt gesehen ein altstadttypisches Straßen­raumprofil von 7,00 m zu 7,00 m (Straßenbreite zu Traufe). Damit verbleibt vor den Neubauten an der Biergasse ein möglicher Pflanzstreifen von 3,00 m Breite, der mit kleinkro- nigen Bäumen begrünt werden kann.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte für seine Fraktion, man werde dieser Änderung nicht zustimmen.

Der Stadtrat stimmte mit 18 Ja-Stimmen und 8 Neinstimmen der durch Beschluß vom 08.09.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I-Erweiterung« im Bereich Hospitalstraße/Biergasse mit folgendem Inhalt zu:

Die Baugrenze in Richtung Biergasse wird so verschoben, daß die zu bebauenden Flächen von bisher 8,50 m auf nunmehr 13,50 m vergrößert werden. Die Veränderung betrifft die ge­samte Bauzeile parallel der Biergasse. Die übrigen Festset­zungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.

Der Stadtrat beschloß die Änderungen des Bebauungsplanes im Bereich Hospitalstraße/Biergasse als Satzung.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I-Erweiterung« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5

Der Bebauungsplan »Altstadt I-Erweiterung« wird für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5 dahingehend geändert, daß die bisherige Festsetzung als private Grünfläche aufgeho­ben und entsprechend einer Detailplanüng, die auch Festset­zungen zur Ärt und zum Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche, der Bauweise und zum Lärmschutz enthält, eine Wohnbebauung zugelassen wird.

Der Stadtrat faßte mit 17 Ja-Stimmen,-7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, den Zustimmungsbeschluß, den Beschluß, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu verzichten sowie den Be­schluß zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«, Montabaur-Elgendorf

Der Stadtrat faßte jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Fein werden in vollem Umfang berücksichtigt, und die beiden Grund­stücke Flur 7, Nr. 58/3 und 58/4 werden formell aus dem Bebauungsplan herausgenommen.

2. Die Bedenken und Anregungen des Herrn Höber werden insoweit berücksichtigt, daß der größte Teil des Grund­stückes aus dem Bebauungsplanentwurf herausgenom­men wird und lediglich der im Planentwurf skizzierte Teil i weiter überplant wird.

3. Der Stadtrat stimmte dem durch die beiden vorangegange­nen Beschlüsse geänderten Bebauungsplanentwurf zu, mit dem dann die bereits beschlossene Offenlage nach § 3 Abs.

2 BauGB durchgeführt werden soll.

Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für die Bau­gebiete »Verlängerte Südstraße« und »Horresser Pfad«, Montabaur-Elgendorf

Da die beiden Plangebiete »Verlängerte Südstraße« und »Hör- j resser Pfad« unmittelbar aneinandergrenzen, war es aus um- j legungstechnischen und auch Kostengründen sinnvoll, beide i Verfahren zusammenzulegen und gemeinsam durchzuführen. Die entsprechenden Vorarbeiten wurden bereits durch das Kataster amt Montabaur in die Wege geleitet, und auch der Stadtrat hat die Baulandumlegungsverfahren durch die An­ordnungsbeschlüsse gemäß § 46 BauGB vom 16.05.1994 und 23.03.1995 bereits in Gang gesetzt.

Der Stadtrat faßte in seiner heutigen Sitzung einstimmig den Einleitungsbeschluß. Das Umlegungsverfahren wird für beide Bereiche zusammen durchgeführt und erhält die Bezeichnung »Südstraße«.