Montabaur
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Nr. 20/95
Änderung des Bebauungsplanes »Hinunelfeld« der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 03.05.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 39, Flurstück 98 zu ändern. Die Entwurfsskizze einschl. Begründung und Textfestsetzung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29.05. bis 29.06.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich
Reines Wohngebiet Qrundflächenzahl max 4 Vollgeschoss
Offene Bauweise.
nur Ginzelhäuser zuL-
Satteldach
firstrichhxng
nicht . überkauhare flacht
Montabaur, 10.05.1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes »In Hehl«
der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.02.1995 den Beschluß gefaßt, für den Gemarkungsbereich »In Hehl« in Montabaur-Bladernheim einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »In Hehl« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Straße »In der Hehl«
im Osten: durch die Mittelaustraße
im Süden: durch die Wegeparzellen 98 und 99
im Westen: durch einen Teil der Wegeparzelle 88
und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates von Montabaur wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Montabaur, 10.05.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes »In Hehl«
der Stadt Montabaur im Stadtteil Bladernheim hier; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.02.1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes »In Hehl« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 22.05. bis 22.06.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienststunden beim Ortsbürgermeister.
Montabaur, 10.05.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung«
der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.05.1987 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen - Erweiterung« aufzustellen. Die Entwurfsskizze wur-

