Montabaur
5
Nr. 20/95
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II«
der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur bat in seiner Sitzung am 26.04.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt II« für das Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a, zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
st V
v/ Tiefgc (onraö -Aöt
V /
. 11 i M r
Montabaur, 16.05.1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt n«
der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.04.1995 die Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II« für das Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a, beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 22.05. bis 22.06.1995 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr.
Montabaur, 16.05.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Änderung des Bebauungsplanes »Hmunelfeld«
der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 03.05.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 zu ändern.
Die Entwurfsskizze einschl. Begründung und Textfestsetzung hegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29.05. bis 29.06.1995 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich
Änderung des Bebauungsplanes
ff/MMeZJELD - TÖLX der Siartt Honhbaur für das TiursbldL V6 /Z , Tlur BR (ehemaUger Solzplafz.)
iS ' ^
lesende
WR. Reines Wohngebiet ,
GRI o,3 (örundflächenzahL I max ■ I Vollgeschoss
o offene. Bauweise
E nur Einzelhäuser Zulässig
SD Satteldach 0
3)N Dachneigung max. 18
Ett Am 'ti **
Montabaur, 10.05.1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

