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Montabaur

Nr. 20/95

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de nach der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB ergänzt, weshalb sie erneut auszulegen ist. Der Planentwurf liegt dementspre­chend gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

29.05.1995 bis 29.06.1995 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und von 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur nur zu dem geän­derten Teil des Planes, d. h. Verlegung der inneren Er­schließungsstraße mit einer Anbindung an die K 82 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich und umfaßt die Gemarkungen »Hinter dem Alten Galgen, Auf dem Sternchen, In der Langwiese und Hinteres Beulfeld«. Er wird umgrenzt:

im Norden: durch den Wirtschaftsweg Flurstück 44 durch das Betriebsgelände der Fa. ALDI durch den Wirtschaftsweg Flurstück 90/2, das Flurstück 97/1, die Graf-von-Zeppelin-Straße und die Flurstücke 119 und 120/2 durch die K 82

im Osten: im Süden:

im Westen:

56410 Montabaur, 11.05.1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Wasserzähler im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

werden ausgetauscht

Wir weisen unsere Abnehmer daraufhin; daß die Wasserzäh­ler aufgrund der Eichgültigkeitsverordnung tumusgemäß zu folgenden Terminen ausgewechselt werden:

Vom 29.05. bis 02.06.1995

Horressen, Eigendorf, Eschelbach

Vom 06.06. bis 16.06.1995

Montabaur mit Stadtteilen

Vom 19.06. bis 23.06.1995

Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Gackenbach, Hübin­gen, Horbach, Stahlhofen, Untershausen, Daubach, Holler, Heiligenroth, Großhölbach, Girod, Ruppach-Goldhausen, Bo­den, Nomborn, Nentershausen, Görgeshausen

Vom 26.06. bis 30.06.1995 *

Niedererbach, Heilberscheid, Neuhäusel, Kadenbach, Eitel­born, Simmem

Die Arbeiten werden im Aufträge der Verbandsgemeindewer­ke Montabaur - Wasserversorgung - durch die Firma Werner Schenk, Bitzen, durchgeführt.

Den Monteuren dieser Firma bitten wir ungehinderten Zutritt zu den Meßeinrichtungen zu gewähren. Desweiteren bitten wir die Abnehmer, dafür Sorge zu tragen, daß die Wasserzäh­ler leicht zugänglich sind.

Der Austausch der Zähler erfolgt für den Abnehmer kostenlos. 56410 Montabaur, 15.05.1995

Verbandsgemeindewerke Montabaur Galke, stellvertr. Werkleiter

Öffentliche Mahnung - statt Einzehnahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur

Am 15. Mai 1995 sind

Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge

gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit Sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig gewor­den.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbands­gemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungs­frist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwal­tungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezo­gen. "

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Aktenzeichen anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603

Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nassauische Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212

Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59 Montabaur, 19. Mai 1995

Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)

El|Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von...08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhr

Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr wegen Christi Himmelfahrt (25.05.1995)

Wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt (25.05.1995) ver­schiebt sich die Müllabfuhr in den Gemeinden des Wester­waldkreises, in denen die Müll- bzw. Wertstoffgefaße oder Einsammlung der DSD-Säcke entleert wferden, jeweils um einen Tag, anstatt donnerstags erst freitags (26.05.1995) und anstatt freitags erst samstags (27.05.1995).

Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1995 zu entneh­men.