Montabaur
Nr. 20/95
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de nach der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB ergänzt, weshalb sie erneut auszulegen ist. Der Planentwurf liegt dementsprechend gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
29.05.1995 bis 29.06.1995 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur nur zu dem geänderten Teil des Planes, d. h. Verlegung der inneren Erschließungsstraße mit einer Anbindung an die K 82 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich und umfaßt die Gemarkungen »Hinter dem Alten Galgen, Auf dem Sternchen, In der Langwiese und Hinteres Beulfeld«. Er wird umgrenzt:
im Norden: durch den Wirtschaftsweg Flurstück 44 durch das Betriebsgelände der Fa. ALDI durch den Wirtschaftsweg Flurstück 90/2, das Flurstück 97/1, die Graf-von-Zeppelin-Straße und die Flurstücke 119 und 120/2 durch die K 82
im Osten: im Süden:
im Westen:
56410 Montabaur, 11.05.1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Wasserzähler im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
werden ausgetauscht
Wir weisen unsere Abnehmer daraufhin; daß die Wasserzähler aufgrund der Eichgültigkeitsverordnung tumusgemäß zu folgenden Terminen ausgewechselt werden:
Vom 29.05. bis 02.06.1995
Horressen, Eigendorf, Eschelbach
Vom 06.06. bis 16.06.1995
Montabaur mit Stadtteilen
Vom 19.06. bis 23.06.1995
Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Gackenbach, Hübingen, Horbach, Stahlhofen, Untershausen, Daubach, Holler, Heiligenroth, Großhölbach, Girod, Ruppach-Goldhausen, Boden, Nomborn, Nentershausen, Görgeshausen
Vom 26.06. bis 30.06.1995 *
Niedererbach, Heilberscheid, Neuhäusel, Kadenbach, Eitelborn, Simmem
Die Arbeiten werden im Aufträge der Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung - durch die Firma Werner Schenk, Bitzen, durchgeführt.
Den Monteuren dieser Firma bitten wir ungehinderten Zutritt zu den Meßeinrichtungen zu gewähren. Desweiteren bitten wir die Abnehmer, dafür Sorge zu tragen, daß die Wasserzähler leicht zugänglich sind.
Der Austausch der Zähler erfolgt für den Abnehmer kostenlos. 56410 Montabaur, 15.05.1995
Verbandsgemeindewerke Montabaur Galke, stellvertr. Werkleiter
Öffentliche Mahnung - statt Einzehnahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur
Am 15. Mai 1995 sind
Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge
gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit Sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen. "
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Aktenzeichen anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603
Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nassauische Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212
Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59 Montabaur, 19. Mai 1995
Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)
El| “Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von...08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags
von.14.00 bis 16.00 Uhr
Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr wegen Christi Himmelfahrt (25.05.1995)
Wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt (25.05.1995) verschiebt sich die Müllabfuhr in den Gemeinden des Westerwaldkreises, in denen die Müll- bzw. Wertstoffgefaße oder Einsammlung der DSD-Säcke entleert wferden, jeweils um einen Tag, anstatt donnerstags erst freitags (26.05.1995) und anstatt freitags erst samstags (27.05.1995).
Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1995 zu entnehmen.

