Einzelbild herunterladen

Montabaur

III. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmte einstimmig dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzung und landespflege­rischem Ausgleich in der vorgelegten Form zu.

IV. Beschluß zur Offenlage der Planunterlagen nach § 3II BauGB

Der Stadtrat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan ein­schließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem vorgese­henen landespflegerischen Ausgleich auf die Dauer eines Mo­nats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mind. 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die betroffenen Träger öffentli­cher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

Aufstellung des Bebauungsplanes »In Hehl«, Montabaur- Bladernheim

Ausgelöst durch einen Grundstücksverkauf bestand nunmehr die Notwendigkeit, das Plangebiet »In Hehl« insgesamt einer städtebaulichen Ordnung zuzuführen. Im Rahmen dessen bie­tet es sich an, die bereits bebauten, angrenzenden Flächen im Bebauungsplan aufzunehmen, um auch in diesen Bereichen zu einer ordnungsgemäßen Erschließung und verkehrsmäßigen Anbindung zu kommen. Durch entsprechende Textfestsetzun­gen soll gewährleistet werden, daß sich die künftigen Bauvor­haben in Bezug auf die Geschossigkeit und die Höhensituation sowie die Anzahl der Wohneinheiten in die gewachsene Struk­tur von Bladernheim einpassen.

Ratsmitglied Dr. Jacoby (CDU) beantragte, die Textfestset­zungen um Ziffer 3.2 »Im Bereich der Wohnbauflächen sind mind. 60 % der nicht überbaubaren Grundstücksfläche als Garten- oder Grünfläche anzulegen und zu unterhalten.« zu ergänzen sowie Ziffer 4.4 von einer Empfehlung in eine Ver­pflichtung umzuwandeln.

Ziffer 3.2 wurde einstimmig ergänzend aufgenommen. Ziffer

4.4 wurde einstimmig bei 16 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen in eine Verpflichtung umgewandelt.

Ratsmitglied Bartholome (SPD) beantragte, in Ziffer 4.5 zu regeln, daß Flachdächer zu begrünen sind. Dieser Antrag fand bei 9 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen keine Mehrheit. Anschließend wurde insgesamt über die Beschlußvorlage ab­gestimmt:

1. Zustimmungsbeschluß

Der Rat stimmte einstimmig dem vom Planungsbüro Dr. Manns, Wirges, und den Grundstückseigentümern entwickel­ten Planentwurf einschließlich Begründung und Textfestset­zungen in der vorgelegten Form zu.

2. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung ge­mäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat beschloß einstimmig, die Planunterlagen einschl. Be­gründung und Textfestsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dies insbesondere deshalb, um bereits in diesem Stadium den betroffenen Bürgern rechtzeitig die Möglichkeit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

3. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat beschloß außerdem einstimmig, das Beteiligungsver­fahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens »In Hehl«, Montabaur-Bladernheim

Der Stadtrat beschloß einstimmig, für das Baugebiet »In Hehl« das Baulandumlegungsverfahren gemäß § 46 BauGB anzuord­nen und mit der Durchführung der Baulandumlegung den amtierenden Umlegungsausschuß zu beauftragen.

Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens »Eifelstraße«, Montabaur

Der Stadtrat beschloß einstimmig, für den Bereich der Eifel­straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Planbereich wird

- im Norden: durch die Eifelstraße

- im Westen: durch die Rhönstraße

- im Osten: durch die Hunsrückstraße und

- im Süden: durch das Gelände der Standortverwaltung begrenzt.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »Eifelstraße«.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweite­rung«, Montabaur

Die Änderung des ursprünglichen Bebauungsplanentwurfes war erforderlich, da sich durch die vorgesehene Errichtung des ICE-Bahnhofes Montabaur und dessen Einbindung in die ört­lichen und überörtlichen Verkehrsnetze auch die verkehrs­

11

Nr. 19/95

mäßige Erschließung des Plangebietes neu darstellte. Durch die vorgesehene Abbindung der K 82 - Staudter Straße - kann diese als Erschließungsstraße für das zukünftige Industriege­biet genutzt werden.

1. Entscheidung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage von seiten der Bürger nicht vorgebracht.

2. Entscheidung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsver­fahrens der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

2.1 Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und An­regungen des Straßen- und Verkehrsamtes Diez nicht zu berücksichtigen.

2.2 Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und An­regungen der unteren Landespflegebehörde, im landespfle­gerischen Begleitplan vorgesehene Vermeidungs-, Minde- rungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechts­verbindlich als Textfestsetzung in den Bebauungsplan auf­zunehmen sowie die Flächen zur Durchführung der Ersatz­maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auszuweisen, im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfang zu berücksichtigen.

2.3 Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und An­regungen des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes durch folgen­de Textfestsetzung zu berücksichtigen:

»Im nordwestlichen Teil des Plangebietes - Flurstücke Nr. 5172,5171,5170/1, 5170/2 sowie Teile der Flurstücke 5184, 5183 und 5182 bis zum Weg Flurstück Nr. 6037 bzw. dessen gedachter Verlängerung in nördlicher Richtung sind nur solche Betriebsarten erlaubt, deren Emmissionsgrad dem der Abstandsklasse VI (200 m) nach dem Runderlaß des Ministeriums für Umwelt vom 26.02.1992 oder einem ähn­lichen Emmissionsgrad entsprechen.«

2.4 Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und An­regungen des Katasteramtes Montabaur, den Planentwurf so zu ergänzen, daß es sich bei den schützenswerten Berei­chen um »öffentliche Grünflächen« handelt, in vollem Um­fang zu berücksichtigen.

2.5 Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und An­regungen der Kevag, die Kabeltrasse im Bereich der Firma Ideal mit dem 1 m breiten Versorgungsstreifen in den Bebauungsplanentwurf zu übernehmen sowie die Textfest­setzungen dahingehend zu ergänzen, daß auch unter der 1-kV-Freileitung nur niedrigwachsende Bäume und Sträu- cher angepflanzt werden dürfen, in vollem Umfang zu berücksichtigen.

3. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmte einstimmig dem Entwurf des Bebau­ungsplanes »Alter Galgen Erweiterung« einschließlich Be­gründung und Textfestsetzungen in der vorgelegten Form zu.

4. Beschluß zur erneuten Offenlage der Planunterla­gen nach § 3 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat beschloß einstimmig, den geänderten Bebau­ungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzun­gen und landespflegerischem Planungsbeitrag erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich be­kanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist nur zu den Ände­rungen im Bebauungsplanentwurf vorgebracht werden kön­nen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrich­ten und die Planänderung darzustellen. '

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt H«

Die Kreissparkasse Montabaur beabsichtigt, auf dem Grund­stück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a, ein Wohn- und Bürohaus zur Erweiterung der auf dem Konrad-Adenauer- Platz vorhandenen Baulichkeiten durchzuführen.

Um die entsprechenden Planungsabsichten einerseits und die städtebaulichen Belange andererseits in ausreichendem Maße zu berücksichtigen, ist es erforderlich, den maßgebenden Be­bauungsplan »Altstadt II« zu ändern.

I. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB Der Stadtrat beschloß mit 18 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stim­men, den Bebauungsplan »Altstadt II« für das Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a in Montabaur - Haus Lenaif wie folgt zu ändern:

1. Maß der baulichen Nutzung

1.1 Die GRZ wird auf 0,8 (bisher 0,6), die GFZ auf 2,1 (bisher 1,6) erhöht.