Montabaur
Randeingrünung der Bebauung in vollem Umfang aufrechter- halten wird.
Zu den Bedenken und Anregungen der unteren Wasserbehörde beschloß der Stadtrat einstimmig, die VG-Werke zu beauftragen, zusammen mit der unteren Wasserbehörde und einem Planungsbüro die Frage der Trennkanalisation, der Regenrückhaltung sowie das gesamte Entwässerungskonzept erneut zu untersuchen und die vorgetragenen Anregungen in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Die Anregung des Kulturamtes Westerburg, den Wegezug von der Köppelstraße zum Sportplatz Horressen sowie den Anschluß an das landwirtschaftliche Wegenetz im Süden des geplanten Baugebietes zu erhalten,. wird in vollem Umfang berücksichtigt.
II. Inhalt des Bebauungsplanes (Textfestsetzungen)
Änderungsanträge der Fraktionen wurden zu Ziffer 5 »Stellplätze und Garagen« sowie 6 »Grünordnung« gestellt. Die endgültige Fassung der Textfestsetzungen kann im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.
HI. Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Planungsbeitrag in der vorgelegten Form einstimmig zu.
IV. Beschluß zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Planungsbeitrag für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mind. 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage sowie den Planänderungen zu unterrichten.
Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens »Verlängerte Südstraße«, Montabaur-Elgendorf
Der Stadtrat beschloß einstimmig, für das Baugebiet »Verlängerte Südstraße« das Baulandumlegungsverfahren gemäß §§ 46 ff. BauGB anzuordnen und mit der Durchführung der Baulandumlegung den amtierenden Umlegungsausschuß zu beauftragen.
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 (ehern. Bolzplatz)
Das sich im Eigentum der Stadt Montabaur befindliche Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 an der Straße »Am Himmelfeld« sollte nach den bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeindegebrauch, d. h. Kindergarten und Spielplatzfläche, Verwendung finden. Diese ursprüngliche Intention wurde bereits aufgegeben und nach einer Verkleinerung des Gebietes ein Bolzplatz ausgewiesen.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch durch die Ausweisung des ICE-Bahnhofes die Notwendigkeit ergeben, für die dort lebenden Familien, Bereitstellung von Ersatzgrundstücken in die Wege zu leiten. Hinzu ko mm t, daß der Bedarf für die Ausweisung der vorgesehenen Freizeitanlage bereits durch den am Rand des Mondringes befindlichen Ballspielplatz sowie die weiteren im Stadtgebiet befindlichen Sportanlagen gedeckt sein dürfte. Aufgrund dessen soll jetzt eine Aufteilung des Grundstückes in bebaubare Flächen erfolgen und ein reines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte, seine Fraktion werde gegen die Änderung stimmen, weil man den Bolzplatz erhalten wolle.
Ratsmitglied Bächer (SPD) signalisierte die Zustimmung zur Ausweisung eines Baugebietes und verwies auf die zuvor gemachten Aussagen zu Baugeboten und erhöhtem Wohnraum- bedarf.
Die Beratung und Beschlußfassung erfolgte anhand der Beschlußvorlage:
I. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 eingegangenen Bedenken und Anregungen
1.1 Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen von einer Gruppe von 29 Kindern und Jugendlichen sowie eines Anliegers konnten im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
1.2 Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
1.2.1 Die Bedenken und Anregungen des Forstamtes Montabaur werden teilweise berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
Nr. 19/95
I. 2.2 Die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung -
untere Landespflegebehörde - werden in vollem Umfang berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
II. Textfestsetzungen
Ratsmitglied Dr. Jacoby (CDU) beantragte eine Textergänzung unter Ziffer 3 »Grünordnung«: »Im Bereich der Wohnbauflächen sind mind. 60 % der nicht überbaubaren Grundstücksfläche als Garten- oder Grünfläche anzulegen und zu unterhalten.«
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen Er beantragte weiterhin, Ziffer 4 »Brennstoffe« ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Die endgültige Fassung der Textfestsetzungen kann im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.
IILZustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Ausgleich in der vorgelegten Form zu. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
IV. Beschluß zur Offenlage der Planunterlagen nach § 3 II BauGB
Der Stadtrat beschloß, den Bebauungsplan einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem vorgesehenen landespflegerischen Ausgleich auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mind. 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
Änderung des Bebauungsplanes »Hinunelfeld« für das Grundstück Flur 39, Flurstück 98 (ehern. Spielplatz)
Das sich im Eigentum der Stadt Montabaur befindliche Flurstück 98, Flur 39, an der Straße »Sonnenring« sollte nach der bisherigen Planung zur Anlegung eines Kinderspielplatzes dienen. In unmittelbarer Nähe wurde durch eine zwischenzeitlich rechtskräftig gewordene weitere Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« die Möglichkeit zur Errichtung eines Kindergartens mit einem Kinderspielplatz geschaffen. Aufgrund dessen ergibt sich keine Notwendigkeit mehr, eine weitere Spielfläche zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dessen soll durch eine Änderung des Bebauungsplanes die Möglichkeit der Ausweisung von zwei Baugrundstücken zur späteren Wohnbebauung geschaffen werden.
I. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
1.1 Bedenken und Anregungen wurden von seiten der Bürger nicht vorgebracht.
1.2 Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Bedenken und Anregungen
Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung in vollem Umfang zu berücksichtigen.
II. Textfestsetzungen
Ratsmitglied Dr. Jacoby (CDU) nahm Bezug auf die Argumentation zum Bebauungsplanentwurf »Verlängerte Südstraße« und beantragte, auf die Begrünung der Fassaden zu verzichten, in Ziffer 3.4 Satz 2 zu streichen sowie die Ziffern 3.5 und
4.2 ersatzlos zu streichen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies auf die bereits geführte Diskussion in den Fachausschüssen und schlug vor, den geltenden Bebauungsplan, der für den Nachbarbereich gelte, anzuwenden.
Ratsmitglied Bächer (SPD) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion und betonte, es könnte nicht zugemutet werden, für ein Baugrundstück solch umfassende Textfestsetzungen vorzuschreiben.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte, seine Fraktion habe den vom Vorsitzenden formulierten Beschlußvorschlag als Antrag stellen wollen.
Der Stadtrat beschloß, den geltenden Bebauungsplan, der für den Nachbarbereich gelte, auf dieses Grundstück anzuwenden.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
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