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Montabaur

Randeingrünung der Bebauung in vollem Umfang aufrechter- halten wird.

Zu den Bedenken und Anregungen der unteren Wasserbehör­de beschloß der Stadtrat einstimmig, die VG-Werke zu beauf­tragen, zusammen mit der unteren Wasserbehörde und einem Planungsbüro die Frage der Trennkanalisation, der Regen­rückhaltung sowie das gesamte Entwässerungskonzept erneut zu untersuchen und die vorgetragenen Anregungen in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Die Anregung des Kulturamtes Westerburg, den Wegezug von der Köppelstraße zum Sportplatz Horressen sowie den An­schluß an das landwirtschaftliche Wegenetz im Süden des geplanten Baugebietes zu erhalten,. wird in vollem Umfang berücksichtigt.

II. Inhalt des Bebauungsplanes (Textfestsetzungen)

Änderungsanträge der Fraktionen wurden zu Ziffer 5 »Stell­plätze und Garagen« sowie 6 »Grünordnung« gestellt. Die endgültige Fassung der Textfestsetzungen kann im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

HI. Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Planungsbeitrag in der vorgelegten Form einstimmig zu.

IV. Beschluß zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan ein­schließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem lan­despflegerischen Planungsbeitrag für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mind. 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage sowie den Planänderungen zu unterrichten.

Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens »Verlängerte Südstraße«, Montabaur-Elgendorf

Der Stadtrat beschloß einstimmig, für das Baugebiet »Verlän­gerte Südstraße« das Baulandumlegungsverfahren gemäß §§ 46 ff. BauGB anzuordnen und mit der Durchführung der Bau­landumlegung den amtierenden Umlegungsausschuß zu be­auftragen.

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 (ehern. Bolzplatz)

Das sich im Eigentum der Stadt Montabaur befindliche Grund­stück Flur 39, Flurstück 16/2 an der Straße »Am Himmelfeld« sollte nach den bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeindegebrauch, d. h. Kindergarten und Spielplatzfläche, Verwendung finden. Diese ursprüngliche In­tention wurde bereits aufgegeben und nach einer Verkleine­rung des Gebietes ein Bolzplatz ausgewiesen.

Zwischenzeitlich hat sich jedoch durch die Ausweisung des ICE-Bahnhofes die Notwendigkeit ergeben, für die dort leben­den Familien, Bereitstellung von Ersatzgrundstücken in die Wege zu leiten. Hinzu ko mm t, daß der Bedarf für die Auswei­sung der vorgesehenen Freizeitanlage bereits durch den am Rand des Mondringes befindlichen Ballspielplatz sowie die weiteren im Stadtgebiet befindlichen Sportanlagen gedeckt sein dürfte. Aufgrund dessen soll jetzt eine Aufteilung des Grundstückes in bebaubare Flächen erfolgen und ein reines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte, seine Fraktion werde gegen die Änderung stimmen, weil man den Bolzplatz erhalten wolle.

Ratsmitglied Bächer (SPD) signalisierte die Zustimmung zur Ausweisung eines Baugebietes und verwies auf die zuvor ge­machten Aussagen zu Baugeboten und erhöhtem Wohnraum- bedarf.

Die Beratung und Beschlußfassung erfolgte anhand der Be­schlußvorlage:

I. Beratung und Beschlußfassung über die im Rah­men der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 eingegangenen Bedenken und Anregungen

1.1 Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen von einer Gruppe von 29 Kindern und Jugendlichen sowie eines Anliegers konnten im Rahmen der gemeindlichen Ab­wägung nicht berücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

1.2 Beratung und Beschlußfassung über die im Rah­men der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen

1.2.1 Die Bedenken und Anregungen des Forstamtes Monta­baur werden teilweise berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

Nr. 19/95

I. 2.2 Die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung -

untere Landespflegebehörde - werden in vollem Um­fang berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 3 Enthaltun­gen

II. Textfestsetzungen

Ratsmitglied Dr. Jacoby (CDU) beantragte eine Textergän­zung unter Ziffer 3 »Grünordnung«: »Im Bereich der Wohn­bauflächen sind mind. 60 % der nicht überbaubaren Grund­stücksfläche als Garten- oder Grünfläche anzulegen und zu unterhalten.«

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen Er beantragte weiterhin, Ziffer 4 »Brennstoffe« ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Die endgültige Fassung der Textfestsetzungen kann im Rah­men der Offenlage eingesehen werden.

IILZustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplanentwurf ein­schließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflege­rischem Ausgleich in der vorgelegten Form zu. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

IV. Beschluß zur Offenlage der Planunterlagen nach § 3 II BauGB

Der Stadtrat beschloß, den Bebauungsplan einschließlich Be­gründung, Textfestsetzungen und dem vorgesehenen lan­despflegerischen Ausgleich auf die Dauer eines Monats öffent­lich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mind. 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Ausle­gungsfrist vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die betroffenen Träger öffentlicher Be­lange von der Offenlage zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

Änderung des Bebauungsplanes »Hinunelfeld« für das Grundstück Flur 39, Flurstück 98 (ehern. Spielplatz)

Das sich im Eigentum der Stadt Montabaur befindliche Flur­stück 98, Flur 39, an der Straße »Sonnenring« sollte nach der bisherigen Planung zur Anlegung eines Kinderspielplatzes dienen. In unmittelbarer Nähe wurde durch eine zwischenzeit­lich rechtskräftig gewordene weitere Änderung des Bebau­ungsplanes »Himmelfeld« die Möglichkeit zur Errichtung ei­nes Kindergartens mit einem Kinderspielplatz geschaffen. Aufgrund dessen ergibt sich keine Notwendigkeit mehr, eine weitere Spielfläche zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dessen soll durch eine Änderung des Bebauungsplanes die Möglich­keit der Ausweisung von zwei Baugrundstücken zur späteren Wohnbebauung geschaffen werden.

I. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen

1.1 Bedenken und Anregungen wurden von seiten der Bürger nicht vorgebracht.

1.2 Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge­mäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Bedenken und Anregungen

Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Bedenken und Anre­gungen der Kreisverwaltung in vollem Umfang zu berücksich­tigen.

II. Textfestsetzungen

Ratsmitglied Dr. Jacoby (CDU) nahm Bezug auf die Argumen­tation zum Bebauungsplanentwurf »Verlängerte Südstraße« und beantragte, auf die Begrünung der Fassaden zu verzich­ten, in Ziffer 3.4 Satz 2 zu streichen sowie die Ziffern 3.5 und

4.2 ersatzlos zu streichen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies auf die bereits ge­führte Diskussion in den Fachausschüssen und schlug vor, den geltenden Bebauungsplan, der für den Nachbarbereich gelte, anzuwenden.

Ratsmitglied Bächer (SPD) signalisierte die Zustimmung sei­ner Fraktion und betonte, es könnte nicht zugemutet werden, für ein Baugrundstück solch umfassende Textfestsetzungen vorzuschreiben.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte, seine Fraktion habe den vom Vorsitzenden formulierten Beschlußvorschlag als An­trag stellen wollen.

Der Stadtrat beschloß, den geltenden Bebauungsplan, der für den Nachbarbereich gelte, auf dieses Grundstück anzuwen­den.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

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