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Montabaur

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Nr. 19/95

bensgrundlage. Der Rückgang der Bachflohkrebse hat wieder­um Auswirkungen auf diejenigen Fische, deren Ernährung sie bilden. Kommt dazu als zweiter Störfaktor noch ein Fischhin- demis zwischen Ober- und Unterlauf des Baches, das heißt eine Schwelle oder Stufe im Bachlauf, die bachaufwärts nicht zu überwinden ist, fehlen irgendwann für diesen Bachbereich die Fische, da auch keine neuen Populationen zuwandem können. Solche Beispiele zeigen, wie wichtig die Beobachtung vor Ort für das reibungslose Zusammenspiel der einzelnen Faktoren ist.

Viele der Bachpaten/innen schilderten ihre durchweg positive Erfahrung, daß an einem »funktionierenden« Bachlauf bis auf diese rein vorsorgliche Beobachtung keine weiteren Maßnah­men erforderlich sind. Die Verbandsgemeinde ist auch weiter­hin daran interessiert, Partner für Bachpatenschaften zu ge­winnen. Angesprochen sind Vereine, Verbände, Schulklassen, Gruppen, etc. sowie Einzelpersonen. Einzige Voraussetzung ist die Bereitschaft, über einen längeren Zeitraum hinweg die Beobachtung und Betreuung eines Bachlaufes zu überneh­men.

Nähere Auskünfte erteilt die Umweltbeauftragte Constanze Wunderlich unter der Telefonnummer: 02602/126.215.

Montabaur als attraktives Ausflugsziel lockte Herborner Senioren

Am 4. Mai besuchte die Stadt Herbom mit einer Gruppe von 320 Senioren das historische Montabaur. Die Bürger kamen auf Einladung ihrer Stadt in das Haus Mons Tabor und genos­sen den Nachmittag bei Kaffee und Kuchen. Für die musikali­sche Untermalung des geselligen Nachmittags sorgte die be­kannte Musikgruppe Westerwälder Jungens. Auch die Spinn- und Strickstube Daubach sowie die Töpferei Münk trugen mit Vorführungen traditioneller Handwerkstechnik und Präsen­tation westerwaldtypischer Keramik zu dem gelungenen Nachmittag für die Senioren bei.

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Im Namen der Stadt Montabaur begrüßte Herr Dr. Possel-Döl- ken die Senioren und die Vertreter der Stadt Herbom, Herrn Stadtrat Münster und Herrn Amtsrat Benner sowie den stell­vertretenden Vorsitzenden des Seniorenbeirats, Herrn Willig.

Bekanntmachung Repräsentative Zählung der Rinder und Schafe zum 3. Juni 1995

Zum 3. Juni 1995 findet bundesweit in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Rin­der- und Schafbestände statt. Auskunftspflichtig sind die In­haber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Rinder und Schafe, die sich zum 3. Juni in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anord­nungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Ausk'unfts- pflichtigen gebeten, daraufhinzuweisen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Bericht über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 26. April 1995 Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken informierte den Rat darüber, daß die Bauarbeiten zum kombinierten Rad- und Wanderweg in der Alleestraße fortgeführt werden.

Erberichtete, daß die Stadt Montabaur vom 5. bis 7. Mai 1995 Besuch aus der Partnerstadt Sebnitz erwarte. Am Samstag, 6. Mai 1995, 10.00 Uhr, werde ein gemeinsames Gespräch der Stadtratsmitglieder von Sebnitz und Montabaur stattfinden.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«, Montabaur-Elgendorf

Zu diesem Tagesordnungspunkt der öffentlichen Stadtratsit­zung konnte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken zahlreiche Zu­hörer, vorwiegend aus dem Stadtteil Eigendorf, begrüßen. Ratsmitglied Bächer (SPD) machte zunächst grundsätzliche Ausführungen zum Bebauungsplanverfahren. Er hob hervor, daß einerseits das Gebot, mit dem kostbaren und nicht ver­mehrbaren Gut Boden möglichst sparsam umzugehen und vor allem Eingriffe in den Naturhaushalt zu minimieren, im Vor­dergrund stehe, während dem andererseits oftmals Interessen Einzelner entgegenstünden.

Er erklärte, daß die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag, in 9 Fällen die Bedenken und Anregungen zu berücksichtigen, zustimmen werde. Dabei ginge es lediglich darum, bereits bebaute Grundstücke aus dem Bebauungsplan ohne negative Folgen im Hinblick auf die Art der Bebauung herauszuneh­men. In vier Fällen müßten die Bedenken Einzelner allerdings zurückgewiesen werden, die sich auf Reihenhausbebauung einschließlich Tiefgaragen, Spekulationsbefürchtungen, zu große Ausweisung von Grünflächen und Zerstörung des dörf­lichen Charakters bezogen. Auch hier signalisierte er die Zu­stimmung seiner Fraktion.

Ratsmitglied Bächer (SPD) führte weiter aus, daß es Ziel gewesen sei, in Neubaugebieten eine bessere Ausnutzung von Grund und Boden zu erreichen. Dadurch werde auch gewähr­leistet, daß auf begrenzt vorhandenem Bauland mehr Wolpiei- gentum geschaffen werden kann. Außerdem werde auch der Weg zu einem anderen Umgang mit Energie geebnet. Gerade eine etwas dichtere Bebauung erleichtere den Zugang zu er­neuerbaren Energiequellen und zu einer rationelleren Ener­gieverwendung. Eine Begründung für die Zerstörung des dörf­lichen Charakters sah er allerdings nicht.

Abschließend erklärte er, daß die SPD-Fraktion insgesamt der Verwaltungsvorlage zustimmen, aber Einzelanträge zu den Textfestsetzungen stellen werde.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) führte aus, daß die FWG-Frak- tion ihre Gesamtstellungnahme bei der für nächste Woche terminierten Bürgerversammlung in Eigendorf abgeben wer­de. Er schloß sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an. Das Gemeininteresse gehe vor Einzelinteressen.

Ratsmitglied Manns (Bündnis 90/Die Grünen) sprach ein Lob an die Verwaltung aus, da hier einige wichtige ökologische Belange berücksichtigt würden. Auch er schloß sich den Aus­führungen von Ratsmitglied Bächer (SPD) an. Er meldete allerdings Bedenken gegen die Ausführungen der Verwaltung zu den Einwendungen der unteren Wasserbehörde an. Anschließend nahm Bürgermeister Dr. Possel-Dölken die Be­ratung und Beschlußfassung anhand der Beschlußvorlage vor:

1.1 Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen

9 Einwendungen von Bürgern, deren Grundstücke bereits seit Jahrzehnten bebaut sind und aus dem Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren herausgenommen werden sollten, fan­den durch einstimmigen Stadtratsbeschluß Berücksichtigung. 7 Einwendungen, die sich auf die massive Bebauungsdichte, das Verkehrsaufkommen, den Bau von Tiefgaragen, die Zer­störung des dörflichen.Charakters, Spekulationsbefürchtun­gen, zu große Ausweisung von Grünflächen und die damit verbundene Verteuerung der Baulandpreise bezogen, konnten nur teilweise bzw. nicht im Rahmen der gemeindlichen Ab­wägung berücksichtigt werden. Auch hier faßte der Stadtrat jeweils einstimmig die Beschlüsse.

1.2 Entscheidung über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Trä­ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ein­gegangen sind

Die Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebe­hörde wurden einstimmig insoweit berücksichtigt, als daß die vorhandene Grünfläche im Plangebiet sowie die vorgesehene