Montabaur
Nr. 19/95
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1.2 Die Zahl der Vollgeschosse wird entsprechend den in dem beigefügten Plan gekennzeichneten Bereichen auf 3 bzw. 2 zuzüglich Dachgeschoß (bisher 2 + Dachgeschoß) festgeschrieben.
1.3 Für den 2 1/2 geschossigen Gebäudeteil wird eine Traufhö- he von 8,40 m, für den dreistöckigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von 9,00 m und für den zweistöckigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von 7,50 m vorgeschrieben. •
1.4 Die Fassade am Steinweg ist entsprechend den Vorschriften des § 4 Abs. 2 der Gestaltungssatzung zu gliedern.
1.5 Für das Gebäude, die Zufahrt zur Tiefgarage und den geplanten unterirdischen Verbiridungsgang wird die im Plan gekennzeichnete Baugrenze festgelegt.
2. Dachgauben
2.1 Die Einzelgaubenbreite darf 2,00 m (bisher 1,50 m) nicht überschreiten.
2.2 Der Abstand zwischen den einzelnen Gauben kann höchstens 1,00 m (bisher höchstens 1,50 m) betragen.
2.3 Es sind auch Zwerchgiebel zulässig.
2.4 Die Dacheindeckung ist in Naturschiefer vorzunehmen.
2.5 Die Dachneigung darf max. 40°, bei Giebeln max. 45° betragen.
3. Bauweise
Die vorgeschriebene geschlossene Bauweise wird, wie im Lageplan dargestellt, teilweise aufgehoben.
4. Die an der Nordwestgrenze des Grundstückes befindlichen zwei großen Kiefern sind zu erhalten.
5. Ansonsten gelten die bisherigen textlichen Festsetzungen in vollem Umfang weiter.
II. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat s timm te dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Textfestsetzungen in der vorgelegten Form einstimmig (18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen) zu.
inJDurchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat beschloß einstimmig (18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen), die vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Form durchzuführen, daß der Änderungsentwurf für die Dauer eines Monats beim Bauamt eingesehen werden kann.
IV. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat beschloß einstimmig (18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen), die Verwaltung zu beauftragen, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Erlaß einer Satzung über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gemäß §§ 45IV LBauO und 24 GemO
Der Stadtrat beschloß einstimmig den Erlaß einer Satzung über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gemäß §§ 45 Abs. 4 LBauO, 24 GemO. Unter Zugrundelegung eines Vöm-Hun- dert-Satzes von 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des, Grunderwerbs wurde der Geldbetrag je Stellplatz auf 15.000,— DM festgesetzt. Die Satzung gilt für das Gebiet der Innenstadt (Kernbereich). Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung vom 19.03.1991 außer Kraft.
Namensgebung für die Erschließungsstraße von Einmündung »Graf-von-Zeppelin-Straße« bis Einmündung K 82 (Staudter Straße) im Gewerbegebiet »Alter Galgen«, Montabaur
Der Stadtrat beschloß einstimmig, die Erschließungsstraße zwischen Einmündung »Graf-von-Zeppelin-Straße« bis Einmündung »K 82 (Staudter Straße)« im Gewerbegebiet »Alter Galgen« mit 'dem Namen »Robert-Bosch-Straße« zu bezeichnen.
Einwohnerfragestunde
Es erfolgten keine Wortmeldungen.
Aus der gemeinsamen Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 25. April 1995 Nichtöffentliche Sitzung
In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Apsschusses für Bauwesen und Raumordnung vergaben die Ausschußmitglieder einstimmig den Auftrag zur Lieferung der Möblierung für das 2. Obergeschoß Haus Hager an eine in Limburg ansässige Firma.
Öffentliche Sitzung
Beratung über die weitere Vorgehensweise am Flachdach über dem Eingangsbereich der Grundschule Welschneudorf
Nachdem die Ausschußmitglieder in früheren Sitzungen darüber diskutiert hatten, ob eine Sanierung des Flachdaches über dem Eingangsbereich der Grundschule vorgenommen oder ein flachgeneigtes Satteldach angebracht wird, entschieden sich die Äusschußmitglieder nunmehr bei einer Gegenstimme dafür, das Flachdach in seinem jetzigen Zustand zu belassen und nur bei auftretenden Undichtigkeiten einen Reparaturauftrag zu erteilen.
Vergabe des Planungsauftrages für den Wiederaufbau der Turnhalle an der Grundschule Niederelbert
Im Zusammenhang mit dem Brand der Turnhalle an der Grundschule Niederelbert war zu entscheiden, welchem Architekturbüro der Auftrag für die Planung und Bauleitung des Wiederaufbaus übertragen werden soll.
Die Elberthalle war als Gemeinschaftsprojekt der Verbandsgemeinde (Schulturnhalle) und Ortsgemeinde Niederelbert (Dorfgemeinschaftshaus) errichtet worden und soll für diese Funktionen auch wieder neu aufgebaut werden.
Erster Beigeordneter Reusch berichtete über die Gespräche mit der Ortsgemeinde Niederelbert. Er schlug vor, zwei separate Vorentwürfe in Auftrag zu geben. Der Architekt, dessen Vorentwurf am besten zusagt, solle den weiteren Planungsauftrag erhalten. Da die Ortsgemeinde Niederelbert an der Finanzierung des Projekts beteiligt sei, solle die Ortsgemeinde einen Architekten ihrer Wahl vorschlagen können. Den zweiten Architekten solle die Verbandsgemeinde nach dem zu fassenden Beschluß des Haupt- und Finanzausschusses beauftragen.
Da die durch den Brand zerstörte Halle von den Architekten Graf + Paul, Montabaur/geplant worden ist, schlug die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuß vor, auch dieses Büro mit den Planungen zum Wiederaufbau zu beauftragen. Der Ausschuß folgte dem durch Mehrheitsbeschluß.
Vergabe der Bodenbelagsarbeiten im zweiten Obergeschoß im Erweiterungsbau Haus Hager
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen nach Auswertung des Preisspiegels von fünf Firmen, den Auftrag zur Lieferung und Montage eines Linoleumbelages an eine in Limburg ansässige Firma zu vergeben.
Fensterbekleidung im zweiten Obergeschoß Erweiterungsbau Haus Hager
Einstimmig entschieden sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses dafür, einer in der Verbandsgemeinde Montabaur ansässigen Firma den Auftrag zur Lieferung und Montage von Vertikal-Jalousien-Lamellenanlagen zu erteilen.
Auftragsvergabe für die Beschaffung von Mini-Permanent- Saugem (Öl-Wasser-Sauger) für die Stützpunktfeuerwehren Montabaur, Nentershausen und Neuhäusel
Der Auftrag für die Lieferung von drei Mini-Permanent-Sau- gern wurde ebenfalls einstimmig an eine in Neuwied ansässige Firma zu deren Angebotskonditionen vergeben.
Achtung!
Vorgezogener Redaktionsschluß für die 21. Kalenderwoche (Ausgabe 25.05.1995)
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 21. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis
Freitag, 19. Mai 1995,12.00 Uhr,
bei der Redaktion, Zimmer 208, abzugeben.
Sperrung des Parkplatzes »Kalbswiese« am 13. Mai 1995
Am Samstag, dem 13. Mai 1995, muß wegen einer Veranstaltung der Parkplatz »Kalbswiese« in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr gesperrt werden.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die übrigen Parkplätze im Stadtgebiet anzufahren.
.Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -

