Montabaur
Nr. 16/95
rungssperre zu beschließen oder eine Zurückstellung zu beantragen, oder wenn sie aus anderen sachgerechten Gründen die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens für erforderlich hält.
Anforderungen an die Vollständigkeit der Bauunterlagen:
Auch wenn ein Baugenehmigungsverfahren unterbleibt, so sind dennoch vom Bauherrn und seinem Architekten - wie bisher auch - vollständige Bauantragsunterlagen vorzulegen.
Das sind:
- Bauantragsformular (1-fach)
- Baubeschreibungsformular (3-fach)
- 1 katasteramtlicher Lageplan beglaubigt
- 2 katasteramtliche Lagepläne unbeglaubigt
- Bauzeichnungen (3-fach)
und zusätzlich, wenn erforderlich:
- Nachweis GRZ
- Nachweis GFZ
- Stellplatznachweis
- Nachweis Wärmeberechnung nach der neuen Wärmeschutzverordnung
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Nutz- und Wohnflächen
- statische Berechnungen.
Wo werden die Bauunterlagen abgegeben?
Die Antragsunterlagen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, abgegeben.
Wann kann der Bauherr mit dem Bau beginnen?
Mit den Bauarbeiten darf einen Monat nach der Abgabe der vollständigen Bauunterlagen begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde erklärt vor Ablauf der Frist dem Bauherrn gegenüber, daß ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Die Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde kann dem Bauherrn aber auch schon vor Ablauf der Monatsfrist schriftlich mitteilen, daß kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Mit dem Bau kann dann bereits vor Ablauf der Frist begonnen werden.
Wer ist beim Bauamt der Verbandsgememdeverwaltung Montabaur Ihr Ansprechpartner?
Ansprechpartnerin für die Abgabe der Bauunterlagen sowie für Auskünfte ist Frau Roth-Braun, Zimmer 203, 2. Obergeschoß, Rathaus-Neubau, Telefon: 02602/126.113.
VERANSTALTUNGEN
, & KULTUR ,_
ER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
An alle
Vereine, Veranstalter und Organisatoren
von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen
in der Verbandsgemeinde Montabaur:
Redaktionsschluß für die Ausgabe Juli bis September 1995 ist der 17. August 1995
bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »AKTUELL«, Telefon: 02602/126.111 oder 126.192, gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Saisonplan im Hallenbad Montabaur
„..■UTiäfÜl
IST SChOCN
Ab Montag, den 24.04.1995, gilt folgender Badezeitenplan
Montag vormittags für Reinigungsarbeiten
CfAQOnlfiQCPTl
14.00 bis 19.00 Uhr Familienbad 19.00 bis 20.15 Uhr Vereinsbad
(Behindertensportgruppe)
m
Dienstag
Mittwoch
(Warmbade-
tag)
Donnerstag
(Warmbade-
tag)
07.00 bis 09.00 Uhr Bundeswehr 09.00 bis 14.30 Uhr nur Schulbadebetrieb
14.30 bis '21.00 Uhr Familienbad 07.00 bis 09.00 Uhr Bundeswehr 09.00 bis 13.00 Uhr Familienbad mit
Schulbadebetrieb 13.00 bis 19.30 Uhr Familienbad
19.30 bis 21.00 Uhr Frauenbad 07.00 bis 09.00 Uhr Bundeswehr 09.00 bis 14.30 Uhr Familienbad mit
Schulbadebetrieb
14.30 bis 21.00 Uhr Familienbad Freitag 07.00 bis 09.00 Uhr Bundeswehr
09.00 bis 13.00 Uhr nur Schulbadebetrieb 16.00 bis 19.00 Uhr Vereinsbad (TuS Montabaur) 19.00 bis 21.00 Uhr Vereinsbad (DLRG)
Samstag 08.00 bis 16.30 Uhr Familienbad
16.30 bis 18.00 Uhr Vereinsbad (TSG Montabaur) Sonntag 08.00 bis 12.30 Uhr Familienbad Telefon: 02602/4611 oder 02602/126173
Katze als Fundsache
Am 10.04.1995 wurde in Montabaur, Fürstenweg, ein junger schwarzer Kater (weißer Fleck am Hals) aufgefünden. Der rechtmäßige Verlierer kann sich unter folgender Tel.-Nr. melden: 02602/12928.
Am 07.04.1995 wurde eine Katze in Neuhäusel aufgefunden. Der rechtmäßige Verlierer kann sich unter folgender Tel.-Nr. melden: 0261/408644.
Entwicklungsbüro bleibt am Donnerstag geschlossen
Urlaubszeit bei der BauGrund; am 27.04.1995 bleibt das Büro für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur« im Rathausneubau, das seit Januar jeweils don- nerstagsnachmittags von 14.30 bis 18.30 Uhr allen Interessierten an dem städtebaulichen Großvorhaben zur Information offensteht, geschlossen. In der kommenden Woche, am 04.05.1995, ist es dann wieder zu den gewohnten Zeiten von einem Mitarbeiter der Bonner BauGrund besetzt.
Dringliche Informationswünsche können in der Zwischenzeit an die BauGrund in Bonn unter der Telefonnummer 0228/518273 oder die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gerichtet werden.
IUS ARCHIVI
Archiv der Stadt Montabaur
Informationen zu Akten und Urkunden
Karl-Siebert-Straße und Jakob Hannappel-Straße
In der sog. »Sommerwiese«, dem Wohngebiet zwischen Limburger und Wirzenbomer Straße, das Mitte der 20er Jahre zunächst durch den Bau der Häuser der Nassauischen Heimstätte Gesellschaft besiedelt wurde, gab man den Straßen z. T. die Namen bekannter Dichter und Denker wie Eichendorff, Kant und Herder. Aber auch an zwei Montabaurer Heimatdichter wird hier erinnert.
Karl Siebert, geb. am 15. September 1875 als Sohn eines Schneidermeisters, tritt nach der Volksschule zunächst in das elterliche Schneidergeschäft ein. Nach seiner Lehr- und Arbeitszeit dort sowie dreijährigem Dienst im Husaren-Regi- ment 13 in Bockenheim bei Frankfurt kommt er in die elterliche Firma zurück, beginnt aber 1907 bei der Kreissparkasse Montabaur eine Tätigkeit als Gegenbuchführer. Bis zu seinem Ruhestand im Jahre 1940 bleibt er der Kreissparkasse treu. Seine Frau Christa, geb. Schmitz, schenkt ihm sechs Kinder.

