Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 16/95

rungssperre zu beschließen oder eine Zurückstellung zu bean­tragen, oder wenn sie aus anderen sachgerechten Gründen die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens für erfor­derlich hält.

Anforderungen an die Vollständigkeit der Bauunterlagen:

Auch wenn ein Baugenehmigungsverfahren unterbleibt, so sind dennoch vom Bauherrn und seinem Architekten - wie bisher auch - vollständige Bauantragsunterlagen vorzule­gen.

Das sind:

- Bauantragsformular (1-fach)

- Baubeschreibungsformular (3-fach)

- 1 katasteramtlicher Lageplan beglaubigt

- 2 katasteramtliche Lagepläne unbeglaubigt

- Bauzeichnungen (3-fach)

und zusätzlich, wenn erforderlich:

- Nachweis GRZ

- Nachweis GFZ

- Stellplatznachweis

- Nachweis Wärmeberechnung nach der neuen Wärme­schutzverordnung

- Berechnung des umbauten Raumes

- Berechnung der Nutz- und Wohnflächen

- statische Berechnungen.

Wo werden die Bauunterlagen abgegeben?

Die Antragsunterlagen werden bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, abgegeben.

Wann kann der Bauherr mit dem Bau beginnen?

Mit den Bauarbeiten darf einen Monat nach der Abgabe der vollständigen Bauunterlagen begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde erklärt vor Ablauf der Frist dem Bauherrn gegenüber, daß ein Baugenehmigungsver­fahren durchgeführt werden soll. Die Gemeinde bzw. Ver­bandsgemeinde kann dem Bauherrn aber auch schon vor Ab­lauf der Monatsfrist schriftlich mitteilen, daß kein Genehmi­gungsverfahren durchgeführt werden soll. Mit dem Bau kann dann bereits vor Ablauf der Frist begonnen werden.

Wer ist beim Bauamt der Verbandsgememdeverwaltung Montabaur Ihr Ansprechpartner?

Ansprechpartnerin für die Abgabe der Bauunterlagen sowie für Auskünfte ist Frau Roth-Braun, Zimmer 203, 2. Oberge­schoß, Rathaus-Neubau, Telefon: 02602/126.113.

VERANSTALTUNGEN

, & KULTUR ,_

ER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

An alle

Vereine, Veranstalter und Organisatoren

von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen

in der Verbandsgemeinde Montabaur:

Redaktionsschluß für die Ausgabe Juli bis September 1995 ist der 17. August 1995

bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »AKTUELL«, Telefon: 02602/126.111 oder 126.192, gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Saisonplan im Hallenbad Montabaur

..UTiäfÜl

IST SChOCN

Ab Montag, den 24.04.1995, gilt folgender Badezeitenplan

Montag vormittags für Reinigungsarbeiten

CfAQOnlfiQCPTl

14.00 bis 19.00 Uhr Familienbad 19.00 bis 20.15 Uhr Vereinsbad

(Behindertensportgruppe)

m

Dienstag

Mittwoch

(Warmbade-

tag)

Donnerstag

(Warmbade-

tag)

07.00 bis 09.00 Uhr Bundeswehr 09.00 bis 14.30 Uhr nur Schulbadebetrieb

14.30 bis '21.00 Uhr Familienbad 07.00 bis 09.00 Uhr Bundeswehr 09.00 bis 13.00 Uhr Familienbad mit

Schulbadebetrieb 13.00 bis 19.30 Uhr Familienbad

19.30 bis 21.00 Uhr Frauenbad 07.00 bis 09.00 Uhr Bundeswehr 09.00 bis 14.30 Uhr Familienbad mit

Schulbadebetrieb

14.30 bis 21.00 Uhr Familienbad Freitag 07.00 bis 09.00 Uhr Bundeswehr

09.00 bis 13.00 Uhr nur Schulbadebetrieb 16.00 bis 19.00 Uhr Vereinsbad (TuS Montabaur) 19.00 bis 21.00 Uhr Vereinsbad (DLRG)

Samstag 08.00 bis 16.30 Uhr Familienbad

16.30 bis 18.00 Uhr Vereinsbad (TSG Montabaur) Sonntag 08.00 bis 12.30 Uhr Familienbad Telefon: 02602/4611 oder 02602/126173

Katze als Fundsache

Am 10.04.1995 wurde in Montabaur, Fürstenweg, ein junger schwarzer Kater (weißer Fleck am Hals) aufgefünden. Der rechtmäßige Verlierer kann sich unter folgender Tel.-Nr. mel­den: 02602/12928.

Am 07.04.1995 wurde eine Katze in Neuhäusel aufgefunden. Der rechtmäßige Verlierer kann sich unter folgender Tel.-Nr. melden: 0261/408644.

Entwicklungsbüro bleibt am Donnerstag geschlossen

Urlaubszeit bei der BauGrund; am 27.04.1995 bleibt das Büro für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur« im Rathausneubau, das seit Januar jeweils don- nerstagsnachmittags von 14.30 bis 18.30 Uhr allen Interes­sierten an dem städtebaulichen Großvorhaben zur Informa­tion offensteht, geschlossen. In der kommenden Woche, am 04.05.1995, ist es dann wieder zu den gewohnten Zeiten von einem Mitarbeiter der Bonner BauGrund besetzt.

Dringliche Informationswünsche können in der Zwischenzeit an die BauGrund in Bonn unter der Telefonnummer 0228/518273 oder die Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur gerichtet werden.

IUS ARCHIVI

Archiv der Stadt Montabaur

Informationen zu Akten und Urkunden

Karl-Siebert-Straße und Jakob Hannappel-Straße

In der sog. »Sommerwiese«, dem Wohngebiet zwischen Lim­burger und Wirzenbomer Straße, das Mitte der 20er Jahre zunächst durch den Bau der Häuser der Nassauischen Heim­stätte Gesellschaft besiedelt wurde, gab man den Straßen z. T. die Namen bekannter Dichter und Denker wie Eichendorff, Kant und Herder. Aber auch an zwei Montabaurer Heimat­dichter wird hier erinnert.

Karl Siebert, geb. am 15. September 1875 als Sohn eines Schneidermeisters, tritt nach der Volksschule zunächst in das elterliche Schneidergeschäft ein. Nach seiner Lehr- und Ar­beitszeit dort sowie dreijährigem Dienst im Husaren-Regi- ment 13 in Bockenheim bei Frankfurt kommt er in die elterli­che Firma zurück, beginnt aber 1907 bei der Kreissparkasse Montabaur eine Tätigkeit als Gegenbuchführer. Bis zu seinem Ruhestand im Jahre 1940 bleibt er der Kreissparkasse treu. Seine Frau Christa, geb. Schmitz, schenkt ihm sechs Kinder.