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Montabaur

Nr. 16/95

m

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen den Teilaus­bau der Hofstraße öffentlich aus.

Leistungsumfang:

600 m 2 Bitumendecke einschließlich Unterhau 200 m Bordsteine und Rinne

100 m Entwässerungsleitung aus Betonrohr 0 300 mm 100 m Wasserleitung aus duktilem Gußrohr 0 100 mm Straßenbeleuchtung

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich his zum 28.04.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20, DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 12. Mai 1995,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 12.04.1995

In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Niedererbach die Sanierung des Sportplatzes öffentlich aus.

Leistungsumfang:

7.000 m 2 Tennendecke abtragen 1.400 m Drainleitungen verlegen

Beregnungsanlage einbauen 7.000 m 2 Filterschicht aus Lava einbauen 7.000 m 2 Rasentragschicht, 12 cm dick, einbauen und ein­säen

360 m ALU-Barriere einbauen Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 04.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 19. Mai 1995,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 18.04.1995

In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter

Einladung

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung des Ver­bandsgemeinderates Montabaur findet am

Dienstag, dem 25. April 1995, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung - Beginn: 16.30 Uhr A. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses sowie des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung

1. Auftragsvergabe zur Möblierung des 2. Obergeschosses Erweiterungsbau Haus Hager

2. Beratung über die weitere Vorgehensweise am Flachdach über den Eingangsbereich der Grundschule Welschneudorf mit evtl, anschließender Auftragsvergabe

3. Vergabe des Planungsauftrages für den Wiederaufbau der Grundschule Niederelbert

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

B. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

1. Vergabe von Aufträgen

a) Bodenbelagsarbeiten im 2. Obergeschoß Erweiterungs- l bau Haus Hager

b) Fensterbekleidung im 2. Obergeschoß Erweiterungs­bau Haus Hager

c) Beschaffung von Mini-Permanent-Saugem (Ol-Was- ser-Sauger) für die Stützpunktfeuerwehren Monta­baur, Nentershausen und Neuhäusel

d) Projektierung und Schulung im Zusammenhang mit der neuen EDV-Anlage

e) Weitere (vorsorglich)

2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

3. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Fortbildung von Ratsmitgliedem

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter

Hinweise auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der o.g. Sitzung finden folgende Fraktions­sitzungen statt:

CDU: Montag, 24.04.1995 um 18.00 Uhr, Sitzungssaal

Rathaus Neubau

FWG: Montag, 24.04.1995 um 19.00 Uhr, Sozialraum

des Rathauses Neubau 2. Stock B 90/Grüne: Montag, 24.04.1995 um 19.00 Uhr, Gaststätte »Wirzenbomer Liss«, Wirzenborn

Die Verwaltung informiert 1

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von sowie donnerstags von

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags von.14.00 b

16.00 bis 18.00 Uhr

Neue Landesbauordnung (LBauO) ab 01.04.1995 in Kraft

Was ist die für die Bauherren wichtigste Neuerung?

In die neue Landesbauordnung wurde § 65 a aufgenommen. Was besagt § 65 a?

Nach § 65 a entfallt ein Baugenehmigungsverfahren, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a) das Gebäude hegt innerhalb der Gebäudeklassen 1 bis 3

b) entspricht einem rechtskräftigen Bebauungsplan

c) die Erschließung ist gesichert.

Zu a: Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind freiste­hende Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, aber auch Mehrfamilienhäuser. Bei diesen Gebäuden darf der Fußboden von Geschossen, in denen Aufent­haltsräume möglich sind, im Mittel nicht mehr als 7,00 m über der Geländeoberfläche liegen.

Zu b: Das Wohnungsbauvorhaben befindet sich im Geltungs­bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Zuc: Die Erschließung hinsichtlich Kanal, Wasser und Baustraße muß gesichert sein.

Liegt das Baugrundstück z. B. innerhalb eines im Zusammen­hang bebauten Ortsteiles, für den in der Regel kein Bebau­ungsplan besteht, im Außenbereich oder innerhalb eines in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, so ist das Vorha­ben genehmigungspflichtig.

Ein Genehmigungsverfahren wird jedoch auch dann durchge­führt, wenn die Gemeinde dies ausdrücklich wünscht. Dies ist dann der Fall, wenn die Gemeinde beabsichtigt, eine Verände-