Montabaur
Nr. 16/95
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Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen den Teilausbau der Hofstraße öffentlich aus.
Leistungsumfang:
600 m 2 Bitumendecke einschließlich Unterhau 200 m Bordsteine und Rinne
100 m Entwässerungsleitung aus Betonrohr 0 300 mm 100 m Wasserleitung aus duktilem Gußrohr 0 100 mm Straßenbeleuchtung
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich his zum 28.04.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,— DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 12. Mai 1995,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 12.04.1995
In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Niedererbach die Sanierung des Sportplatzes öffentlich aus.
Leistungsumfang:
7.000 m 2 Tennendecke abtragen 1.400 m Drainleitungen verlegen
Beregnungsanlage einbauen 7.000 m 2 Filterschicht aus Lava einbauen 7.000 m 2 Rasentragschicht, 12 cm dick, einbauen und einsäen
360 m ALU-Barriere einbauen Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 04.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 19. Mai 1995,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 18.04.1995
In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter
Einladung
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung des Verbandsgemeinderates Montabaur findet am
Dienstag, dem 25. April 1995, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung - Beginn: 16.30 Uhr A. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung
1. Auftragsvergabe zur Möblierung des 2. Obergeschosses Erweiterungsbau Haus Hager
2. Beratung über die weitere Vorgehensweise am Flachdach über den Eingangsbereich der Grundschule Welschneudorf mit evtl, anschließender Auftragsvergabe
3. Vergabe des Planungsauftrages für den Wiederaufbau der Grundschule Niederelbert
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
B. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
1. Vergabe von Aufträgen
a) Bodenbelagsarbeiten im 2. Obergeschoß Erweiterungs- l bau Haus Hager
b) Fensterbekleidung im 2. Obergeschoß Erweiterungsbau Haus Hager
c) Beschaffung von Mini-Permanent-Saugem (Ol-Was- ser-Sauger) für die Stützpunktfeuerwehren Montabaur, Nentershausen und Neuhäusel
d) Projektierung und Schulung im Zusammenhang mit der neuen EDV-Anlage
e) Weitere (vorsorglich)
2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
3. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Fortbildung von Ratsmitgliedem
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter
Hinweise auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der o.g. Sitzung finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 24.04.1995 um 18.00 Uhr, Sitzungssaal
Rathaus Neubau
FWG: Montag, 24.04.1995 um 19.00 Uhr, Sozialraum
des Rathauses Neubau 2. Stock B 90/Grüne: Montag, 24.04.1995 um 19.00 Uhr, Gaststätte »Wirzenbomer Liss«, Wirzenborn
Die Verwaltung informiert 1
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von sowie donnerstags von
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags von.14.00 b
16.00 bis 18.00 Uhr
Neue Landesbauordnung (LBauO) ab 01.04.1995 in Kraft
Was ist die für die Bauherren wichtigste Neuerung?
In die neue Landesbauordnung wurde § 65 a aufgenommen. Was besagt § 65 a?
Nach § 65 a entfallt ein Baugenehmigungsverfahren, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) das Gebäude hegt innerhalb der Gebäudeklassen 1 bis 3
b) entspricht einem rechtskräftigen Bebauungsplan
c) die Erschließung ist gesichert.
Zu a: Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind freistehende Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, aber auch Mehrfamilienhäuser. Bei diesen Gebäuden darf der Fußboden von Geschossen, in denen Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel nicht mehr als 7,00 m über der Geländeoberfläche liegen.
Zu b: Das Wohnungsbauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Zuc: Die Erschließung hinsichtlich Kanal, Wasser und Baustraße muß gesichert sein.
Liegt das Baugrundstück z. B. innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den in der Regel kein Bebauungsplan besteht, im Außenbereich oder innerhalb eines in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, so ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.
Ein Genehmigungsverfahren wird jedoch auch dann durchgeführt, wenn die Gemeinde dies ausdrücklich wünscht. Dies ist dann der Fall, wenn die Gemeinde beabsichtigt, eine Verände-

