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Montabaur

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Nr. 13/95

holden in einer Gemeinde zu leben. Ich fordere die Übeltäter auf, sich bei mir zu melden (hierzu fehlt bestimmt der Mut) und bitte unsere Bevölkerung herzlich, mit »offenen Augen« durchs Dorf zu gehen. Sollten Sie Zeuge solcher Taten werden, dann rufen Sie mich bitte an. Ich werde sofort Anzeige erstat­ten, ohne Ansehen der Person.

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Das katholische Bildungswerk Westerwald

informiert und lädt ein

Holler

Thema: Welche Zukunft hat unser Sonntagsgottes­

dienst!

Termin: Donnerstag, 27.04.1995, 15.00 Uhr

Ort: Holler, Pfarrheim

Leitung: Kaplan Christof Forst, Holler

Nähere Auskünfte: Katholisches Pfarramt Holler, 02602/3495

Katholisches Pfarramt St. Margaretha

56412 Holler, Telefon 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:

Mittwoch.11.00 bis 13.00 Uhr

Freitag.17.00 bis 19.00 Uhr

Bürozeit:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag....09.30 bis 13.00 Uhr Wortgottesdienst für Kinder/Gepa-Verkauf Der nächste Wortgottesdienst für Kinder ist am Sonntag, 2. April 1995, 10.15 Uhr, im Pfarrheim Holler. Nach dem Gottes­dienst werden wieder Gepa-Artikel aus fairem Handel (Kaffee, Tee, Kakao, Honig etc.) angeboten.

Mutter-Kind-Kreis

Dienstag, 04.04.1995,15.30 Uhr, Pfarrheim; die Treffen am 11. und 18.04.1995 entfallen.

Kinderbeichte

Donnerstag, 06.04.1995, 16.00 Uhr Basteln von Palmwedel

Am Donnerstag, 6. April 1995, 15.00 Uhr, basteln wir im Pfarrheim Holler Palmwedel. Bitte einen Stock, Schere, Band, Seidenblumen oder ähnliches mitbringen. Alle Kinder, beson­ders die Kommunionkinder und interessierte Mütter, sind dazu herzlich eingeladen.

SV Fortuna Holler

Abteilung Alte Herren

Am Samstag, dem 01.04.1995, Alte Herren HollerAH Marien­rachdorf

Anstoß in Holler: 16.30 Uhr; Platzaufbau: Metternich/Stockel

Stahlhofen

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1995

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteü- ergesetzes vom 07.08.1973 BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 29.01.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Stahlhofen erhebt im Kalenderjahr 11)95 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den glei­chen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem

letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswrrkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter

Spielverbot

Aus gegebenem Anlaß weise ich nochmals darauf hin, daß es nicht erlaubt ist, am Abwassergraben im Neubaugebiet »Wie­sengrund 2« zu spielen. Ich bitte alle Eltern darauf zu achten, da es für die Kinder eine große Gefahr bedeutet, an dem Graben, der sehr stark ausgeschwemmt ist, zu spielen. Die Verbandsgemeinde (Wasserwerk) als die zuständige Behörde, prüft derzeit, wie hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden kann.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Disco-Pärty

Am 8. April 1995 veranstaltet unsere Kirmesgesellschaft zu­sammen mit einem Disco-Team eine Disco-Party im Gemein­desaal. Ich bitte alle Nachbarn des Saales um Verständnis, wenn es etwas lauter zugeht als sonst. Möglicherweise werden ja auch Erinnerungen wach, an die eigenen Disco-Zeiten der 70er und 80er Jahre. Bei mir bestimmt, deshalb gehe ich auch hin. Es kommen sicher noch mehr ältere Disco-Fans. Alle sind eingeladen.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Neuregelung der Vermietung des Gemeindesaales

Nach einer gemeinsamen Sitzung zwischen der Ortsgemeinde und dem Pächter der Gastwirtschaft wurde folgende Regelung getroffen:

1. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird der Gemeinde­saal in Zukunft nur noch über den Ortsbürgermeister ver­mietet.

2. Bei allen Veranstaltungen zahlt der Mieter 40,DM an die Ortsgemeinde und 20, DM an den Pächter zur Deckung seiner Kosten (Strom, Toüettenbenutzung). Die Benutzung der Toilette ist dann bis 01.00 Uhr möglich, längere Öff­nungszeiten müssen mit dem Pächter abgesprochen wer­den.

3. Der Saal muß in einem sauberen Zustand (geputzt) über­geben werden. Alle gesetzlichen Bestimmungen (Jugend­schutz, Lärmschutz, Polizeistunde, Gema und sonstige Be­stimmungen, Anmeldungen und Versicherungen) müssen unbedingt eingehalten werden. Jede Veranstaltung geht voll in die Verantwortung des jeweiligen Mieters.

4. Gesangverein, Sportverein und deren Unterabteilungen sowie Möhnenverein und Kirmesgesellschaft müssen keine Miete, wohl aber 20, DM Kostenbeitrag an den Pächter, zahlen.

5. Der Pächter hat die Veranstaltung an Kirmes frei, ebenso alle seine persönlichen Familienfeiern, da er hierfür Haus­meistertätigkeiten ausführt.

6. Mit der Vermietung werden alle o. g. Bestimmungen aner­kannt.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Das Katholische Bildungswerk Westerwald

informiert und lädt ein

Stahlhofen

Thema: Die neue Pflegeversicherung Termin: Dienstag, 25.04.1995, 15.00 Uhr Ort: Stahlhofen, Pfarrhaus

Leitung: Detlef Dillmann, Caritasverband für den Bezirk

Westerwald

Nähere Auskünfte: Katholisches Pfarramt Holler, 02602/3495