Montabaur
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Nr. 13/95
holden in einer Gemeinde zu leben. Ich fordere die Übeltäter auf, sich bei mir zu melden (hierzu fehlt bestimmt der Mut) und bitte unsere Bevölkerung herzlich, mit »offenen Augen« durchs Dorf zu gehen. Sollten Sie Zeuge solcher Taten werden, dann rufen Sie mich bitte an. Ich werde sofort Anzeige erstatten, ohne Ansehen der Person.
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Das katholische Bildungswerk Westerwald
informiert und lädt ein
Holler
Thema: Welche Zukunft hat unser Sonntagsgottes
dienst!
Termin: Donnerstag, 27.04.1995, 15.00 Uhr
Ort: Holler, Pfarrheim
Leitung: Kaplan Christof Forst, Holler
Nähere Auskünfte: Katholisches Pfarramt Holler, 02602/3495
Katholisches Pfarramt St. Margaretha
56412 Holler, Telefon 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:
Mittwoch.11.00 bis 13.00 Uhr
Freitag.17.00 bis 19.00 Uhr
Bürozeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag....09.30 bis 13.00 Uhr Wortgottesdienst für Kinder/Gepa-Verkauf Der nächste Wortgottesdienst für Kinder ist am Sonntag, 2. April 1995, 10.15 Uhr, im Pfarrheim Holler. Nach dem Gottesdienst werden wieder Gepa-Artikel aus fairem Handel (Kaffee, Tee, Kakao, Honig etc.) angeboten.
Mutter-Kind-Kreis
Dienstag, 04.04.1995,15.30 Uhr, Pfarrheim; die Treffen am 11. und 18.04.1995 entfallen.
Kinderbeichte
Donnerstag, 06.04.1995, 16.00 Uhr Basteln von Palmwedel
Am Donnerstag, 6. April 1995, 15.00 Uhr, basteln wir im Pfarrheim Holler Palmwedel. Bitte einen Stock, Schere, Band, Seidenblumen oder ähnliches mitbringen. Alle Kinder, besonders die Kommunionkinder und interessierte Mütter, sind dazu herzlich eingeladen.
SV Fortuna Holler
Abteilung Alte Herren
Am Samstag, dem 01.04.1995, Alte Herren Holler —AH Marienrachdorf
Anstoß in Holler: 16.30 Uhr; Platzaufbau: Metternich/Stockel
Stahlhofen
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1995
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteü- ergesetzes vom 07.08.1973 — BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 29.01.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Stahlhofen erhebt im Kalenderjahr 11)95 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem
letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswrrkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.
In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter
Spielverbot
Aus gegebenem Anlaß weise ich nochmals darauf hin, daß es nicht erlaubt ist, am Abwassergraben im Neubaugebiet »Wiesengrund 2« zu spielen. Ich bitte alle Eltern darauf zu achten, da es für die Kinder eine große Gefahr bedeutet, an dem Graben, der sehr stark ausgeschwemmt ist, zu spielen. Die Verbandsgemeinde (Wasserwerk) als die zuständige Behörde, prüft derzeit, wie hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden kann.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Disco-Pärty
Am 8. April 1995 veranstaltet unsere Kirmesgesellschaft zusammen mit einem Disco-Team eine Disco-Party im Gemeindesaal. Ich bitte alle Nachbarn des Saales um Verständnis, wenn es etwas lauter zugeht als sonst. Möglicherweise werden ja auch Erinnerungen wach, an die eigenen Disco-Zeiten der 70er und 80er Jahre. Bei mir bestimmt, deshalb gehe ich auch hin. Es kommen sicher noch mehr ältere Disco-Fans. Alle sind eingeladen.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Neuregelung der Vermietung des Gemeindesaales
Nach einer gemeinsamen Sitzung zwischen der Ortsgemeinde und dem Pächter der Gastwirtschaft wurde folgende Regelung getroffen:
1. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird der Gemeindesaal in Zukunft nur noch über den Ortsbürgermeister vermietet.
2. Bei allen Veranstaltungen zahlt der Mieter 40,—DM an die Ortsgemeinde und 20,— DM an den Pächter zur Deckung seiner Kosten (Strom, Toüettenbenutzung). Die Benutzung der Toilette ist dann bis 01.00 Uhr möglich, längere Öffnungszeiten müssen mit dem Pächter abgesprochen werden.
3. Der Saal muß in einem sauberen Zustand (geputzt) übergeben werden. Alle gesetzlichen Bestimmungen (Jugendschutz, Lärmschutz, Polizeistunde, Gema und sonstige Bestimmungen, Anmeldungen und Versicherungen) müssen unbedingt eingehalten werden. Jede Veranstaltung geht voll in die Verantwortung des jeweiligen Mieters.
4. Gesangverein, Sportverein und deren Unterabteilungen sowie Möhnenverein und Kirmesgesellschaft müssen keine Miete, wohl aber 20,— DM Kostenbeitrag an den Pächter, zahlen.
5. Der Pächter hat die Veranstaltung an Kirmes frei, ebenso alle seine persönlichen Familienfeiern, da er hierfür Hausmeistertätigkeiten ausführt.
6. Mit der Vermietung werden alle o. g. Bestimmungen anerkannt.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Das Katholische Bildungswerk Westerwald
informiert und lädt ein
Stahlhofen
Thema: Die neue Pflegeversicherung Termin: Dienstag, 25.04.1995, 15.00 Uhr Ort: Stahlhofen, Pfarrhaus
Leitung: Detlef Dillmann, Caritasverband für den Bezirk
Westerwald
Nähere Auskünfte: Katholisches Pfarramt Holler, 02602/3495

