Montabaur
FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Am Sonntag, dem 02.04.1995, spielt unsere Mannschaft in Stahlhofen gegen die SG Heiligenroth/GR/Ahrbach. Anstoß:
14.30 Uhr. Zuschauer und Fans sind herzlich willkommen.
Einladung zur Jahreshauptversammlung Hiermit werden alle Mitglieder der FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V. zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 21.04.1995, 20.15 Uhr, Gemeindesaal, herzlich eingeladen. Tagesordnung: Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden, Gedenken der Verstorbenen, Feststellung der Anwesenden, Jahresbericht des Geschäftsführers, Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfer, Bericht der Abteilungen, Wahl des Wahlleiters, Entlastung des Vorstandes, Neuwahl des Vorstandes, Neuwahl der Kassenprüfer, Verschiedenes Anträge müssen 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim ersten Vorsitzenden eingereicht werden. Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
TM Stahlhofen
Am Samstag, dem 01.04.1995, 18.30 Uhr, trifft sich die Thekenmannschaft Stahlhofen zum Bäumchenstellen bei der Familie Koch. Treffpunkt zum Schmücken des Baumes ist der Brunnen! Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.
Alte Herren Stahlhofen
Am Samstag, dem 01.04., spielen wir um 16.00 Uhr gegen die AH Mogendorf in Mogendorf. Treffpunkt 15.15 Uhr Sportplatz Stahlhofen. Anschließend stellen wir bei unserem Sportkameraden Frank Koch ein Bäumchen.
Untershausen
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1995
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 — BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 22.03.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Untershausen erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.
In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates vom 16.03.1995 Da keine Zuhörer anwesend waren, entfiel die Einwohnerfragestunde.
Nr. 13/95
Die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 02.03.1995 wurde von Ortsbürgermeister Müller verlesen und vom Rat genehmigt.
Unter TOP 3 wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wurde im Verwaltungshaushalt mit 536.000,— DM und im Vermögenshaushalt mit 277.000,- DM festgesetzt.
Am Gemeindehaus sollen in diesem Jahr die nötigen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Der Rat beschloß, die Arbeiten beschränkt auszuschreiben.
Nach ausführlicher Erläuterung der Sachlage durch Herrn Pfarrer Rehberg und Herrn Ralf Cieslik gewährte der Rat dem katholischen Pfarramt Holler einen Zuschuß zu der Neuanschaffung einer Orgel in Höhe von 5.000,-DM. Da der Betrag frühestens im Jahr 1998 kassenwirksam wird, berät der Rat 1998 über eine mögliche Erhöhung.
Nach eingehender Diskussion beschloß der Rat unter TOP 6, dem Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Holler e.V. einen Zuschuß in Höhe von 500,- DM für die Anschaffung eines Wassersaugers zu gewähren.
Unter Punkt Verschiedenes wurde die Einteilung für die Ablagerung von Ästen und sonstigen Grünabfällen auf dem Kompostierplatz festgelegt. Die Äste werden im April und im Oktober geschreddert.
Der frühere Kompostierplatz in der Nähe des Friedhofs wird vollständig geräumt. Die verbliebenen Äste werden bei entsprechender Witterung verbrannt.
Die Herstellung
1. des Belages für die Außentreppe
2. zum Kellergeschoß im Bürgerhaus
wurde laut Bauleiter Michael Neuroth wegen Frost verschoben.
Auf Anfrage von Ratsmitglied Schubert bei der Gasversorgung Höhr-Grenzhausen wurde, für den Fall, daß ausreichendes Interesse besteht, für 1998 ein Anschluß an die Gasversorgung in Aussicht gestellt. Sollte dies bei einer erneuten Nachfrage durch Ortsbürgermeister Müller bestätigt werden, werden die Bürger hierüber informiert und der voraussichtliche Bedarf ermittelt.
Einige Straßennamenschilder im Ort sind nicht in ordnungsgemäßem Zustand. Es soll schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden.
Die Benutzungsordnung des Bürgerhauses wird als Beilage im Wochenblatt veröffentlicht.
Hausmeistertätigkeit für Jugendferiendorf und Bürgerhaus neu geregelt
Die Tätigkeit als Hausmeister/Platzwart für die Anlage »Jugendferiendorf und Zeltlagerplatz« haben ab 01.04.1995 die Eheleute Roos, Hauptstraße 21, übernommen. Als Hausmeister für das Bürgerhaus stehen Frau Roswitha Müller, Hauptstraße 24, und Herr Edgar Holzenthal, Waldstraße 8, zur Verfügung. Die Terminplanung für beide Einrichtungen bleibt weiterhin bei mir.
Müller , Ortsbürgermeister
“Kirchliche Nachrichten”
Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten, Montabaur
Samstag, 01.04., 15.30 Uhr Beichtgelegenheit
18.30 Uhr Vorabendmesse: f Willy Hisgen / f Hubert Hannappel / f Toni Obst u. Angehörige / 4-W. Ämt f Bernhard Diedert /1. J. Amt f Änni Keil
An diesem Wochenende findet die Kollekte für Misereor statt; sie wird herzlich empfohlen.
Sonntag, 02.04., 5. Fastensonntag, 10.15 Uhr Hochamt: ff d. Fam. Klersy-Manns / f Werner Flach v. Bek. / ff Ehel. Alfred u. Hilde Rössel / zur gleichen Zeit Wortgottesdienst für die Kinder in der Altentagesstätte
14.30 Uhr Taufgottesdienst: In die Gemeinde wird aufgenommen Annika Czakert
18.30 Uhr Abendmesse: Für die Pfarrgemeinde Montag, 03.04., 15.30 Uhr Rosenkranzgebet
Dienstag, 04.04., 19.30 Uhr Abendmesse: f Inge Kuch / Leb. u. ff d. Farn. Jakob Klemann (St. A.) / Stift. Messe n. Meinung / f Willi Sprenger
36

