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Montabaur

FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Am Sonntag, dem 02.04.1995, spielt unsere Mannschaft in Stahlhofen gegen die SG Heiligenroth/GR/Ahrbach. Anstoß:

14.30 Uhr. Zuschauer und Fans sind herzlich willkommen.

Einladung zur Jahreshauptversammlung Hiermit werden alle Mitglieder der FSV Gelbachtaler Sport­freunde e.V. zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 21.04.1995, 20.15 Uhr, Gemeindesaal, herzlich eingeladen. Tagesordnung: Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden, Gedenken der Verstorbenen, Feststellung der Anwesenden, Jahresbericht des Geschäftsführers, Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfer, Bericht der Abteilungen, Wahl des Wahllei­ters, Entlastung des Vorstandes, Neuwahl des Vorstandes, Neuwahl der Kassenprüfer, Verschiedenes Anträge müssen 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim ersten Vorsitzenden eingereicht werden. Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

TM Stahlhofen

Am Samstag, dem 01.04.1995, 18.30 Uhr, trifft sich die The­kenmannschaft Stahlhofen zum Bäumchenstellen bei der Fa­milie Koch. Treffpunkt zum Schmücken des Baumes ist der Brunnen! Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

Alte Herren Stahlhofen

Am Samstag, dem 01.04., spielen wir um 16.00 Uhr gegen die AH Mogendorf in Mogendorf. Treffpunkt 15.15 Uhr Sportplatz Stahlhofen. Anschließend stellen wir bei unserem Sportkame­raden Frank Koch ein Bäumchen.

Untershausen

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1995

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 22.03.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Untershausen erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö­gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates vom 16.03.1995 Da keine Zuhörer anwesend waren, entfiel die Einwohnerfra­gestunde.

Nr. 13/95

Die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 02.03.1995 wurde von Ortsbürgermeister Müller verlesen und vom Rat genehmigt.

Unter TOP 3 wurden die Haushaltssatzung und der Haus­haltsplan für das Haushaltsjahr 1995 einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wurde im Verwaltungshaushalt mit 536.000, DM und im Vermögens­haushalt mit 277.000,- DM festgesetzt.

Am Gemeindehaus sollen in diesem Jahr die nötigen Instand­setzungsarbeiten vorgenommen werden. Der Rat beschloß, die Arbeiten beschränkt auszuschreiben.

Nach ausführlicher Erläuterung der Sachlage durch Herrn Pfarrer Rehberg und Herrn Ralf Cieslik gewährte der Rat dem katholischen Pfarramt Holler einen Zuschuß zu der Neuan­schaffung einer Orgel in Höhe von 5.000,-DM. Da der Betrag frühestens im Jahr 1998 kassenwirksam wird, berät der Rat 1998 über eine mögliche Erhöhung.

Nach eingehender Diskussion beschloß der Rat unter TOP 6, dem Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuer­wehr Holler e.V. einen Zuschuß in Höhe von 500,- DM für die Anschaffung eines Wassersaugers zu gewähren.

Unter Punkt Verschiedenes wurde die Einteilung für die Ab­lagerung von Ästen und sonstigen Grünabfällen auf dem Kom­postierplatz festgelegt. Die Äste werden im April und im Ok­tober geschreddert.

Der frühere Kompostierplatz in der Nähe des Friedhofs wird vollständig geräumt. Die verbliebenen Äste werden bei ent­sprechender Witterung verbrannt.

Die Herstellung

1. des Belages für die Außentreppe

2. zum Kellergeschoß im Bürgerhaus

wurde laut Bauleiter Michael Neuroth wegen Frost verscho­ben.

Auf Anfrage von Ratsmitglied Schubert bei der Gasversorgung Höhr-Grenzhausen wurde, für den Fall, daß ausreichendes Interesse besteht, für 1998 ein Anschluß an die Gasversorgung in Aussicht gestellt. Sollte dies bei einer erneuten Nachfrage durch Ortsbürgermeister Müller bestätigt werden, werden die Bürger hierüber informiert und der voraussichtliche Bedarf ermittelt.

Einige Straßennamenschilder im Ort sind nicht in ordnungs­gemäßem Zustand. Es soll schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden.

Die Benutzungsordnung des Bürgerhauses wird als Beilage im Wochenblatt veröffentlicht.

Hausmeistertätigkeit für Jugendferiendorf und Bürgerhaus neu geregelt

Die Tätigkeit als Hausmeister/Platzwart für die Anlage »Ju­gendferiendorf und Zeltlagerplatz« haben ab 01.04.1995 die Eheleute Roos, Hauptstraße 21, übernommen. Als Hausmei­ster für das Bürgerhaus stehen Frau Roswitha Müller, Haupt­straße 24, und Herr Edgar Holzenthal, Waldstraße 8, zur Verfügung. Die Terminplanung für beide Einrichtungen bleibt weiterhin bei mir.

Müller , Ortsbürgermeister

Kirchliche Nachrichten

Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten, Montabaur

Samstag, 01.04., 15.30 Uhr Beichtgelegenheit

18.30 Uhr Vorabendmesse: f Willy Hisgen / f Hubert Hannap­pel / f Toni Obst u. Angehörige / 4-W. Ämt f Bernhard Diedert /1. J. Amt f Änni Keil

An diesem Wochenende findet die Kollekte für Misereor statt; sie wird herzlich empfohlen.

Sonntag, 02.04., 5. Fastensonntag, 10.15 Uhr Hochamt: ff d. Fam. Klersy-Manns / f Werner Flach v. Bek. / ff Ehel. Alfred u. Hilde Rössel / zur gleichen Zeit Wortgottesdienst für die Kinder in der Altentagesstätte

14.30 Uhr Taufgottesdienst: In die Gemeinde wird aufgenom­men Annika Czakert

18.30 Uhr Abendmesse: Für die Pfarrgemeinde Montag, 03.04., 15.30 Uhr Rosenkranzgebet

Dienstag, 04.04., 19.30 Uhr Abendmesse: f Inge Kuch / Leb. u. ff d. Farn. Jakob Klemann (St. A.) / Stift. Messe n. Meinung / f Willi Sprenger

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