Montabaur
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Nr. 13/95
Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Welschneudorf erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.
In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter
Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf ‘findet am
Mittwoch, dem 5. April 1995, um 19.30 Uhr, im Rathaus statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über eine wasserrechtliche Genehmigung für den Dorfteich
Hinweis: Referat Dipl.-Ing. Erwin Lenz
2. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für ein Dorfwappen
3. Beratung und Beschlußfassung über den Bau einer Grillhütte
4. Verschiedenes
5. Einwohnerfragestunde
6. Beratung über ein Dorferneuerungskonzept hier: Erarbeitung der Planungsschwerpunkte
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Verschiedenes
56412 Welschneudorf, 24.03.1995
Heiden, Ortsbürgermeister
Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet »Bornplatz«
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung dem vorgelegten Plan zur Parzellierung der Grundstücke im neuen Baugebiet »Bornplatz« zugestimmt. Der Aufteilungsplan ist in dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt. Er kann aber auch im Rathaus während den Sprechstunden eingesehen werden. Ferner wurde der Verkaufspreis festgelegt. Die Ortsgemeinde veräußert das unerschlossene Bauland für 45,—DM/qm. Hinzu kommen noch Kosten, die der Gemeinde für die Erschließung des Baugeländes entstehen, in Höhe von 54,— DM/qm.
Die Regelung der Erschließungs- und der sonstigen Kosten erfolgt über einen Erschließungsvertrag mit endgültigen Beträgen. Durch diesen Vertrag wird sicher ge stellt, daß der Bauwillige schon bei Vertragsabschluß weiß, was endgültig zu zahlen ist; eine Nach- oder Rückzahlung von Kosten ist somit ausgeschlossen.
Der Käufer muß sich ferner einer Bauverpflichtung unterwerfen, innerhalb von 2 Jahren nach dem Erwerb des Grund
stückes mit dem Bau eines Hauses zu beginnen. Durch eine weitere Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Ortsgemeinde ist ein Weiterverkauf an Dritte und damit eine Spekulation ausgeschlossen.
Die Einwohner unserer Gemeinde werden bei der Vergabe dieser gemeindlichen Baugrundstücke vorrangig berücksichtigt.
Ich bitte alle Interessierten, sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
vor einiger Zeit wurden zwei bis drei Tonnen Bauschutt in unserem Wald im Bereich der Abteilung 2 (am Weißen Stein, Freileitung) auf einem Waldweg abgekippt.
Ferner wurde das Feuchtbiotop, das in diesem Bereich in freiwilliger Leistung und mit Unterstützung des Naturparks Nassau sowie des Jagdpächters angelegt wurde, mit Altöl verunreinigt.
Sicherlich haben wir alle kein Verständnis für dieses böswill- lige Verhalten.
Daher darf ich Sie alle herzlich um Mithilfe bitten, darauf zu achten,,daß unsere Gemarkung sauber bleibt. Sobald Sie verdächtige Vorgänge feststellen, bitte ich, diese mir mitzuteilen. Die Entsorgung erfolgt in den nächsten Tagen; leider auf Kosten der Allgemeinheit.
Ein Strafantrag gegen Unbekannt wurde zwischenzeitlich gestellt.
Wer sachdienliche Hinweise zu den zwei genannten Vorfällen machen kann, die zur Ergreifung des oder der Täter führen, erhält eine Belohnung in Höhe von 500,—DM.
Mit freundlichen Grüßen Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Zeit von Anfang April bis Anfang Mai 1995 führen Mitarbeiter des geographischen Institutes der Johannes Gutenberg Universität in Mainz unter Leitung von Prof. Dr. Helmut Hildebrandt wissenschaftliche Untersuchungen in der Gemarkung Welschneudorf durch.
Diese historisch-geographischen Untersuchungen dienen einem Forschungsprojekt, deren Ergebnisse im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie bundesweit veröffentlicht werden. Da die Gemarkung von Welschneudorf über sehr viele historisch-geographische Zeugnisse verfügt, wurde dieser Bereich für die Untersuchung ausgewählt.
Bitte unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Institutes bei der Durchführung ihrer Arbeiten und gewähren Sie Zutritt zu Ihren Grundstücken.

