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Montabaur

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Nr. 13/95

Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Welschneudorf erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forst­wirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grund­vermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter

Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am

Mittwoch, dem 5. April 1995, um 19.30 Uhr, im Rathaus statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über eine wasserrechtliche Genehmigung für den Dorfteich

Hinweis: Referat Dipl.-Ing. Erwin Lenz

2. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für ein Dorfwappen

3. Beratung und Beschlußfassung über den Bau einer Grill­hütte

4. Verschiedenes

5. Einwohnerfragestunde

6. Beratung über ein Dorferneuerungskonzept hier: Erarbeitung der Planungsschwerpunkte

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Verschiedenes

56412 Welschneudorf, 24.03.1995

Heiden, Ortsbürgermeister

Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet »Bornplatz«

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung dem vorgelegten Plan zur Parzellierung der Grundstücke im neuen Baugebiet »Bornplatz« zugestimmt. Der Aufteilungsplan ist in dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt. Er kann aber auch im Rathaus während den Sprechstunden eingesehen werden. Ferner wurde der Verkaufspreis festgelegt. Die Ortsgemeinde veräußert das unerschlossene Bauland für 45,DM/qm. Hinzu kommen noch Kosten, die der Gemeinde für die Er­schließung des Baugeländes entstehen, in Höhe von 54, DM/qm.

Die Regelung der Erschließungs- und der sonstigen Kosten erfolgt über einen Erschließungsvertrag mit endgültigen Be­trägen. Durch diesen Vertrag wird sicher ge stellt, daß der Bau­willige schon bei Vertragsabschluß weiß, was endgültig zu zahlen ist; eine Nach- oder Rückzahlung von Kosten ist somit ausgeschlossen.

Der Käufer muß sich ferner einer Bauverpflichtung unterwer­fen, innerhalb von 2 Jahren nach dem Erwerb des Grund­

stückes mit dem Bau eines Hauses zu beginnen. Durch eine weitere Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Ortsge­meinde ist ein Weiterverkauf an Dritte und damit eine Speku­lation ausgeschlossen.

Die Einwohner unserer Gemeinde werden bei der Ver­gabe dieser gemeindlichen Baugrundstücke vorrangig berücksichtigt.

Ich bitte alle Interessierten, sich umgehend mit mir in Verbin­dung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

vor einiger Zeit wurden zwei bis drei Tonnen Bauschutt in unserem Wald im Bereich der Abteilung 2 (am Weißen Stein, Freileitung) auf einem Waldweg abgekippt.

Ferner wurde das Feuchtbiotop, das in diesem Bereich in freiwilliger Leistung und mit Unterstützung des Naturparks Nassau sowie des Jagdpächters angelegt wurde, mit Altöl verunreinigt.

Sicherlich haben wir alle kein Verständnis für dieses böswill- lige Verhalten.

Daher darf ich Sie alle herzlich um Mithilfe bitten, darauf zu achten,,daß unsere Gemarkung sauber bleibt. Sobald Sie ver­dächtige Vorgänge feststellen, bitte ich, diese mir mitzuteilen. Die Entsorgung erfolgt in den nächsten Tagen; leider auf Kosten der Allgemeinheit.

Ein Strafantrag gegen Unbekannt wurde zwischenzeitlich ge­stellt.

Wer sachdienliche Hinweise zu den zwei genannten Vorfällen machen kann, die zur Ergreifung des oder der Täter führen, erhält eine Belohnung in Höhe von 500,DM.

Mit freundlichen Grüßen Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der Zeit von Anfang April bis Anfang Mai 1995 führen Mitarbeiter des geographischen Institutes der Johannes Gu­tenberg Universität in Mainz unter Leitung von Prof. Dr. Helmut Hildebrandt wissenschaftliche Untersuchungen in der Gemarkung Welschneudorf durch.

Diese historisch-geographischen Untersuchungen dienen ei­nem Forschungsprojekt, deren Ergebnisse im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie bundesweit veröffentlicht werden. Da die Gemarkung von Welschneudorf über sehr viele histo­risch-geographische Zeugnisse verfügt, wurde dieser Bereich für die Untersuchung ausgewählt.

Bitte unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Institutes bei der Durchführung ihrer Arbeiten und ge­währen Sie Zutritt zu Ihren Grundstücken.