Montabaur
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Nr. 13/95
donnerstags, 18.00 bis 20.00 Uhr, Telefon 3482 (Rathaus). Pflanzzeit ist bis Mitte Mai!
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Uhr gefunden
In der Bachstraße wurde eine Uhr gefunden. Der Verlierer kann dieselbe im Rathaus abholen.
Bode, Ortsbürgermeister
Urlaub des Ortsbürgermeisters
In der Zeit vom 01.04. bis 08.04.1995 bin ich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit der erste Beigeordnete Josef Klaßmann.
Die Sprechstunden fallen im genannten Zeitraum aus. Bitte wenden Sie sich direkt an Herrn Klaßmann (Telefon 378) oder auch an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Telefon 02602/1260).
Karl Jung, Ortsbürgermeister
ASV Niederelbert 1922 e.V.
Jahreshauptversammlung
Wir möchten nochmals an unsere diesjährige Jahreshauptversammlung am Sonntag, dem 02.04.1995, um 17.00 Uhr, erinnern.
Der Vorstand bittet alle Vereinsmitglieder, zum Saal der Fohr- Pils-Stube zu kommen.
Freiwillige Feuer wehr/Spielmannszug Niederelbert
Anläßlich des Ständchens zur goldenen Hochzeit der Eheleute Bernhard und Irmgard Roos treffen sich die Aktiven der Feuerwehr und des Spielmannszuges am Montag, dem 3. April 1995, um 18.30 Uhr, in Uniform im Vereinslokal. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Möhnen Niederelbert
Nächstes Aktiventreffen am Dienstag, 04.04.1995, um 20.15 Uhr, beim Klaus. Bitte kommt alle und bringt, wenn vorhanden, Bilder von Schwerdonnerstag mit.
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1995
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 — BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 24.06.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Oberelbert erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.
In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter
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Anliegerversammlung »Im Bamert«
Alle Anlieger der Straßen im Bamert werden hiermit zu einer Informationsveranstaltung am
Dienstag, dem 11.03.1995, um 19.30 Uhr, in der Stelzenbachhalle,
eingeladen.
An diesem Abend soll über den anstehenden Ausbau (Planung, Bauzeit, Kosten u. a.) informiert werden.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Das katholische Bildungswerk Westerwald
informiert und lädt ein
Oberelbert
Thema: Arbeiten mit Ton
Beginn: Donnerstag, 27.04.1995
Dauer: 10 Abende
Ort: Oberelbert, Pfarrheim
Leitung: Christa Laux, Welschneudorf
TN-Gebühr: 40,- DM plus Materialkosten Nähere Auskünfte: Christa Laux, 02608/1438
Oberelberter Möhnen
Am Dienstag, dem 4. April 1995, 20.00 Uhr, treffen wir uns in der Laurentiuskirche. Wir wollen einen Rückblick über die Fastnachtstage machen.
SV Oberelbert
Jugendorganisation
Aufgrund der großen Beteiligung des vergangenen Jahres wird auch dieses Jahr ein Tagesausflug für die Vereinsjugend durchgeführt. Diesmal soll es in den Holiday Park nach Haßloch gehen. Als Termin ist der 29. April vorgesehen. Teil- t nehmen können alle Kinder und Jugendlichen des Sportvereins zwischen 8 und 16 Jahren.
Der Teilnehmerbetrag wird je nach Teilnehmerzahl ca. 35,- j DM (einschließlich Eintritt) betragen. Da die Gruppe vorangemeldet werden muß, ist eine Anmeldung zur Fahrt bis zum 14. April erforderlich. Bei ausreichendem Platzangebot können j' auch Oberelberter Kinder teilnehmen, die nicht im Sportverein sind. |
Abfahrt und Rückkunft sowie der Teilnehmerbetrag werden ! alsbald veröffentlicht. Anmeldung/Info: Michael Neeb, Telefon ! 02608/1419 oder 376.
Abteilung Kinderturnen
In den Osterferien findet kein Kinderturnen statt. Die nächste , Turnstunde ist am 26.04.1995. Alle Kinder ab 3 Jahren sind | herzlich willkommen.
Abteilung Tennis Auch in diesem Jahr findet wieder Tennis-Training für Kinder, , Jugendliche und Erwachsene statt. j
Information und Anmeldung bei H. Dahlem, Telefon \ 02608/1344. i
Anmeldeschluß: 20.04.1995.
_ Welschneudorf _
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben j
für das Kalenderjahr 1995 j
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- ; ergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, der Hundesteuer f gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 23.02.1988 1
sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des ?
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