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Montabaur

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Nr. 13/95

donnerstags, 18.00 bis 20.00 Uhr, Telefon 3482 (Rathaus). Pflanzzeit ist bis Mitte Mai!

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Uhr gefunden

In der Bachstraße wurde eine Uhr gefunden. Der Verlierer kann dieselbe im Rathaus abholen.

Bode, Ortsbürgermeister

Urlaub des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 01.04. bis 08.04.1995 bin ich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit der erste Beigeordnete Josef Klaßmann.

Die Sprechstunden fallen im genannten Zeitraum aus. Bitte wenden Sie sich direkt an Herrn Klaßmann (Telefon 378) oder auch an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Tele­fon 02602/1260).

Karl Jung, Ortsbürgermeister

ASV Niederelbert 1922 e.V.

Jahreshauptversammlung

Wir möchten nochmals an unsere diesjährige Jahreshauptver­sammlung am Sonntag, dem 02.04.1995, um 17.00 Uhr, erin­nern.

Der Vorstand bittet alle Vereinsmitglieder, zum Saal der Fohr- Pils-Stube zu kommen.

Freiwillige Feuer wehr/Spielmannszug Niederelbert

Anläßlich des Ständchens zur goldenen Hochzeit der Eheleute Bernhard und Irmgard Roos treffen sich die Aktiven der Feu­erwehr und des Spielmannszuges am Montag, dem 3. April 1995, um 18.30 Uhr, in Uniform im Vereinslokal. Um pünktli­ches Erscheinen wird gebeten.

Möhnen Niederelbert

Nächstes Aktiventreffen am Dienstag, 04.04.1995, um 20.15 Uhr, beim Klaus. Bitte kommt alle und bringt, wenn vorhan­den, Bilder von Schwerdonnerstag mit.

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1995

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 24.06.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Oberelbert erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den glei­chen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter

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Anliegerversammlung »Im Bamert«

Alle Anlieger der Straßen im Bamert werden hiermit zu einer Informationsveranstaltung am

Dienstag, dem 11.03.1995, um 19.30 Uhr, in der Stelzenbachhalle,

eingeladen.

An diesem Abend soll über den anstehenden Ausbau (Planung, Bauzeit, Kosten u. a.) informiert werden.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Das katholische Bildungswerk Westerwald

informiert und lädt ein

Oberelbert

Thema: Arbeiten mit Ton

Beginn: Donnerstag, 27.04.1995

Dauer: 10 Abende

Ort: Oberelbert, Pfarrheim

Leitung: Christa Laux, Welschneudorf

TN-Gebühr: 40,- DM plus Materialkosten Nähere Auskünfte: Christa Laux, 02608/1438

Oberelberter Möhnen

Am Dienstag, dem 4. April 1995, 20.00 Uhr, treffen wir uns in der Laurentiuskirche. Wir wollen einen Rückblick über die Fastnachtstage machen.

SV Oberelbert

Jugendorganisation

Aufgrund der großen Beteiligung des vergangenen Jahres wird auch dieses Jahr ein Tagesausflug für die Vereinsjugend durchgeführt. Diesmal soll es in den Holiday Park nach Haßloch gehen. Als Termin ist der 29. April vorgesehen. Teil- t nehmen können alle Kinder und Jugendlichen des Sportver­eins zwischen 8 und 16 Jahren.

Der Teilnehmerbetrag wird je nach Teilnehmerzahl ca. 35,- j DM (einschließlich Eintritt) betragen. Da die Gruppe vorange­meldet werden muß, ist eine Anmeldung zur Fahrt bis zum 14. April erforderlich. Bei ausreichendem Platzangebot können j' auch Oberelberter Kinder teilnehmen, die nicht im Sportver­ein sind. |

Abfahrt und Rückkunft sowie der Teilnehmerbetrag werden ! alsbald veröffentlicht. Anmeldung/Info: Michael Neeb, Telefon ! 02608/1419 oder 376.

Abteilung Kinderturnen

In den Osterferien findet kein Kinderturnen statt. Die nächste , Turnstunde ist am 26.04.1995. Alle Kinder ab 3 Jahren sind | herzlich willkommen.

Abteilung Tennis Auch in diesem Jahr findet wieder Tennis-Training für Kinder, , Jugendliche und Erwachsene statt. j

Information und Anmeldung bei H. Dahlem, Telefon \ 02608/1344. i

Anmeldeschluß: 20.04.1995.

_ Welschneudorf _

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben j

für das Kalenderjahr 1995 j

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- ; ergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, der Hundesteuer f gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 23.02.1988 1

sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des ?

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