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Montabaur

_ Niederelbert _

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1995

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 17.03.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö­gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

über die Schließung der Hausklärgruben in der Ortsge- . meinde Niederelbert

Nach dem Abschluß verschiedener Kanalbaumaßnahmen müssen Hausklärgruben nur noch von den Anhegern der Neu­straße (soweit nicht an die Horresser Straße bzw. Nordstraße angeschlossen) sowie im Bereich Eichenberg betrieben wer­den.

Alle Anschlußnehmer der Straßen, die bisher von der Schließung ausgenommen waren, und zwar:

Birkenweg

Gartenstraße (ab Hausnummer 23)

Grabenstraße

Heckenwiesenstraße

Herbergstraße

Nordstraße

Stockland

Südstraße

Tannenweg

Wiesenstraße

werden aufgefordert, ihre Hauskläranlagen, soweit nicht be­reits geschehen, bis spätestens 30.06.1995 zu schließen. Nach diesem Zeitpunkt werden Hausklärgruben nur noch auf Ko­sten der Grundstückseigentümer entleert. In diesem Zusam­menhang weisen wir daraufhin, daß die Kosten der Reinigung einer Hausklärgrube von den Verbandsgemeindewerken nicht übernommen werden. Die Übernahme der Kosten bezieht sich nur auf die reine Entleerung der Grube. Selbstverständlich können die Gruben weiterhin als Wasserbecken genutzt wer­den.

Es wird gebeten; die Entleerung der Grube so rechtzeitig bei den Verbandsgemeindewerken oder bei der Firma Weyer, Ransbach-Baumbach, Telefon 02623/88040, anzumelden, daß die Entleerungsfirma mit einer Anfuhr mehrere Gruben ent­leeren kann.

56410 Montabaur, 31.03.1995 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Galke, stellvertretender Werkleiter

Nr. 13/95

Goldene Hochzeit der Eheleute Irmgard und Bernhard Roos

Am 4. April 1995 feiern die Eheleute Irmgard und Bernhard Roos, Waldstraße 14, das Fest der goldenen Hochzeit.

Vor 50 Jahren, als Niederelbert gerade eine Woche von den Amerikanern besetzt war, der schreckliche Krieg aber noch nicht sein Ende gefunden hatte, gaben sich Bernhard Roos und die aus Heiligenroth stammende Irmgard Saal vor dem stell­vertretenden Bürgermeister Johann Keul das Jawort. Kennengelernt hatten sich die Jubilare in Niederelbert, wo Frau Roos lange Jahre in der Metzgerei von Nikolaus Kilian beschäftigt war. Herr Roos war von Kriegsbeginn an als Soldat in Polen, Frankreich und Rußland eingesetzt. Dort wurde er 1943 schwer verwundet und nach der Genesung in die Heimat entlassen. Arbeit fand er beim damaligen Landratsamt des Unterwesterwaldkreises, der heutigen Kreisverwaltung, aüs dessen Diensten er 1983 - nach 40 Dienstjahren - ausschied. Während sich seine Ehefrau mit großer Freude der Handar­beit und insbesondere der Stickerei verschrieben hat, ist Herr Roos, wann immer es die Jahreszeit und die Witterung zuläßt, in seinem Garten zu finden.

Mit den beiden Söhnen, deren Ehefrauen und drei Enkeln gratulieren die Verwandtschaft und die Nachbarschaft. Den Glückwünschen schließt sich die gesamte Ortsgemeinde an. Wir alle wünschen den Jubilaren weiterhin alles Gute, Ge­sundheit und persönliches Wohlergehen. Mit einem Ständ­chen gratulieren am Montag, 03.04.1995, der Ortsbürgermei­ster und die Ortsvereine, die sich um 18.30 Uhr an der »Fohr- Pils-Stube« zum Abmarsch treffen.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Mehr Grün ins Dorf

Laubbäume und Gehölze in der Ortslage In den vergangenen Jahrzehnten haben viele Menschen die Beziehungen zu Bäumen verloren. In unserem Dorf gibt es nur noch wenige Hausbäume, wie z. B. der Apfelbaum im Hof von Herrn Leo Steudter und der mächtige Walnußbaum hinter der Gaststätte Kilian. Bäume werden immer häufiger als Verur­sacher von »Verschmutzung« von Plätzen, Gehwegen und Ra­sen durch Pollen, Samen und Laubabfall gestempelt. Doch Bäume sind Visitenkarten. Sie prägen wesentlich die Schön­heit eines Dorfes. Häuser ohne Bäume waren in unserer Ge­gend früher undenkbar. Die Umweltberaterin der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Frau Wunderlich, emp­fiehlt, mit Bäumen und Gehölzpflanzungen aus standorthei­mischen Sorten wieder wertvolle Lebensräume für eine arten­reiche Tierwelt zu schaffen. Um hierfür einen Anreiz zu geben, hat der Gemeinderat beschlossen, nicht nur die Pflanzung von Apfel- und Birnbäumen zu bezuschussen, sondern auch die Anpflanzung standortgerechter Laubbäume und Gehölze, wie z. B. Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn, Roßkastanie, Schwar­zerle, Sommerlinde, Stieleiche (Winterlaub tragend), Vogel­beere/Eberesche, Vogelkirsche, Hainbuche, Silberweide, Ha­selnuß, Weißdorn, Rotdorn, Holunder, Schlehe, Eibe usw. Wenn Sie eine Hecke pflanzen wollen, erhalten Sie kostenlos als Pflanzgut Hainbuchen, Liguster und Feuerdorn.

Die oft in unseren Gärten anzutreffenden südländischen im­mergrünen Gehölze, wie Thuja, Zypressen und Zedern gehören im Westerwald nicht zu den bodenständigen Arten. Durch ihr vermehrtes Anpflanzen werden unsere heimischen Laubholz­arten immer mehr verdrängt, was. unter anderem zu der andauernd fortschreitenden Artenverarmung der heimischen Tierwelt (unter anderem Vogelarten und Insekten) beiträgt, da die Koniferen nur für wenige spezifische Arten Lebensraum bieten.

Frau Wunderlich empfiehlt hier die Pflanzung heimischer Gehölze mit den wunderbaren Farbspielen des Laubes, die auch den Gang der Jahreszeit erkennen lassen. Auch hier will der Gemeinderat behilflich sein. Wenn die Grundstückseigen­tümer ihre Fichten- und Thujahecken oder anderes fremdlän­disches Dauergrün persönlich entfernen, übernimmt die Ortsgemeinde den kostenlosen Abtransport und die Kosten für das Schreddern sowie die kostenlose Lieferung des Pflanzgu­tes (Hainbuche, Liguster oder Feuer dorn).

Finanziert werden diese Maßnahmen von den Preisgeldern des Wettbewerbes »Unser Dorf soll schöner werden«, die zweckgebunden verwendet werden müssen.

Bitte überlegen Sie sich das Angebot des Gemeinderates. Sie sparen Geld; und wir alle holen die Natur in unsere unmittel­bare Nähe zurück. Fangen wir vor unserer Haustür damit an. Haben Sie Fragen, dann rufen Sie mich bitte an: Montags.und

VL­

SI