Montabaur
_ Niederelbert _
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1995
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 17.03.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.
In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
über die Schließung der Hausklärgruben in der Ortsge- . meinde Niederelbert
Nach dem Abschluß verschiedener Kanalbaumaßnahmen müssen Hausklärgruben nur noch von den Anhegern der Neustraße (soweit nicht an die Horresser Straße bzw. Nordstraße angeschlossen) sowie im Bereich Eichenberg betrieben werden.
Alle Anschlußnehmer der Straßen, die bisher von der Schließung ausgenommen waren, und zwar:
Birkenweg
Gartenstraße (ab Hausnummer 23)
Grabenstraße
Heckenwiesenstraße
Herbergstraße
Nordstraße
Stockland
Südstraße
Tannenweg
Wiesenstraße
werden aufgefordert, ihre Hauskläranlagen, soweit nicht bereits geschehen, bis spätestens 30.06.1995 zu schließen. Nach diesem Zeitpunkt werden Hausklärgruben nur noch auf Kosten der Grundstückseigentümer entleert. In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, daß die Kosten der Reinigung einer Hausklärgrube von den Verbandsgemeindewerken nicht übernommen werden. Die Übernahme der Kosten bezieht sich nur auf die reine Entleerung der Grube. Selbstverständlich können die Gruben weiterhin als Wasserbecken genutzt werden.
Es wird gebeten; die Entleerung der Grube so rechtzeitig bei den Verbandsgemeindewerken oder bei der Firma Weyer, Ransbach-Baumbach, Telefon 02623/88040, anzumelden, daß die Entleerungsfirma mit einer Anfuhr mehrere Gruben entleeren kann.
56410 Montabaur, 31.03.1995 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Galke, stellvertretender Werkleiter
Nr. 13/95
Goldene Hochzeit der Eheleute Irmgard und Bernhard Roos
Am 4. April 1995 feiern die Eheleute Irmgard und Bernhard Roos, Waldstraße 14, das Fest der goldenen Hochzeit.
Vor 50 Jahren, als Niederelbert gerade eine Woche von den Amerikanern besetzt war, der schreckliche Krieg aber noch nicht sein Ende gefunden hatte, gaben sich Bernhard Roos und die aus Heiligenroth stammende Irmgard Saal vor dem stellvertretenden Bürgermeister Johann Keul das Jawort. Kennengelernt hatten sich die Jubilare in Niederelbert, wo Frau Roos lange Jahre in der Metzgerei von Nikolaus Kilian beschäftigt war. Herr Roos war von Kriegsbeginn an als Soldat in Polen, Frankreich und Rußland eingesetzt. Dort wurde er 1943 schwer verwundet und nach der Genesung in die Heimat entlassen. Arbeit fand er beim damaligen Landratsamt des Unterwesterwaldkreises, der heutigen Kreisverwaltung, aüs dessen Diensten er 1983 - nach 40 Dienstjahren - ausschied. Während sich seine Ehefrau mit großer Freude der Handarbeit und insbesondere der Stickerei verschrieben hat, ist Herr Roos, wann immer es die Jahreszeit und die Witterung zuläßt, in seinem Garten zu finden.
Mit den beiden Söhnen, deren Ehefrauen und drei Enkeln gratulieren die Verwandtschaft und die Nachbarschaft. Den Glückwünschen schließt sich die gesamte Ortsgemeinde an. Wir alle wünschen den Jubilaren weiterhin alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Mit einem Ständchen gratulieren am Montag, 03.04.1995, der Ortsbürgermeister und die Ortsvereine, die sich um 18.30 Uhr an der »Fohr- Pils-Stube« zum Abmarsch treffen.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Mehr Grün ins Dorf
Laubbäume und Gehölze in der Ortslage In den vergangenen Jahrzehnten haben viele Menschen die Beziehungen zu Bäumen verloren. In unserem Dorf gibt es nur noch wenige Hausbäume, wie z. B. der Apfelbaum im Hof von Herrn Leo Steudter und der mächtige Walnußbaum hinter der Gaststätte Kilian. Bäume werden immer häufiger als Verursacher von »Verschmutzung« von Plätzen, Gehwegen und Rasen durch Pollen, Samen und Laubabfall gestempelt. Doch Bäume sind Visitenkarten. Sie prägen wesentlich die Schönheit eines Dorfes. Häuser ohne Bäume waren in unserer Gegend früher undenkbar. Die Umweltberaterin der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Frau Wunderlich, empfiehlt, mit Bäumen und Gehölzpflanzungen aus standortheimischen Sorten wieder wertvolle Lebensräume für eine artenreiche Tierwelt zu schaffen. Um hierfür einen Anreiz zu geben, hat der Gemeinderat beschlossen, nicht nur die Pflanzung von Apfel- und Birnbäumen zu bezuschussen, sondern auch die Anpflanzung standortgerechter Laubbäume und Gehölze, wie z. B. Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn, Roßkastanie, Schwarzerle, Sommerlinde, Stieleiche (Winterlaub tragend), Vogelbeere/Eberesche, Vogelkirsche, Hainbuche, Silberweide, Haselnuß, Weißdorn, Rotdorn, Holunder, Schlehe, Eibe usw. Wenn Sie eine Hecke pflanzen wollen, erhalten Sie kostenlos als Pflanzgut Hainbuchen, Liguster und Feuerdorn.
Die oft in unseren Gärten anzutreffenden südländischen immergrünen Gehölze, wie Thuja, Zypressen und Zedern gehören im Westerwald nicht zu den bodenständigen Arten. Durch ihr vermehrtes Anpflanzen werden unsere heimischen Laubholzarten immer mehr verdrängt, was. unter anderem zu der andauernd fortschreitenden Artenverarmung der heimischen Tierwelt (unter anderem Vogelarten und Insekten) beiträgt, da die Koniferen nur für wenige spezifische Arten Lebensraum bieten.
Frau Wunderlich empfiehlt hier die Pflanzung heimischer Gehölze mit den wunderbaren Farbspielen des Laubes, die auch den Gang der Jahreszeit erkennen lassen. Auch hier will der Gemeinderat behilflich sein. Wenn die Grundstückseigentümer ihre Fichten- und Thujahecken oder anderes fremdländisches Dauergrün persönlich entfernen, übernimmt die Ortsgemeinde den kostenlosen Abtransport und die Kosten für das Schreddern sowie die kostenlose Lieferung des Pflanzgutes (Hainbuche, Liguster oder Feuer dorn).
Finanziert werden diese Maßnahmen von den Preisgeldern des Wettbewerbes »Unser Dorf soll schöner werden«, die zweckgebunden verwendet werden müssen.
Bitte überlegen Sie sich das Angebot des Gemeinderates. Sie sparen Geld; und wir alle holen die Natur in unsere unmittelbare Nähe zurück. Fangen wir vor unserer Haustür damit an. Haben Sie Fragen, dann rufen Sie mich bitte an: Montags.und
VL
SI

