Montabaur
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Nr. 13/95
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal
ten werden:
für den ersten Hund.24,—DM
für den zweiten Hund.36,—DM
für jeden weiteren Hund.48,—DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1995 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von.6.000,— DM
56410 Montabaur, 23.03.1995
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1. Az. 029/901-10 Im Auftrag gez. Meckel
III/
Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 03.04.1995 bis 12.04.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Niedererbach, 27.03.1995
Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach (S.)
gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Trimm-Treff Niedererbach
Kindergruppen »Flick-Flack«, »Flummis«
Für diese Gruppen fällt in den Osterferien das Turnen aus. Beginn ist wieder am 25.04.1995.
Sportverein 1920 Niedererbach e.V.
Mittwoch, 29.03.1995, 18.00 Uhr E. Jugend - Horressen I Samstag, 01.04.1995, 17.00 Uhr, Alte Herren in Selters, W.W. Sonntag, 02.04.1995, 14.30 Uhr, Niedererbach I in Maischeid — Dierdorf
Sonntag, 02.04.1995, 12.30 Uhr, Niedererbach II gegen Hundsangen
_ ' _ Nomborn __
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1995
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 09.02.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).
Die Örtsgemeinde Nomborn erhebt im Kalendeijahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens
(Grundsteuer B) sowie die .sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.
In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter
MGV »Arion« Nomborn
Am Montag, dem 3. April 1995 treffen sich die Sänger des MGV um 18.45 Uhr zur Gesangstunde in der Kirche.
Am Donnerstag, dem 6. April findet um 20.00 Uhr eine zusätzliche Gesangstunde im Vereinslokal Beck statt.
VfR Nomborn 1920 e.V.
Am Sonntag, dem 2. April 1995, 14.30 Uhr, spielt der VfR Nomborn gegen die SG Heiligenroth/Ahrbach/Großholbach II. Vereinsheimdienst ab 13.30 Uhr: Wolfram Dennes, Hugo Beck und Wilfried Daum.
“ELBERTGEME1NDEN”
Komm mit - Spende Blut! »
Am Donnerstag, 06.04.1995, findet in Niederelbert »Sporthal- | le« der nächste Blutspendetermin der DRK-OV-Daubach statt, jj Wir laden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 18. |
Lebensjahr in der Zeit von 16.30 bis 20.00 Uhr herzlich ein. |
VDK-Ortsverein Welschneudorf j
Der VDK-Ortsverein Welschneudorf veranstaltet am Sams- j!
tag, dem 01.04.1995, um 14.30 Uhr, in Cafe-Pension Waldes- |
ruh, Gartenstraße, eine Information über Pflegeversi- |
cherung und Rentennachzahlung wegen Heiratserstat- |i tung. |
Dazu laden wir unsere Mitglieder, die Mitglieder von Nieder- || und Oberelbert sowie auch Nichtmitglieder herzlichst ein. I Referenten: Kreisvorsitzende Frau Helga Keller, von der I AOK Montabaur Herr Schönberger
Sportverein Oberelbert
Fußball
SG Elbert, JSG Elbert/W/H, Alte Herren Samstag, 01.04.1995
AH Oberelbert - Siershahn, in Siershahn,.16.00 Uhr
JSG Elbert/W/H B-Jugend -
Horressen, in Oberelbert,.16.00 Uhr
JSG Elbert/W/H C-Jugend - Diez, in Oberelbert,.... 17.15 Uhr Spiel der Bezirksliga I
Sonntag, 02.04.1995
SG Elbert II — Dernbach II, in Niederelbert,.12.30 Uhr
SG Elbert I - Sessenhausen, in Oberelbert,.. 14.30 Uhr ,
AH Oberelbert — Girod, in Girod,.16.00 Uhr j

