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Montabaur

Nr. 13/95

Ferienspiele für Kinder im Grundschulalter aus Nenter- hausen, vom 10.07. bis 14.07.1995. Kostenbeitrag pro Kind: 100,- DM. Anmeldeformulare liegen im Schriftenstand in der Kirche und sind im Pfarrbüro zu haben. Bitte bis Ostern mit 100TDM im Pfarrbüro anmelden.

Das Ferienspielteam

Vereinsring Nentershausen

April Sa. 29.04./

So. 30.04. Eröffnung Tennisanlage Mai

Mo. 01.05. Familienwandertag der Feuerwehr Mo. 08.05.-

Do. 18.05. Fahrt der Maifahrer

So. 14.05. Männer ge sangverein in Hasselbach (vormittags) 17.00 Uhr Kirchenchor - Mitgestaltung Maian­dacht im Dom zu Limburg

Fr. 19.05.-

So. 21.05. Besuch aus Vieux-Berquin (20jährige Partner­schaft)

Do. 25.05.-

28.05. Karnevalsverein Ausflug Sa. 27.05./

So. 28.05. Männergesangverein Wettbewerb in Kelberg

Juni

So. 11.06. Firmung

So. 18.06. Schiclub Fahrradtour

Sa. 24.06./

So. 25.06. Spielmannszug. Sommernachtsfest

August

Sa. 12.08.-

Mo. 14.08. Kirmes

September

Fr. 01.09./

Sa. 02.09. 25 Jahre Jungenfeuerwehr, Disco Fr. 01.09.-

So. 03.09. Ausflug der Möhnen Sa. 09.09. Kirchenchorausflug

So. 17.09. Tanzsportclub - Rheinland Pfalz Meisterschaft in Mülheim-Kärlich

Sa. 23.09. Kirchenchor zum Dekanatssingen in Niederer­bach

Sa. 30.09. Bornhofenwallfahrt Sa. 30.09.-

Di, 03.10. Männergesangverein Jugendausflug Oktober

Fr. 06.10. Frauengemeinschaft Erntedank-Gottesdienst und -Feier

Do. 05.10.-

So. 08.10. Feuerwehr Ausflug Sa. 14.10. Haubitzen Olympiade

So. 22.10. Deutsches Rotes Kreuz - Seniorennachmittag Sa. 28.10./

So. 29.10. Schi-Basar

November

Sa. 04.11 o.

So. 05.11. Männergesangverein Meisterchor Sa. 11.11. Karnevalsverein - Eröffnung der Kampagne/Disco Sa. 18.11. Männergesangverein Konzert in Seelbach So. 26.11. Weihnachtsbasar für »Ruanda«

Dezember

Sa. 02.12. Feuerwehr Weihnachtsfeier Sa. 09.12. Kirchenchor Adventssingen im Gottesdienst und Adventsfeier im Jugendheim

So. 10.12. Adventskonzert Spielmannszug und Flötengrup- pe

Sa. 16.12. Spielmannszug Weihnachtsfeier So. 17.12. Bußgottesdienst

Alte Herren Nenterhausen

Termin: Freitag, 31.03.1995, um 19.00 Uhr: AH Montabaur - AH Nentershausen

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Niedererbach

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1995

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 28.01.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö­gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich öder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: ' gez. Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1995 vom 27.03.1995 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.03.1995 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.114.000,DM

in der Ausgabe auf.1.114.000,DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.552.000,DM

in der Ausgabe auf.552.000,DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf..

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.99.000, DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v. H.'

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital...300 v. H.

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