Montabaur
Nr. 13/95
Ferienspiele für Kinder im Grundschulalter aus Nenter- hausen, vom 10.07. bis 14.07.1995. Kostenbeitrag pro Kind: 100,- DM. Anmeldeformulare liegen im Schriftenstand in der Kirche und sind im Pfarrbüro zu haben. Bitte bis Ostern mit 100—TDM im Pfarrbüro anmelden.
Das Ferienspielteam
Vereinsring Nentershausen
April Sa. 29.04./
So. 30.04. Eröffnung Tennisanlage Mai
Mo. 01.05. Familienwandertag der Feuerwehr Mo. 08.05.-
Do. 18.05. Fahrt der Maifahrer
So. 14.05. Männer ge sangverein in Hasselbach (vormittags) 17.00 Uhr Kirchenchor - Mitgestaltung Maiandacht im Dom zu Limburg
Fr. 19.05.-
So. 21.05. Besuch aus Vieux-Berquin (20jährige Partnerschaft)
Do. 25.05.-
28.05. Karnevalsverein Ausflug Sa. 27.05./
So. 28.05. Männergesangverein Wettbewerb in Kelberg
Juni
So. 11.06. Firmung
So. 18.06. Schiclub Fahrradtour
Sa. 24.06./
So. 25.06. Spielmannszug. Sommernachtsfest
August
Sa. 12.08.-
Mo. 14.08. Kirmes
September
Fr. 01.09./
Sa. 02.09. 25 Jahre Jungenfeuerwehr, Disco Fr. 01.09.-
So. 03.09. Ausflug der Möhnen Sa. 09.09. Kirchenchorausflug
So. 17.09. Tanzsportclub - Rheinland Pfalz Meisterschaft in Mülheim-Kärlich
Sa. 23.09. Kirchenchor zum Dekanatssingen in Niedererbach
Sa. 30.09. Bornhofenwallfahrt Sa. 30.09.-
Di, 03.10. Männergesangverein Jugendausflug Oktober
Fr. 06.10. Frauengemeinschaft Erntedank-Gottesdienst und -Feier
Do. 05.10.-
So. 08.10. Feuerwehr Ausflug Sa. 14.10. Haubitzen Olympiade
So. 22.10. Deutsches Rotes Kreuz - Seniorennachmittag — Sa. 28.10./
So. 29.10. Schi-Basar
November
Sa. 04.11 o.
So. 05.11. Männergesangverein — Meisterchor Sa. 11.11. Karnevalsverein - Eröffnung der Kampagne/Disco Sa. 18.11. Männergesangverein — Konzert in Seelbach So. 26.11. Weihnachtsbasar für »Ruanda«
Dezember
Sa. 02.12. Feuerwehr Weihnachtsfeier Sa. 09.12. Kirchenchor Adventssingen im Gottesdienst und Adventsfeier im Jugendheim
So. 10.12. Adventskonzert Spielmannszug und Flötengrup- pe
Sa. 16.12. Spielmannszug Weihnachtsfeier So. 17.12. Bußgottesdienst
Alte Herren Nenterhausen
Termin: Freitag, 31.03.1995, um 19.00 Uhr: AH Montabaur - AH Nentershausen
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Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1995
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 28.01.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich öder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.
In Vertretung: ' gez. Reusch, I. Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1995 vom 27.03.1995 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.03.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.114.000,—DM
in der Ausgabe auf.1.114.000,—DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.552.000,—DM
in der Ausgabe auf.552.000,—DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.. —
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.99.000,— DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v. H.'
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital...300 v. H.
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