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Montabaur

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Nr. 13/95

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Nentershausen sucht zum nächstmög­lichen Zeitpunkt

eine(n) Gemeindearbeiter(in) als Krankheitsvertretung oder mehrere Aushilfskräfte - bei weitgehend freier Zeiteinteilung - (z. B. Rentner, Arbeiter im Schichtdienst o. ä.)

Die Vertretungstätigkeit wird sich voraussichtlich über mehrere Monate erstrecken. Gesucht wird/werden eine/mehrere handwerklich begabte Person(en), die in der Lage ist/sind, selbständig und eigenverantwortlich die in der Gemeinde anfallenden Arbeiten auszuführen. Bewer­bungen werden mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Lichtbild) bis 1. April 1995 erbeten an Orts­bürgermeister Hans Jürgen Greiser, Nahestraße 2, 56412 Nentershausen. Nähere Auskünfte können beim Ortsbür­germeister oder der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, Tel.: 02602/126.131 oder 126.132) erfragt werden.

Freizeit- und Gymnastikverein Heilberscheid

Am 4. sowie am 18. April 1995 fallen die Turnstunden aus. Am 11. April findet die Turnstunde zur gewohnten Zeit statt.

Kirmesgesellschaft 1995 Heilberscheid

Am Donnerstag, 06.04.1995, ab 19.30 Uhr, findet in der Erz­quell-Stube unsere 1 offizielle Kirmesgesellschaftssitzung statt. Hierzu laden wir alle interessierten Jugendlichen herz­lich ein.

Nentershausen

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 1995

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 07.08.1973 BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 22.03.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Nentershausen erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forst­wirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grund­vermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hehesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 16.03.1995

Zuschußgewährung an den Kindergarten Nentershausen beschlossen

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, dem Katholischen Kindergarten Nentershausen einen Zuschuß in Höhe von 15.000 DM zur Erneuerung von Einrichtungsgegenständen (Möbel für drei Gruppen) zu gewähren.

Auftrag für Begrünungsmaßnahme in der Ahrstraße verge­ben

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, den Auftrag für die Begrünungsmaßnahme in der Ahrstraße an den günstig­sten Anbieter, die Firma Noll, Nomborn, zu vergeben. Sicherung des Gehweges entlang der Kirchenmauer (Guckeisberg) beschlossen

Der Gehweg in der Verbindungsstraße zwischen Kirchsträße und Unterdorfstraße soll für Fußgänger abgesichert werden. Bezüglich der Ausführung der Sicherung beschloß der Ortsge­meinderat die Anbringung von Absperrpollern sowie von Ver­bindungsketten für die Poller. Wegen des starken Gefälles schied eine Anbringung von Blumen- bzw. Pflanzkübeln aus.

Das Katholische Bildungswerk Westerwald informiert und lädt ein

Nentershausen Senioren

Thema: Beweg dich mal - mach doch mit

- Tänze für Senioren - Termine: 19.04./10.05./07.06.1995

jeweils mittwochs, 15.00 Uhr Ort: Nentershausen, Pfarrheim

Leitung: Marianne Hilger, Hübingen

TN-Gebühr: 9,-DM

Nähere Auskünfte: Agnes Malm, 06485-8494

Katholische Kirchengemeinde St. Laurentius

Die öffentliche Bücherei ist jeden Dienstag von 16.00 bis 17.30 Uhr geöffnet.

Jugendgottesdienst: Am Sonntag, dem 02.04.1995, 10.00 Uhr, im Hochamt in der Pfarrkirche.

Thema: »Entschuldigt werden« - Jesus und die Ehebrecherin. Der Gottesdienst wird von einer Jugendband und unseren Firmlingen mitgestaltet.

Seniorennachmittag am Donnerstag, dem 06.04.1995, um 15.00 Uhr, im Jugendheim.

Herr Direktor i. R. Reinhold Schmitt führt ein Dia-Musik-Vor- trag

Thema: »Die Matthäus-Passion« von Johann Sebastian Bach, Live Aufnahme der Limburger Domsingknaben aus dem Lim­burger Dom, vor.

Anmeldung: Bis Montag, den 03.04.1995, bei Frau Agnes Malm, Tel.: 8494.