Montabaur
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Nr. 13/95
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
MGV »Cäcilia« Horbach
Die Chorprobe am Freitag, dem 31.03.1995, findet wie folgt statt:
I. Tenor und I. Bass von 18.30 bis 19.15 Uhr, II. Tenor und II. Bass von 19.15 bis 20.00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung.
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wöchenen- de statt:
Sonntag, den 2. April 1995, 14.30 Uhr Girod/Kl. — Horbach/Winden;
Samstag, den 1. April 1995, 16.00 Uhr AH Heiligenroth — AH Horbach
JSG Elbert/WelschneudorfTHorbach
Samstag, 01.04.1995, 16.00 Uhr B 11—Horressen in Oberel- ibert;
'Freitag, 31.03.1995, 17.30 Uhr Montabaur II -FI Samstag, 01.04.1995, 13.30 Uhr E III —E I
Hübingen
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1995
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 28.01.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.
In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 16.03.1995
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Unterm Dorf« beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Unterm Dorf« für das Grundstück Flur 7, Parzelle 110/1 als Satzung gemäß §§ 10 Baugesetzbuch und 24 Gemeindeordnung.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Oberm Görgengarten« beschlossen
Nachdem der Ortsgemeinderat über die Beteiligungsverfahren der Träger öffenthcher Belange eingegangenen Bedenken und Anregungen entschieden hatte, stimmte er dem Bebauungsplan nebst Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischen Planungsbeitrag in der in der Sitzung vorliegenden Form zu.
Sodann beschlossen die Ratsmitglieder den Bebauungsplan als Satzung gemäß §§ 10 Baugesetzbuch und 24 Gemeindeordnung.
MGV Frohsinn Hübingen
Abfahrt nach Niederhadamar per Bus am Samstag, 01.04.1995, 19.15 Uhr, ab Marktplatz.
Gymnastikverein Hübingen
Am Donnerstag, dem 06.04.1995, findet um 20.00 Uhr in der Buchfinkenlandhalle die Jahreshauptversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende, 2. Totenehrung, 3. Bericht der Schriftführerin, 4. Bericht der Kassiererin, 5. Entlastung der Kassiererin, Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer Alle Mitgheder sind dazu herzlich eingeladen.
“EISBACHGEMEINDEN”
Termine der Eisbachtaler Mannschaft
Freitag, 31. März
17.30 Uhr: JSG Ahrbach - Sportfreunde Eisbachtal F-l-Ju- gend (Spiel der Play-Off-Runde in Heiligenroth).
17.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal F-2-Jugend - Spvgg EGC Wirges (Spiel der Play-Off-Runde in Nentershausen).
19.00 Uhr: C-l-Jugend Sportfreunde Eisbachtal — Spvgg EGC Wirges (Spitzenspiel der Bezirksbga Ost in Nentershausen).
Samstag, 1. April
15.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal — FSG Schiffweiler (Spiel der Oberliga Südwest in Nentershausen. Zu diesem Spiel hat die Rhenser Mineralbrunnen AG 2000 Freikarten zur Verfügung gestellt. Wo die Karten zu erhalten sind, ist der Tagespresse zu entnehmen).
16.00 Uhr: JSG Rheinbreitbach - Sportfreunde Eisbachtal B-2-Jugend (Spiel der Leistungsklasse in Rheinbreitbach). 18.15 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal C-2-Jugend — JSG Herschbach (Spiel der Leistungsklasse in Nentershausen).
14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal D-l-Jugend - JSG Elbert (Spiel der Play-Off-Runde in Heilberscheid).
14.30 Uhr: JSG Thalhausen—Sportfreunde EisbachtalD-2-Jugend (Spiel der Überbrückungsrunde in Thalhausen).
13.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal E-11-Jugend — JSG Holzbachtal (Spiel der Play-Off-Runde in Heilberscheid).
13.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal E-7-Jugend — JSG Elbert II (Spiel der Play-Off-Runde und Nentershausen).
Sonntag, 2. April
14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal II — SV Pottum (Spitzenspiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen. Der Gast vom Wiesensee kreuzt mit den ehemaligen Eisbachtalern Horst Hommrich als Trainer und Goalgetter Dirk Zühlke im Eisbachtal auf).
Mittwoch, 5. April
19.30 Uhr: JSG Wissen — Sportfreunde Eisbachtal A-Jugend (Westerwald-Derby der Verbandsliga in Wissen).

