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Montabaur

Nr. 13/95

Maschinen hin und wieder zu Beschädigungen und Ver­schmutzungen kommen kann, ist verständlich. Dafür haben wir Verständnis.

Diese Verunreinigungen und Schäden sind aber vom Verursa­cher so schnell wie möglich zu beseitigen. Die Ortsgemeinde kann nach einer gewissen Zeit die Wiederherstellung der Wege auf Kosten des Verursachers vornehmen lassen.

Es ist uns auch bekannt, daß einige Landwirte sehr darauf {bedacht sind, Verunreinigungen und Beschädigungen der t Wege zu vermeiden oder umgehend zu bereinigen.

Die Ortsgemeinde hat sich bisher sehr bemüht, den Ausbau und die Erhaltung der Feldwege in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Grobe Verunreinigungen und Schäden werden in Zukunft nicht mehr hingenommen.

I Wir hoffen, daß sich alle Landwirte für die Zukunft an ihre I Pflichten bei der Benutzung der gemeindeeigenen Feldwege [halten werden, damit nicht unnötige Bußgeldverfahren einge- i leitet werden müssen.

Schmidt, Ortsbürgermeister

Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg

im Bund der Deutschen Katholischen Jugend {Leiterrunde der DPSG

(Die nächste Leiterrunde der Deutschen Pfadfinderschaft St. IGeorg, Stamm St. Rochus Simmern, findet am Freitag, dem [07.04.1995, um 20.00 Uhr, im Jugendheim statt.

lAlle Gruppenleiterinnen und -leiter sowie die Sprecher der »Pfadfinder- und Roverrunden sind hierzu recht herzlich einge- [ laden. Gleichzeitig erinnern wir noch einmal an die Abgabe der Anmeldungen zur diesjährigen Osterwanderung.

Tennisclub 1982 Simmern e.V.

I Am Samstag, dem 01.04.1995, ist ein Arbeitseinsatz in der Zeit Ivon 10.00 bis 13.00 Uhr auf unserer Tennisanlage geplant. Die fünf zu erbringenden Pflichtarbeitsstunden können dann ab- igearbeitet werden.

f Unser Clubmitglied Ludwig Feiten koordiniert den Arbeitsein­satz und nimmt die Anmeldungen entgegen (Telefon 8856).

BUCHFINKENLAND

SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen

IZu unserer nächsten Mitgliederversammlung treffen wir uns [am

Donnerstag, dem 06.04.1995, um 19.00 Uhr, in der Gaststätte »Zum Wiesengrund« in Gackenbach. [Tagesordnungspunkte sind: Aktuelles Thema: »Entwicklung [des Ortsvereins«, Wahl von Delegierten zur Wahlkreiskonfe­renz (3. Juni 1995), Bericht aus dem Kreistag, Verbandsge- I meinderat und den Gemeinden, Ausrichtung des SPD-Sommerfe- Istes 1995, Teilnahme am Wilhelm-Dröscher-Preis, Verschiedenes

Es wird daraufhingewiesen, daß die Versammlung ohne Rück­sicht auf die Anzahl der Erschienen beschlußfähig ist. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Jörg Harle, Telefon 06439/7750.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1995

l (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- I ergesetzes vom 07.08.1973 BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 19.03.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Gackenbach erhebt im Kalenderjahr 1995 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö­gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1994.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge­gangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 56410 Montabaur, zu erheben.

In Vertretung: gez. Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Jahr 1995 vom 27.03.1995

I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbands­gesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 7 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach vom 28.07.1992 fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 22.03.1995 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.283.000,-DM

in der Ausgabe auf.283.000,DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf..0, DM

in der Ausgabe auf.0, DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 78.800,DM. Die Umlage 1995 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.

Danach haben zu zahlen:

Umlage

Ortsgemeinde Gackenbach 13 Kinder 21.796,DM

Ortsgemeinde Horbach 34 Kinder 57.004,DM

47 Kinder 78.800,-DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverban­des Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 22.03.1995

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i. A. gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan Hegt zur Einsichtnahme vom 03.04.1995 bis 12.04.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags