Montabaur
Nr. 12/95
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Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« (ehern. Hotel) für die Grundstücke Flur 39, Flurstücke 1/2,1/3 und 2/2, Am Himmelfeld 64
Die städtebauliche Situation auf dem Grundstück »Am Himmelfeld 64« wurde in der Vergangenheit insbesondere dadurch geprägt, daß die geplanten baulichen Veränderungen am ehemaligen Hotel Himmelfeld unvohendet blieben und durch den vollständigen Verfall der Bausubstanz eine Bauruine entstanden ist, die einen besonderen städtebaulichen Mißstand dar- stellte.
Aufgrund dessen wurde bereits eine Planänderung durchgeführt, die die Schaffung von sechs Baukörpern für eine Mehr- familienhausbebauung unter Abbruch der vorhandenen Bausubstanz zum Ziel hatte.
Der Bauherr hat zwischenzeitlich auch die in der Vergangenheit errichteten bauhchen Anlagen demontiert, geschreddert und ordnungsgemäß gelagert. Jedoch ergaben zwischenzeitlich durchgeführte Marktsondierungen, daß ein Verkauf der vorgesehenen Eigentumswohnungen nur auf wenig Resonanz stoßen würde. Um einer Fehlinvestition vorzubeugen und das vorhandene Gelände trotzdem wirtschaftlich zu nutzen, soll nunmehr eine Planänderung durchgeführt werden, um eine Bebauung mit Reihenhäusern zuzülassen. Diese Planänderung liegt sicherlich im wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers und Investors. Jedoch ist beachtlich, daß ein erhebliches städtebauliches Interesse an der Schaffung zusätzlichen Wohnraums besteht.
Dies insbesondere deshalb, da in Montabaur sicherlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Deckung des ohne Zweifel gegebenen erhöhten Wohnbedarfs zu schaffen sind. Aus diesem Grunde kommt auch gemäß § 2 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG eine Anwendung dieser besonderen Vorschriften in Betracht, um eine Beschleunigüng des Verfahrens zu erreichen und damit der dringenden Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Die Wohnbebauüng an diesem Standort hat außerdem den besonderen Vorteil, daß hierfür keine bisher unbebauten Flächen des Außenbereiches in Anspruch zu nehmen sind.
Durch besondere Textfestsetzungen zur Geschossigkeit und zur Firsthöhe soll sichergestellt werden, daß sich die Bebauung in ihrer Höhe nicht überdimensional von der bereits vorhandenen Bebauung abhebt. Um dem gerecht zu werden und ein optimales Einfügen auch in die umgebende Bebauung zu gewährleisten, sind die Haustypen A, B und C auf den dafür vorgesehenen Flächen im Planentwurf zu erstellen.
Um die Wirkung der verstärkten Versiegelung zu minimieren, wurde die Anlage von Zisternen sowie che wasserdurchlässige Gestaltung von Terrassen, Fußwegen usw. vorgesehen. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, daß das vorhandene Kanalnetz nicht über Gebühr belastet wird.
Die neu in die Textfestsetzung eingearbeiteten Ergänzungen berühren die Grundzüge der Planung nicht, so daß von einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB abgesehen werden kann. Dies insbesondere auch deshalb, da sich der Grundstückseigentümer, den die Ergänzungen ausschließlich betreffen, damit einverstanden erklärt hat.
Die zu schaffenden Stellplätze sind ausschließlich auf privatem Gelände nachzuweisen. Außerdem verpflichtet sich der Bauherr, im südwestlichen Bereich des Grundstückes 2/2 einen Spielplatz zu errichten.
Ratsmitglied Bächer (SPD) stellte folgende Anträge:
1. In Ziffer 4.3 solle die erweiterte Textformulierung »Eine unmittelbare Entnahme von Trinkwasser aus der Trinkwasserleitung für Gartenbewässerung und Autowäsche ist verboten«, aufgenommen werden.
2. Unabhängig von diesem Bebauungsplan solle dem Investor empfohlen werden, ein Energiekonzept selbst umzusetzen.
Ratsmitglied Hebgen (CDU) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zur vor gelegten Beschlußvorlage und äußerte Bedenken, zukünftig jeden Bebauungsplan mit so zahlreichen Auflagen zu versehen.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) führte aus, daß dieser Bebauungsplan entschieden zu weit gehe und der Grünordnungsplan keinen Spielraum mehr lasse.
Er beantragte:
1. Die Ziffern 3.2, 3.3 und 3.4 zu Punkt 3 »Grünordnungsplan« sollen nur als Empfehlung ausgesprochen werden.
2. Unter Punkt 4 »Flächenversiegelung« sollen die Ziffern 4.1,
4.2 und 4.3 ebenfalls nur als Empfehlung ausgesprochen werden.
3. Unter Punkt 5 »Brennstoffe« soll der 1. Satz »Feste und flüssige Brennstoffe zur zentralen Beheizung der Häuser werden nicht zugelassen.« ersatzlos gestrichen werden.
Ratsmitglied Manns (Bündnis 90/Die Grünen) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zum Bebauungsplan und zu den von der SPD-Fraktion gestellten Anträgen.
Beschlußfassung:
1.1 Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG eingegangenen Bedenken und Anregungen
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen eines Bewohners des Plangebietes »Himmelfeld« konnten im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden. (Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)
1.2 Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Die Kevag wies darauf hin, daß aufgrund der vorgesehenen Bebauung mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern mit ca. 75 Wohneinheiten die Errichtung einer zusätzlichen Trafostation erforderlich werde. Aufgrund dessen wurde der Planentwurf dahingehend geändert, daß die vorgeschlagene Kabeltrasse mit einer Einschleifung an das vorhandene 20-kV-Kabel sowie der zukünftige Stationsstandort in die Konzeption übernommen werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden damit in vollem Umfang im Rahmen der gemeindlichen Abwägung berücksichtigt.
(Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Weitere Bedenken und Anregungen wurden von seiten der Träger öffentlicher Belange nicht geltend gemacht.
— Der Antrag der Fraktion »BfM«, die Ziffern 3.2, 3.3 und 3.4 sowie 4.1, 4.2 und 4.3 nur als Empfehlung auszusprechen, wurde mit 5 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
— Der Antrag der Fraktion »BfM«, zu Ziffer 5 die Auswahl der Brennstoffe freizustellen, wird bei 13 Ja-Stimmen, 12 Neinstimmen und 1 Enthaltung angenommen.
— Der Antrag der SPD-Fraktion zu Ziffer 4.3 »Trinkwassernutzung« wird mit 8 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
— Der Antrag der SPD-Fraktion, die Empfehlung an den Investor auszusprechen, ein Energiekonzept zu erstellen, wird mit Stimmengleichheit (12 Ja-Stimmen, 12 Neinstimmen, 2 Enthaltungen) abgelehnt.
II. Der Stadtrat stimmte der durch Beschluß vom 08.12.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« mit folgendem Inhalt zu:
1. Art der baulichen Nutzung
Entsprechend des beigefügten Planentwurfes wird für das Plangebiet WR bzw. WA festgesetzt.
2. Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung/gestalterische Festsetzungen
2.1 Anzahl der Vollgeschosse II + D, wobei ein Drempel von exakt 75 cm, gemessen von der Rohdecke bis Unterkante Fußpfetten erlaubt ist. Dabei darf das Dachgeschoß kein Vollgeschoß werden.
2.2 Pro Dachseite ist hier eine Dachgaube bis zur Hälfte der Gebäudebreite zugelassen. Im Bereich der Reihenhäuser ist ausschließlich die Errichtung von Satteldächern möglich, während im Bereich der Mehrfamilienhäuser Satteldächer, Walmdächer und Sonderformen statthaft sind.
2.3 Die Reihenhäuser sind nur in drei verschiedenen Ausführungen zulässig, die in der Planskizze mit A, B und C gekennzeichnet sind. Einzelheiten zu den jeweils gekennzeichneten Haustypen A, B und C ergeben sich aus der Anlage, die im übrigen Bestandteil dieses Bebauungsplanes ist.
2.4 Die Dachneigung der Reihenhäuser darf 30°, 35° oder 45°, die der Mehrfamilienhäuser bis zu 45° betragen.
2.5 Die Firstrichtung im Bereich der Reihenhäuser wird im Plan festgesetzt, im Bereich der Mehrfamilienhäuser sind auch Nebengiebel mit anderer Firstrichtung möglich.
2.6 Die Anbringung von Solaranlagen auf den Dächern der Reihen- und Mehrfamilienhäuser ist zulässig.
2.7 Grundsätzlich sind Garagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen erlaubt. Bei den Randgrundstücken sind Garagen unter Einhaltung der nach der Landesbauordnung vorgesehenen Grenzabstände auch außerhalb der überbäubaren Flächen zulässig.
2.8 Die Bauten sind in geschlossener Bauweise (Reihenhäuser) auszuführen.
2.9 Die überbaubaren Flächen werden entsprechend dem beigefügten Planentwurf abgeändert.
2.10Firsthöhe: 10,75 m gemessen vom gewachsenen Boden.

